Nebenjob bei insolvens

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fips
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)
Nebenjob bei insolvens

ich bin mit meiner Frau noch in der Verwertungsphase bei der Privatinsolvens.
Bis jetzt bin ich Alleinverdiener,aber meine Frau hat seit einer Woche einen Nebenjob wo sie nur 16 Stundem im Monat arbeitet und 130 Euro verdient.Den Treuhänder nur allgemein auf dieses Thema angesprochen sagte, meine Frau müsste es ihm melden wenn sie was hätte damit der Arbeitgeber über die Insolvens informiert wird.Der Arbeitgeber würde meine Frau unserer Meinung sofort kündigen denn es ist in einem bekannten Kaufhaus wo sie mit Ware und Bargeld zu tun hat.Nun sind wir am überlegen ob es möglich ist den Treuhänder nicht zu Informieren dem Arbeitgeber die Kontonummer eines Verwandten zu geben damit mein Konto nicht auffällig wird.
Nun weiss ich aber nicht ob der Arbeitgeber auch bei dieser geringen Summe das Finanzamt informiert,und meine Frau natürlich riesen Ärger bekommt.
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit eine benachrichtigung des Arbeitgebers meiner Frau zu umgehen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn sie die restschuldbefreiung riskieren wollen machen sie was sie wollen.

ihr insolvenzverwalter kann auch von der benachrichtigung des arbeitgebers absehen wenn er entsprechendes vertrauen in sie setzt oder die beträge ohnehin nicht verwertet werden können (was bei 130 eur durchaus gut möglich sein kann), denkbar wäre auch, dass sie einfach etwas mehr abführen oder ähnlich. sprechen sie die sorge des sofortige jobverlustes doch ruhig offen an.

einzig auf schummeleien sollten sie ganz dringend verzichten.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Da sie den Job schon angetreten hat, umgehend den Insolvenzverwalter darüber informieren! Sonst riskiert sie die Restschuldbefreiung wie schon gesagt wurde!

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wie meine Vorredner schon sagten, es gibt keine andere Möglichkeit, Sie müßen das melden, wenn Sie die Insolvenz bzw. Restschuldbefreiung nicht "in den Wind" schießen wollen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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