Negativeintrag

25. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heidilein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Negativeintrag

Ich habe einen Kreditantrag an meine Bank gestellt, bei der ich seit 40 Jahren Kundin bin (easy credit). Mir wurde mitgeteilt, dass ich einen Negativeintrag bei der Creditreform haben; diese selbst teilte mir mit, dass sie nicht wie die Schufa Einträge unter 2.000,00 Euro löschen. Es handelte sich um 164 Euro, die 2016 vollständig bezahlt waren. Ist das rechtens?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16124x hilfreich)

Zitat:
st das rechtens?

Ja und nein. Ganz ausdrücklich stand das nie im BDSG, also das mit den 2000€. Ob jetzt in der DSGVO, weiß ich nicht. Ich denke aber, da steht dazu auch nichts.

Allerdings gab es dutzende Gerichtsurteile gegen die Schufa, denn es gibt/gab den Passus, dass völlig unverhältnismäßige Einträge durchaus trotzdem zu zahlen sind. Eine Auskunftei muss abwägen, ob der Eintrag wirklich OK ist. Die Chance ist meiner Meinung nach durchaus sehr hoch, dass man hier mittels Klage die Löschung per Gericht erzwingen kann. Wenn ich Zeit habe, kann ich da mal genauer nachschauen, ob es diese Passagen auch in der DSGVO gibt. Müsste eigentlich so sein. Oder ein anderer User sagt nochmal was dazu, wenn er das bereits weiß ;-)

Nur stellt sich jetzt ein rein praktisches Problem. Du schreibst, das wurde 2016 gezahlt. Wenn es Anfang 2016 war, dann wirst du es zeitlich wohl nicht hinbekommen, mittels Gericht die Löschung schneller hinzukriegen, als es ohnehin gelöscht wird. Das nur als Hintergedanke.

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