Nach Mahnbescheid Androhung von Anwalt

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525664-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Mahnbescheid Androhung von Anwalt

Hallo zusammen,

Kurzfassung.

Kosten von H&M 2 Tage nach zahlungsfrist gezahlt. Paralell kam ein Aufforderung der Inkasso manegement GmbH.
Erläutert das gezahlt wurde.

Inkasso kosten sollten trotzdem bezahlt werden.

Warten.
Mahnbescheid kam, widersprochen
Da in der Aufführung die Hauptforderung von 30 Euro aufgeführt war. Diese wurde an gläubiger bezahlt.

Mit inkasso telefoniert.
Dort wurde geraten Mahnbescheid anzunehmen und zu bezahlen die 30 Euro würden dann gutgeschrieben.

Danach wurde MB widersprochen

Erneuter Brief. Inkasso kann nicht verstehen warum widersprochen wurde. Nun wird eine letzte Forderung mit Frist gesetzt und der Sache dem Anwalt übergeben.

Aus 37 Euro inkasso kosten sind plus Gebühren plus Mahnbescheid jetzt Kosten von Höhe 130 offen.

Da ich dachte durch den Wiederspruch hätte sich die Sache erledigt, wundert mich der erneute Brief und der Weiterleitung an einen Anwalt.

Was ist jetzt zu tun?

Wird der Anwalt die Gebühren plus seine Gebühren einklagen?

Danke grüße

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2562 Beiträge, 747x hilfreich)

Die Glaskugel ist im Urlaub.
Die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist zwar gering aber möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40818x hilfreich)

Zitat (von go525664-54):
Da ich dachte durch den Wiederspruch hätte sich die Sache erledigt,

Nö, damit geht erst richtig los, es wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet.



Zitat (von go525664-54):
Kosten von H&M 2 Tage nach zahlungsfrist gezahlt.

Was für eine Zahlungsfrist? Die auf der Rechnung? Oder auf einer Mahnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go525664-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die Glaskugel ist im Urlaub.
Die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist zwar gering aber möglich.


Danke für die schnelle Antwort.
Ich weiss mit Vermutungen kommt man nicht weit.

Anliegen wäre eher ob die Forderung überhaupt Anspruch hat.

Ich persönlich kann mich leider nicht mehr errinern ob das Schreiben des Inkasso per einwurfeinschreiben ankam. Somit könnte immernoch behaupten das dieser zu spät ankam.

Des weiteren wurde die Zahlung direkt bezahlt. Der gläubiger hätte die Zahlung abweisen müssen? Da das inkasso jetzt die Forderungen eintreibt?

Jetzt im Nachhinein würde ich am liebsten die 36 Euro mahngebühr zahlen damit ruhe ist.

Da aber schon ein MB beantragt wurde sind natürlich einige Kosten für das Unternehmen entstanden.
Da ein Vergleich wohl sinnlos wäre

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go525664-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go525664-54):
Da ich dachte durch den Wiederspruch hätte sich die Sache erledigt,

Nö, damit geht erst richtig los, es wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet.



Zitat (von go525664-54):
Kosten von H&M 2 Tage nach zahlungsfrist gezahlt.

Was für eine Zahlungsfrist? Die auf der Rechnung? Oder auf einer Mahnung.


Zahlungsfrist der Normalen Rechnung. Und kurz danach kam ein Schreiben des inkassos. Mit Förderung etc.

Dann ein weiteres Schreiben das direkt an den gläubiger bezahlt wurde und bitte Zahlungen nur noch an das inkasso geleistet werden soll und noch die 37 Euro inkasso kosten bezahlt werden soll.

Das ist eine Rechnung meiner Frau. Versäumt wegen 2 Todesfällen kurz nacheinander.

Nur ich habe eine Rechtsschutz Versicherung sie leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40818x hilfreich)

Zitat (von go525664-54):
Zahlungsfrist der Normalen Rechnung.

Ok, meines Wissens nach, ist diese Frist nicht rechtskonform formuliert, somit nicht verzugsauslösend.
Inkassokosten sind also nicht geschuldet.



Zitat (von go525664-54):
Inkasso kann nicht verstehen warum widersprochen wurde.

Ich würde das Inkasso erst mal ignorieren. Wenn die zu inkompetent sind, die Grundlagen ihrer Arbeit zu kennen, ist das deren Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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