Hallo,ich habe heute einen Brief von einem Inkassodienst erhalten. Dabei geht es um eine rechskräftige Forderung in Höhe von 335 (VB seit ca.2 jahren)Nun verlangt dieses Inkasso noch mehr als 300 für Inkassokosten?Ist das denn rechtens?was ist wenn ich die Hauptforderung laut VB zahle plus Zinsen damit ich den VB mir aushändigen lasse, geht das oder ist der VB so das ich alle weiteren anfallenden Kosten zu tragen habe?
Nach Vollstreckungsbescheid weitere Inkassokosten?
22. April 2005
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2005 | 19:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Vollstreckungsbescheid weitere Inkassokosten?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. April 2005 | 03:25
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Lautet die Gesamtforderung des VB über € 335,- oder nur die Hauptforderung?
Wurden evtl. Vollstreckungsversuche unternommen, die nun mit verrechnet werden?
300,- Euronen dürften allerdings trotzdem überzogen sein.
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
#2
Antwort vom 23. April 2005 | 08:45
Von
Status: Schüler (334 Beiträge, 89x hilfreich)
wie hat die inkassofirma die Inkassogebühren aufgeschlüsselt ?
Für was will sie wie viel ?
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten