Muss ich die Restforderung zahlen ?

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
ikinz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich die Restforderung zahlen ?

Hi

Ich habe als ich vergessen habe meine Weltbildrechnung zu zahlen ein paar mal Briefe vom RA Schneider bekommen. Nach einer weile kam ein Brief, ich müsste nur die Forderung von Weltbild gezahlt werden von 23€ anstatt die vollen 76€ wenn ich bis zum 26.05.09 zahle. Nun habe ich anstatt pünklich zu zahlen am 28.05.09 überwiesen. Heute kam ein Brief vom RA Schneider ich solle den Rest von 53€ zahlen da ich ja den Vergleich nicht pünktlich gezahlt hätte sonst würde es zu einem Mahnbescheid kommen...

Muss ich jetzt den rest auf jeden Fall zahlen oder kann ich die Sache einfach abhaken und volgende Briefe in die Tonne kloppen ??

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie müssen den Rest zahlen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

BRINGSCHULD!!!

d.h. das Geld muss bis zu dem angegeben Tag auf deren Konto sein!! incl. Berücksichtigung möglicher Buchungstage bei den Banken etc....

Wenn du das Geld zu spät überweißt musst du dich also nicht wundern....

0x Hilfreiche Antwort

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