Nachträgliche Zahlungsfrist per Email gültig?

27. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thomas2005
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachträgliche Zahlungsfrist per Email gültig?

Ich versuchs kurz und übersichtlich zu machen:

Grafik-Designer trifft neuen Kunden, junge Unternehmensberatung. Diese will komplette Geschäftsausstattung, Logo, Briefpapier, Visitenkarten, etc.

Der Kunde selbst schlägt Abrechnung auf Stundenbasis vor und man einigt sich auf einen Stundensatz von 55 EUR zzgl. MwSt.

Grafiker macht, Kunde ist sehr zufrieden. Auftrag ist fast abgeschlossen, die Sachen sind druckreif und Grafiker schickt erste Rechnung über 29 Stunden = 1600 EUR zzgl. MwSt., diese mit einer genauen Auflistung wieviel Zeit wann und wofür gebraucht wurde.

Kunde ist entsetzt weil so viel, ruft an und fragt ob man da was machen kann. Grafiker ist nett und hofft auf zukünftige Aufträge und reduziert Stundensatz auf 50 EUR, also Rechnung nun 1460 EUR, Kunde bezahlt.

Kunde ruft fast jeden Tag an und/oder schreibt Emails mit der Bitte um letzte Änderungen an den Layouts, Logo grösser, Adresse tiefer, Strich weg, etc., alles meistens bis zum nächsten Tag.

Grafiker macht alles zuverlässig ud schnell. Sachen sind fertig und gehen in Druck. Grafiker schreibt letzte Rechnung über 13 Stunden à 50 EUR = 650 EUR, wieder mit ausführlicher Liste aller Zeiten.

Kunde antwortet auf Rechnung per Email: "Rechnung sei unverschämt, Kunde hätte ausdrücklich gesagt, dass keine weiteren Kosten entstehen dürfen ohne das Kunde ausdrücklich daraufhingewiesen wird, Rechnung sei ohne jede Rechtsgrundlage und Kunde weist Rechnung entschieden zurück."

Grafiker ist baff und antwortet ebenfalls per Email: "Alle Aufträge wurden von Geschäftsführern erteilt, diese wussten um die vereinbarte Abrechnung auf Stunden, den (aus Kulanz reduzierten) Stundensatz von 50 EUR, alle Aufträge (wie "bitte ändern sie dies, entfernen sie das, Logo grösser und weiter nach rechts, etc.") wurden per Telefon und/oder per Email erteilt."

Grafiker fügt noch eine lange Liste aller eingegangenen Aufträge hinzu, alle mit Datum, Art des Auftrags, von wem und ob per Tel. oder Email erteilt.

Grafiker hat in seinen Rechnungen nie ein Zahlungsziel gesetzt, also schreibt er abschliessend in der Email:

"Hiermit fordere ich Sie zur Zahlung des noch offenen Betrags von 754 bis zum 22.4.2005 auf und weise Sie daraufhin, das alle Nutzungsrechte bei mir verbleiben bis .... bezahlt ist"

Das war am 14.4., seither keine Reaktion.

Der 22. ist vorbei und was mach ich, äh.. Grafiker, jetzt?

- Bekommt Grafiker sein Geld? Emails und Gesprächsnotizen der Aufträge sind alle vorhanden. Schriftlichen Vertrag gibts keinen.

- Ist eine nachträglich gesetzte Zahlungsfrist (14 Tage) per Email gültig oder muss Grafiker 30 Tage warten bevor Kunde in Verzug ist?

- Darf der Kunde Grafiker's Arbeiten bereits nutzen ohne zu bezahlen? Nuzungsrecht?

- Grafiker hat im Augenblick nicht viel Geld. Was ist der sicherste und kostengünstigste Weg um an sein Geld zu kommen? Kunde hat ja schon gesagt, dass er nicht zahlt.

-- Editiert von Nicolai am 27.04.2005 12:15:04

-- Editiert von Nicolai am 27.04.2005 12:16:14

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanLee
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Oft hilft schon ein Inkasso Verfahren.

Kannst Du kostenlos einleiten auf MediaFinanz.de!

Gruss

D. Liersch

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unsinn !
Dies verursacht nur neue Kosten !

Am sinnvollsten ist hier das erste Gespräch mit einem Anwalt.
Der arbeitet zwar auch nicht umsonst aber
hier hast Du zumindest reale Chancen.

Ich würde hier übrigens die Forderung mal schriftlich formulieren (Einschreiben)
gruß

thehellion


-- Editiert von thehellion am 27.04.2005 12:58:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanLee
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Beaauftragung von MediaFinanz Inkasso ist im Gegensatz zum Anwalt umsonst. Siehe auch www.MediaFianz.de! Klar, für den Schuldner verursacht das weitere Kosten, allerdings würden diese beim Anwalt ebenfalls anfallen.


Möchtest du gleich hart vorgehen dann nicht wie mein Vorredner zum Anwalt deswegen gehen...

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du nämlich auch selbst einreichen. Ist viel günstiger.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

fordern sie noch einmal per einschreiben / fax auf bis zum 05.05. zu zahlen.

wenn nicht gezahlt ist besorgen sie sich einen mahnbescheidsformular (schreibwarenhandel) und füllen sie ihn entsprechend aus (kostet ca. 2 eur für das formular und 22,50 eur gerichtskosten) wenn nicht widersprochen wird können sie vollstreckungsbescheid beantragen und vollstrecken - wenn widersprochen wird müssen sie ohnehin zum anwalt und klagen - in diesem fall bringt ein inkassounternehmen aber auch nichts.

evtl. rufen sie davor noch einmal an und versuchen telefonisch etwas zu erreichen - häufig verschätzen sich gründer in der summe der benötigten liquidität und man ist im grunde willens zu zahlen nur kann im moment nicht - evtl. kann man sich dann auf 2-3 raten einigen.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@@dan lee

ich hab wirklich noch nicht gehört das ausgerechnet ein Inkassounternehmen kein Vorkasse will ?!
Ist mir neu aber man lern ja nie aus.
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Doch, die gibt es.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Umsonst arbeitende Inkassogesellschaft
von was leben sie dann denn ?!
Wenn die umsonst arbeiten...müsstest Du aber Kunde werden Mahnman.
Also Hand aufs Herz wo ist der Hagen ??
...und was ist wenn die Schreiben der Inkassofirma nicht beachtet werden ?
bleibt dann doch nur der Gang zum Anwalt


-- Editiert von nanet am 28.04.2005 13:52:42

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Umsonst arbeiten die leider auch nicht. Aber ohne Vorkassse, nur auf Erfolgsbasis.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

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