Nach vollständiger Zahlung titel vernichtet?

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Nach vollständiger Zahlung titel vernichtet?

Hallo ihr lieben

Ich habe folgendes Problem bzw. Frage.

Ich habe einen gläubiger mittels Vergleich vollständig befriedigt. Bedingung war, dass der gläubiger mit dann den Titel ohne weitere Ankündigung heraus zu geben hat nach dem entspdechenden Gesetz.

Heute kam ein Brief, es wäre nicht möglich, der Titel wäre sofort nach Erhalt der Zahlung vernichtet worden und man hat mir stattdessen eine Kopie der digitalisierung zugeschickt.

Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit den gläubiger dazu zu zwingen, mir diese Geschichte an Eides statt zu versichern? Es ist ja nicht so als wüsste der gläubiger nicht schon seit längerem, dass er mit den Titel auszuhändigen hat.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kurze Antwort: Ja. Er muss dir ersatzweise eine beglaubigte Bestätigung zusenden, dass der Titel vernichtet wurde und die Schuld erledigt ist. So will es das BGB.

Davon abgesehen: Sollte nochmals jemand kommen und plötzlich der Titel auftauchen, würde ich auch direkt zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, da dich der Gläubiger dann ja angelogen haben muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Besten Dank für die schnelle Antwort.

Muss ich dann nur auf §371 bgb wieder verweisen oder ist das wieder ein anderer?

Kannst du mir ein kurzes Muster zeigen wie diese Bestätigung auszusehen hat damit ich das ganze auch irgendwie kontrollieren kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Da brauchst Du kein Muster.
Ich würde denen jetzt schreiben:

Sehr geehrter Ex-Gläubiger,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx

Dieses ist für mich jedoch nicht ausreichend.
Von daher fordere ich Sie hiermit auf, mir den entwerteten Tiel gemäß §371 BGB , entweder unverzüglich herauszugeben, oder, wie im weiter oben zitierten §, ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis über das Erlöschen der Schuld zukommen zu lassen.

Für die Erfüllung eines der beiden Kriterien habe ich mir den (15 Tage ab Briefdatum) notiert.
Unmittelbar nach Ablauf der Frist werde ich meinen Rechtsbeistand mit einer Herausgabeklage beauftragen.

MfG

Wollen wir wetten, der vernichtete Titel taucht ganz schnell wieder auf.
Nachweisbar verschicken, etwaiger Verzug für die Kosten wird damit belegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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