Nach 8 Monaten moechte Tesch Inkasso nachtraeglich Geld

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
TomTom86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 8 Monaten moechte Tesch Inkasso nachtraeglich Geld

Am 15.01 bekam ich einen Parkzettel von Park & Control PAC GmbH den ich nicht sofort zahlen konnte. Am 01.02 kamen also noch 2,50 Euro Mahngebuehr sowie 4,00 Euro Ermittlungskosten dazu.
Das war die erste Mahnung von Park & Control - ich bezahlte die 36,50, die nachweislich am 19.02 von meinem Konto abgingen.

Am heutigen Tag, Monate spaeter, erhalte ich von Tesch Inkasso eine Zahlungsaufforderung von 20 Euro Inkassokosten und eine Drohung, die Sache an einen Rechtsanwalt weiterzugeben, lol!
Angeblich entstanden die Inkassokosten am 18.02 und mein Zahlungseingang konnte erst am 22.02. festgestellt werden.
Ich habe nie einen Brief oder eine Forderung von Tesch Inkasso erhalten, wie verfahre ich hier?
Koennen die wirklich nach soundso vielen Monaten irgendwelche Inkassokosten geltend machen?

Danke :(

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von TomTom86):
Koennen die wirklich nach soundso vielen Monaten irgendwelche Inkassokosten geltend machen?


U.U. ja, dass hängt davon ab, ob Du bei deren Arbeitsaufnahme bereits in Verzug warst.

Zitat (von TomTom86):
Das war die erste Mahnung

Wurde in dem Mahnschreiben ein Zahlungsziel gesetzt?
Und hast Du das eingehalten?

Berry

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Wenn du am 01.02. einen neuen Brief bekommen hast, gehe ich davon aus dass die Zahlungsfrist 2 Wochen, also zwischen dem 13.-15.02. lag? Streng genommen wärst du mit deiner Zahlung am 19. zu spät gewesen. Du sagst angeblich wurde am 18.02. ein Inkasso beauftragt was sich erst jetzt, ganze 8 Monate später, bei dir meldet? Scheint mir etwas suspekt zu sein.

Mit welchen Machenschaften die hier vorgehen, kann man gut in diesem Beitrag nachlesen:
https://www.kaputte-welt.de/der-kampf-gegen-die-firma-park-control-pac-gmbh/

Interessant finde ich aber auch folgende Aussagen:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Zitat: „Ist eine Gebühr mehr als doppelt so hoch als gesetzlich bestimmt, so ist die Geschäftsbedingung unwirksam."

Finde den Spruch aber auch irgendwie Lustig:
Zitat: „Das heißt, der Scheibenwischer wurde dazu geschaffen, um die Windschutzscheibe vom Regen oder Schnee zu befreien. Er wurde nicht an Ihr Auto gebaut, um Rechnungen entgegenzunehmen."
>> Ob die dann auch irgendwann versuchen Pakete an den Wischer anzubringen? xD


.... wir weichen vom Thema ab.
Leider finde ich keine Anhaltspunkte dass die beiden Firmen Konzernverbunden sind, lediglich Partner.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass Dir keinen Bären aufbinden. Bin komplett anderer Meinung wie Frank

Die Wahrscheinlichkeit einer klage explizit wg Inkassokosten halte ich selbst im Verzugsfall für extrem wenig wahrscheinlich. Eher wird Ozzy Osbourne der nächste Papst ;)

Bei Park & Control PAC GmbH handelt es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen welches keine Hilfe eines externen Zahlungsdienstleisters benötigt
Abgesehen davon sind bereits 6,50 (!) an Verzugskosten beglichen.

Wie bist Du mental drauf ? Böse Briefe kommen auf jeden Fall ! Tesch gibt automatisiert grundsätzlich an die Vertragskanzlei ab. Manche kommen mit dem Druck nicht klar.

Die Rechtsprechung bezüglich Inkassokosten ist nicht unbedingt Gläubigerfreundlich :
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Vermutlich hat ein MA noch mal alte Geschichten durchgearbeitet um einige Weihnachtstaler einzufahren








-- Editiert von thehellion am 19.10.2019 13:27

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
ja, dass hängt davon ab, ob Du bei deren Arbeitsaufnahme bereits in Verzug warst.

Anderer Blickwinkel: Die sollen doch erst mal beweisen, dass sie überhaupt am 18.2. beauftragt wurden. Das ergibt ja 0 Sinn, dass sie sich ein halbes Jahr Zeit lassen mit dem ersten Kontakt.

Und dann sollen sie doch gleich mal beweisen, was die jemals getan haben, was davon eine Rechtsdienstleistung ist ;-)

Ich würde denen einmalig antworten, dass man diese Angaben nicht glaubt und die Forderung zurückweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich ergänze es nur der Vollständigkeit halber:

Bitte per Fax oder Einschreiben deutlich mitteilen, dass man der Forderung widerspricht und das SEPA Überweisungen maximal einen Tag in Deutschland brauchen.

Sonst bekommst Du irgendwann einen Schock, wenn man dir mitteilt, das du einen Schufa-Eintrag hast.

1x Hilfreiche Antwort

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