Hallo,
ich bekomme regelmäßig eine unberechtigte Inkassoforderung. Seit einem halben Jahr wird mir mit einem gerichtlichem Mahnverfahren gedroht, dem ich endlich herbeisehne, dass die ständigen Briefe aufhören.
Muss ich den Inkasso-Forderungen widersprechen oder kann ich einfach auf das gerichtliche Mahnverfahren warten? Welchen Nachteil habe ich wenn ich nicht widerspreche? Dem Mahnbescheid werde ich natürlich fristgemäß widersprechen, sofern er denn irgendwann kommt.
Was kann ich sonst tun, damit das Inkassounternehmen die zahlreichen Schreiben unterlässt.
Liebe Grüße
-- Editiert von User am 19. April 2023 12:27
Muss ich Inkasso widersprechen?
19. April 2023
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Frage vom 19. April 2023 | 12:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Inkasso widersprechen?
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#1
Antwort vom 19. April 2023 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (116291 Beiträge, 39240x hilfreich)
ZitatMuss ich den Inkasso-Forderungen widersprechen oder kann ich einfach auf das gerichtliche Mahnverfahren warten :
Nö, ja
ZitatWelchen Nachteil habe ich wenn ich nicht widerspreche? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es kann aber sein, dass man dann ein nicht unerheblichen Teilmder Kosten auferlegt bekommt.
Insofern sollte man einmal gerichtsfest widersprechen.
ZitatWas kann ich sonst tun, damit das Inkassounternehmen die zahlreichen Schreiben unterlässt. :
Man könnte negative Feststellungsklage erheben.
#2
Antwort vom 19. April 2023 | 15:12
Von
Status: Student (2286 Beiträge, 682x hilfreich)
ZitatWelchen Nachteil habe ich wenn ich nicht widerspreche? :
Nicht widersprochene Forderungen können diversen Auskunfteien gemeldet werden. Insofern macht es durchaus Sinn klar und deutlich zu widersprechen.
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#3
Antwort vom 19. April 2023 | 15:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNicht widersprochene Forderungen können diversen Auskunfteien gemeldet werden. Insofern macht es durchaus Sinn klar und deutlich zu widersprechen. :
Aber wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche habe ich der Forderung ja auch widersprochen.
#4
Antwort vom 19. April 2023 | 15:59
Von
Status: Student (2286 Beiträge, 682x hilfreich)
ZitatAber wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche habe ich der Forderung ja auch widersprochen. :
Selbstverständlich, aber es kann bereits vorab eingetragen werden oder bereits eingetragen sein. Am Ende ist es deine Entscheidung.
#5
Antwort vom 19. April 2023 | 16:00
Von
Status: Wissender (15844 Beiträge, 9088x hilfreich)
ZitatAber wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche habe ich der Forderung ja auch widersprochen. :
Ja - aber zu dem Zeitpunkt sind Sie schon längst in diversen Auskunfteien als "unzuverlässiger Kunde" erfasst worden.
Juristisch ist es nicht notwendig vor einem Mahnbescheid zu widerspechen.
Man kann auch nicht deshalb Kosten auferlegt bekommen, weil man erst dann widersprochen hat, als der Mahnbescheid kam.
Aber man kann sich halt den Ärger mit schlechtem Schufa-Score usw. ersparen, wenn man frühzeitig gegenüber dem Inkassobüro widerspricht. Strittige Forderungen dürfen nicht gemeldet/eingetragen werden. Aber dass Sie die Forderung erst dann beginnen zu bestreiten, wenn der Mahnbescheid kommt, kann weder das Inkassobüro noch die Schufa (und Konsorten) ahnen - da arbeiten nämlich auch keine Hellseher.
#6
Antwort vom 19. April 2023 | 16:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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