Nach Vollstreckungsbescheid weitere Inkassokosten?

22. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
rehora
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Vollstreckungsbescheid weitere Inkassokosten?

Hallo,ich habe heute einen Brief von einem Inkassodienst erhalten. Dabei geht es um eine rechskräftige Forderung in Höhe von 335 (VB seit ca.2 jahren)Nun verlangt dieses Inkasso noch mehr als 300 für Inkassokosten?Ist das denn rechtens?was ist wenn ich die Hauptforderung laut VB zahle plus Zinsen damit ich den VB mir aushändigen lasse, geht das oder ist der VB so das ich alle weiteren anfallenden Kosten zu tragen habe?

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Lautet die Gesamtforderung des VB über € 335,- oder nur die Hauptforderung?
Wurden evtl. Vollstreckungsversuche unternommen, die nun mit verrechnet werden?
300,- Euronen dürften allerdings trotzdem überzogen sein.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

wie hat die inkassofirma die Inkassogebühren aufgeschlüsselt ?
Für was will sie wie viel ?

0x Hilfreiche Antwort

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