Nach Einspruch

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Nach Einspruch

Mahnung-Mahnbescheid-Einspruch-
Kommt danach ein Einspruchsbescheid und darf erst nach dem Einspruchsbescheid geklagt werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Es gibt so etwas wie ein "Einspruchsbescheid" nicht.
Und einem Mahnbescheid wird "widersprochen" und kein Einspruch eingelegt.

Der Gläubiger wird vom Mahngericht informiert und damit ist das Mahnverfahren zuende.

Zitat:
und darf erst nach dem Einspruchsbescheid geklagt werden

Man darf immer klagen. Muss aber damit rechnen, dass vorher die Klage abgewiesen wird wegen Rechtsmissbrauch oder weil sie unnötig war.

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