Guten Tag an alle , ich hoffe ihr seid alle gesund und munter.
Ich habe eine Frage zu einem Vorgang.
Ich hab gestern Post von einem Anwalt bekommen, und dort steht drinnen das ich umgehend 18€ überweisen möchte, da jetzt die Gerichtsvollzieherkosten abgerechnet wurden.
Der Vorgang ist aber schon seit über einem Jahr abgeschlossen und ich habe ein Schreiben in dies sogar bestätigt wird.
Da ich alle geforderten Zahlungen beglichen habe und dieser damit erledigt sei.
Meine frage : Ist das rechtens das er nach über einem Jahr , weitere Kosten erhebt obwohl der Vorgang schon abgeschlossen ist ?
Die Summe ist hierbei nicht das Problem, dieser Anwalt hat leider damals kein gutes Bild abgeben, Vereinbarungen wurden seinerseits gebrochen, trotz Zahlungseingang zu den festgelegten fristen, beauftrage er mehrmals einen Gerichtsvollzieher.
Mich hat diese Art und Weise enorm gestört.
Daher würde ich es gerne vermeiden diese Summe zu begleichen.
Liebe Grüße
Nachberechnung obwohl der Vorgang abgeschlossen ist
18. März 2020
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Frage vom 18. März 2020 | 15:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachberechnung obwohl der Vorgang abgeschlossen ist
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 23. März 2020 | 12:02
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Hast du den entwerteten Titel bekommen? Also das Original?
Und jetzt?
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