Guten Tag zusammen,
hier gibt es im Forum ja schöne Fälle von sagenhaften Inkasso- und Anwaltsgeühren und in Wirklichkeit hätte auch eine Aufforderung zur Zahlung an der richtigen Stelle geholfen, wie man es etwa vom Service eines Unternehmens, von dem man einkauft, erwarten kann.
Mal angenommen, H. bekommt plötzlich eine Aufforderung zur Zahlung eines solchen ausgeuferten Betrags und fällt aus den Latschen. Denn ihm ist nie eine Mahnung zu Gesicht bekommen. Vielleicht hat er Briefe bekommen und sie als Werbung weggeworfen. H. hat im Internet bestellt und ausnahmsweise (!) per Rechnung bezahlt, obgleich er bevorzugt Per Lastschrift oder Sofortüberweisung bezahlt, aber diese Methode gab es nicht. Wäre es da nicht das Naheliegendste, eine Mahnung per Email zu bekommen? Mit Email hat es H. allerdings. Er prüft sein Email-Postfach jeden Tag, was bei zunehmendem Spam zwar immer schwieriger wird (wie bei der echten Post auch), aber kann sich beim besten Willen an keine Email erinnern.
Wenn tatsächlich eine Mahnung in den Briefkasten gequetscht wurde, H. aber völlig ahnungslos davon nichts mitbekommen hat, er aber liebend gerne den Betrag bezahlt hätte, was er nach dem Inkasso-Schreiben auch sofort getan hat (er hat die Hauptforderung beglichen), kann man davon ausgehen, dass er nur sehr mangelhaft gemahnt wurde, oder ist er selber Schuld, dass er die Mahnung nicht bekommen hat?
Ich wünsche euch ein fröhliches Knobeln und jetzt schon mal vielen Dank!
Muss man Mahnung per Brief annehmen oder geht auch Email
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Vielleicht hat er Briefe bekommen und sie als Werbung weggeworfen
Sein Pech. Das taugt als Argument exakt gar nicht.
Sein Briefkasten. Sein Machtbereich. Wenn er das ungelesen wegwirft, ist es sein Problem. Zugestellt ist zugestellt.
Das hat übrigens auch nichts mit "Knobeln" zu tun. Zur Durchsetzbarkeit von Inkassokosten ist ansonsten noch viel mehr zu diskutieren, nicht nur der Verzug.
ZitatDas hat übrigens auch nichts mit "Knobeln" zu tun. Zur Durchsetzbarkeit von Inkassokosten ist ansonsten noch viel mehr zu diskutieren, nicht nur der Verzug. :
Na, wenn's wirklich so einfach ist ...
Vielen Dank, ich dachte ich konzentriere mich auf eine Sache ... andererseits, wenn es gar nicht die richtige Frage ist ...
Die Hauptfrage ist natürlich, muss er die unverhältnismäßig hohen Kosten tragen?
-- Editiert von rechtsimpel am 12.06.2018 21:13
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Sorry für die Störung, ich werde ja fündig, wenn ich mir die infoscore-Fälle anschaue. Die Frage meines Posts hätte besser geläutet: Sind die Firderungen rechtens?
Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man das Erbringen einer Rechtsdienstleistung gemäß BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17
bestreitet. Dass sie doch gerne mal das vollständige zwischen dem Infoscore-Konzern und dem Gläubiger geschlossene Vertragswerk in Kopie vorlegen sollen, damit man prüfen kann, ob die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und was sie überhaupt Wert ist.
Zitatoder ist er selber Schuld, dass er die Mahnung nicht bekommen hat? :
Wieso, er hat sie doch bekommen?
Er hat sie nur nicht gelesen - und das ist "selber schuld".
Von daher ein unnützer Nebenschauplatz, die Inkassos kann man ganz anders und viel wirkungsvoller nerven ...
Danke @mepeisen, muss man nachgucken, was Factoring überhaupt ist und mir die Rechtsprechung durchlesen.
Hier im Forum wird man ja schwer fündig, wenn man nach 'infoscore' und 'rainer haas' (sogenannter Rechtsanwalt) sucht.
H. bekommt dann evtl. einen Mahnbescheid, dem er widerspricht.
Als Gründe, die man beim Widerspruch nicht angeben muss, habe ich noch gefunden
- Unerlaubte Kostendopplung (Inkasso + Rechtsanwalt)
- Unterlassene Schadensbegrenzung (Email hätte es ja schon getan, oder ein Anruf, die Nummer haben sie ja, H. wurde neulich von Haas und Kollegen angerufen). Und wenn H. nur die Hauptforderung beglichen hat, aber irgendwelche kleinen Beträge wie Verzugszinsen, ... offen sind, hätte man freundlicherweise darauf verweisen können, statt die Summe in absurde Höhen zu treiben (mittlerweile das Dreifache der Hauptforderung)
Toll, dass es das Internet und dieses Forum gibt!
-- Editiert von rechtsimpel am 13.06.2018 08:30
Zitat:Unterlassene Schadensbegrenzung
Nochmal: Das ist Unfug. Sofern nicht ausdrücklich vertraglich eine eMail-Kommunikation als Zwang vereinbart wurde, solange kannst du mit diesem Argument auch nichts erreichen. Aber wirklich gar nichts,
Oder halt aufgrund fehlender Rechtskenntnisse einfach den Haas ignorieren, der Tenor ist ja in den Foren und im Web ziemlich klar
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