Nachfrage bezueglich Ratenzahlungskosten

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lucy1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachfrage bezueglich Ratenzahlungskosten

Hallo zusammen,

ich habe hier bisher hier nur passiv mitgelesen und möchte mich nun auch mit meinem Anliegen an Euch wenden.
Es besteht seit Januar 2003 eine Hauptforderung in Höhe von 1330,85 EUR zzgl. weiterer 5%-Punkte über Basiszins. Seither hatten wir mit einer monatlichen Rate von 15€ versucht ansatzweise dem Betrag abzuarbeiten, nach jedoch 5 Jahren, ist der Betrag nicht merklich gesunken. Wie gesagt, besteht immernoch der Betrag i.H.v. 1031,39 EUR.

Da nun jegliche andere Gläubiger abbezahlt sind und nur noch die o.g. Sache abgewickelt werden müsste, benötige ich Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.

Wir haben schon versucht beim Inkassounternehmen, eine Festsetzung auf eine Festbetrag (ohne erneute Zinsberechnung) zu erreichen, umso durch eine Ratenzahlung, auch den Betrag merklich ab zu bezahlen. Ebenso hatten wir auch den Gläubiger mit der gleichen Bitte angeschrieben, jedoch ebenso ohne einen Erfolg.

Wir können wir jetzt weiter vorgehen? Mit der jetzigen 15 EUR Rate bezahlen wir höchstens mit 2/3 die Zinsen und mit dem restl. 1/3 die eigentliche Hauptforderung. Mit dem Ausdruck 5%-Punkte über Basiszins können wir im ersten Moment nichts anfangen, um so einen "lukrative" Ratenbetrag zu vereinbaren, der uns nicht weh tut und dennoch in kürzerster Zeit die Hauptforderung abbezahlt.

Ich hoffe Ihr könnt uns ein wenig mit Ratschlägen unter die Arme greifen. Sollten weitere Informationen Eurerseits erfragt werden, sind wir stets bemüht diese mit besten Gewissen zu beantworten.

Wir bedanken schon einmal im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn nicht zweckgebunden überwiesen wird verrechnet das Inkassobüro - leider rechtlich legal - zuerst mit den eigenen Kosten gem 367 BGB
Ist tituliert ?
Besteht Deinerseits die EV ?
In der HF von 1330 sind schon Gebühren enthalten ?

lg

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#2
 Von 
Lucy1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo TheHellion,

es besteht kein Titel, wenn Du das meinst. Ja in den 1330 EUR sind bereits sämtliche Gebühren eingerechnet. Was ist EV?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

EV=eidesstattliche Versicherung (früher 'Offenbarungseid').

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lucy1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, weder noch. Reine Abzahlung ans Inkassounternehmen. Daher die Frage bezüglich dieser 5% Zins über Basiszins. Ich kann damit nichts anfangen.

Ich möchte lediglich so schnell wie möglich fertig werden, kann mir aber auch keine großen Raten leisten. Daher ist auch verwunderlich, dass über all die Jahre gerade einmal 300€ abbezahlt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zum sogenannten Basiszinssatz siehe
www.basiszinssatz.de

Er beträgt derzeit 3,32%.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lucy1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst, man rechnet 5% + 3,32% von der Hauptforderung, welche zzgl. drauf gerechnet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Genau.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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