Muss ich die Inkassokosten zahlen ???

31. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Falterliliee
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Muss ich die Inkassokosten zahlen ???

Liebe Forumsmitglieder,

es sind unglückliche Umstände zusammengekommen. Dieses Jahr hatte ich mehr Kosten als davor und verlor den Überblick über meinen tatsächlichen Kontostand und die noch zu erwartenden Abbuchungen. Vermerk: Ich verfüge über ein Guthabenkonto.

Am 22.03. tätigte ich zwei Zahlungen per Karte. Erst beim späteren Blick in die Kontobewegungen stellte ich fest, dass zum Zeitpunkt der Abbuchungsversuche das Konto nicht mehr gedeckt war und die Beträge zurückgebucht worden waren.

Ich nahm an, dass die Abbuchungsversuche nochmals automatisch erfolgen könnten. Ein Abbuchungsversuch erfolgte zuletzt Ende Mai als das Konto bereits wieder nicht ausreichend gedeckt war, wie ich nun beim Blick in die Kontoumsätze sah.

In der Zwischenzeit war mit dem Vermerk einer Zahlungsaufforderung mehrmals 1 Cent einbezahlt worden. Die beiden Gläubiger erhoben zuletzt je rund 10,00 Euro Gläubigerspesen.
Im vorigen Anlauf waren das davor aufgeschlüsselt 3,50 Euro für die BANK plus 2,47 Euro Mahnspesen.
[/color]
Dann trat an Stelle der beiden Gläubiger auf einmal das Inkasso-Unternehmen Ingenico Payment Services GmbH auf
• das aus 21,00 Euro Ursprungsforderung (vom 22.03.) nun 58,00 Euro gemacht hat
• und aus 30,47 Euro Ursprungsforderung (vom 22.03.) nun 67,57.

Meine Frage: Ist das legitim ??? Muss ich die vollen Summen, die nun gefordert werden, an das Inkassounternehmen zahlen ???

Haben die Gläubiger ihre Forderungen an das Inkassounternehmen „verkauft" ??
Kann ich einfach die Ursprungsbeträge mit Bankkosten u. Mahnspesen ohne die Inkassokosten an die Gläubiger überweisen statt an das Inkassounternehmen ??? Hat das Inkassounternehmen einen rechtlichen Anspruch auf die Inkassokosten ???

Ich möchte noch mal hinzufügen, dass es keinesfalls meine Absicht war, dass die Rechnungen nicht bezahlt werden. Zumal ich die Gläubiger schätze und gerne weiterhin ihr Kunde bleiben möchte.

Danke für euren Rat und viele Grüße


-- Editiert von Falterliliee am 31.05.2019 13:44

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein. Im Normalfall erfindet ingenicl einiges an Gebühren. Wird aufgeschlüsselt wie sich die Beträge zusammen setzen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Falterliliee
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

jein. Ich habe in meinen Konto-Umsätzen folgende Aufstellung gefunden:

21,00KAUF+ 7,50BANK+ 2,50MAHN+ 22,50+ 4,50 INKASSO IN EURGesamt: 58,00 Euro

Bzw.

30,47KAUF+ 7,60BANK+ 2,50MAHN+ 22,50+ 4,50 INKASSO IN EUR
Gesamt: 67,57 Euro

Die je 22,50 Euro sind schon mal gar nicht begründet.




-- Editiert von Falterliliee am 31.05.2019 14:31

-- Editiert von Falterliliee am 31.05.2019 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mahngebühren ohne Briefe sind frei erfunden. Banknoten würde ich maximal 5 euro akzeptieren.
Da ingenico kein Inkasso ist gibt es auch keinen Anspruch auf inkassogebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Falterliliee
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Das heißt, Du würdest nur jeweils die Hauptforderung plus 5,00 Euro Bankkosten überweisen ???

An wen - Ingenico oder den Gläubiger ?

Sollte ich Ingenico dann einen Widerspruch schicken über die übrigen Forderungen ?

Bevor Ingenico eingeschaltet wurde, verlangten die Gläubiger nur 3,50 bzw. 3,40 für Bankkosten.

-- Editiert von Falterliliee am 31.05.2019 14:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, HF plus etwa 5 €.
An Ingenico oder den Gläubiger, das ist fast egal. Solange man nochmal klarstellt, was man als berechtigt ansieht und was nicht... Also einen Widerspruch hinsichtlich der Inkassokosten würde ich schon verschicken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Falterliliee
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Dir für Deinen Rat! Kennst Du vielleicht irgendeine passende Vorlage für den Widerspruch, an der ich mich bei der Formulierung orientieren kann?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Bei ihrer Tätigkeit handelt es sich um sogenanntes Konzerninkasso. Gemäß §2 RDG findet innerhalb eines Konzerns keine Rechtsdienstleistung statt. Ich diskutiere nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen