Muss ich Inkasso widersprechen?

19. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Treibwerk1212
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Inkasso widersprechen?

Hallo,

ich bekomme regelmäßig eine unberechtigte Inkassoforderung. Seit einem halben Jahr wird mir mit einem gerichtlichem Mahnverfahren gedroht, dem ich endlich herbeisehne, dass die ständigen Briefe aufhören.

Muss ich den Inkasso-Forderungen widersprechen oder kann ich einfach auf das gerichtliche Mahnverfahren warten? Welchen Nachteil habe ich wenn ich nicht widerspreche? Dem Mahnbescheid werde ich natürlich fristgemäß widersprechen, sofern er denn irgendwann kommt.
Was kann ich sonst tun, damit das Inkassounternehmen die zahlreichen Schreiben unterlässt.

Liebe Grüße

-- Editiert von User am 19. April 2023 12:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39240x hilfreich)

Zitat (von Treibwerk1212):
Muss ich den Inkasso-Forderungen widersprechen oder kann ich einfach auf das gerichtliche Mahnverfahren warten

Nö, ja



Zitat (von Treibwerk1212):
Welchen Nachteil habe ich wenn ich nicht widerspreche?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Es kann aber sein, dass man dann ein nicht unerheblichen Teilmder Kosten auferlegt bekommt.
Insofern sollte man einmal gerichtsfest widersprechen.



Zitat (von Treibwerk1212):
Was kann ich sonst tun, damit das Inkassounternehmen die zahlreichen Schreiben unterlässt.

Man könnte negative Feststellungsklage erheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Treibwerk1212):
Welchen Nachteil habe ich wenn ich nicht widerspreche?

Nicht widersprochene Forderungen können diversen Auskunfteien gemeldet werden. Insofern macht es durchaus Sinn klar und deutlich zu widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Treibwerk1212
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nicht widersprochene Forderungen können diversen Auskunfteien gemeldet werden. Insofern macht es durchaus Sinn klar und deutlich zu widersprechen.


Aber wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche habe ich der Forderung ja auch widersprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Treibwerk1212):
Aber wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche habe ich der Forderung ja auch widersprochen.

Selbstverständlich, aber es kann bereits vorab eingetragen werden oder bereits eingetragen sein. Am Ende ist es deine Entscheidung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9088x hilfreich)

Zitat (von Treibwerk1212):
Aber wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche habe ich der Forderung ja auch widersprochen.

Ja - aber zu dem Zeitpunkt sind Sie schon längst in diversen Auskunfteien als "unzuverlässiger Kunde" erfasst worden.

Juristisch ist es nicht notwendig vor einem Mahnbescheid zu widerspechen.
Man kann auch nicht deshalb Kosten auferlegt bekommen, weil man erst dann widersprochen hat, als der Mahnbescheid kam.
Aber man kann sich halt den Ärger mit schlechtem Schufa-Score usw. ersparen, wenn man frühzeitig gegenüber dem Inkassobüro widerspricht. Strittige Forderungen dürfen nicht gemeldet/eingetragen werden. Aber dass Sie die Forderung erst dann beginnen zu bestreiten, wenn der Mahnbescheid kommt, kann weder das Inkassobüro noch die Schufa (und Konsorten) ahnen - da arbeiten nämlich auch keine Hellseher.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Treibwerk1212
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Vielen Dank an alle für die Informationen!

0x Hilfreiche Antwort

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