Negativeintrag trotz Zahlungsbereitschaft

28. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
4ntikrau7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Negativeintrag trotz Zahlungsbereitschaft

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2018 Mitteilung über eine offene Forderung von Creditreform bekommen. Der Sachverhalt war folgendermaßen:

Zugegebenermaßen habe ich die fristgemäße Zahlung für die Bestellung bei Eyelu vom 01.09.2018 versäumt. Nachdem ich am 18. Oktober 2018 nach meinem Urlaub die Mahnung der Firma Eyelu erhalten habe, habe ich unverzüglich die Zahlung inkl. ausgeschriebener Mahngebühren i.H.v. 5€, also insgesamt 42,42€ angewiesen. Just einige Tage später, habe ich eine Rückbuchung der Zahlung in voller Höhe erhalten.

Ich habe mich daraufhin per Email mit der Firma in Verbindung setzen wollen, habe auf meine Email jedoch nie eine Antwort erhalten; leider liegt mir der Schriftverkehr nicht mehr vor.

Creditreform hat diesen Sachverhalt zusammen mit Belegen meiner Bank erhalten. Nachdem ich dann zu lesen bekam, dass in den Augen der Creditreform die Forderung dennoch berechtigt sei, bat ich um Zusendung einer entsprechenden Ratenzahlungsvereinbarung. Auf diese Bitte erhielt ich keine Antwort mehr, auch die Zahlungsvereinbarung blieb aus.

Nun habe ich von Creditreform einen Negativeintrag verpasst bekommen. Was sollte ich eurer Meinung nach tun?
Fühle mich übergangen und recht hilflos. Auch die Vorgehensweise von Creditreform finde ich hier sehr unseriös.



-- Editiert von 4ntikrau7 am 28.01.2019 10:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Just einige Tage später, habe ich eine Rückbuchung der Zahlung in voller Höhe erhalten.

Lässt sich herausfinden, wieso? Falscher Verwendungszweck o.ä.?

Zitat:
Was sollte ich eurer Meinung nach tun?

Wenn das unverschuldet von dir war, würde ich mittels Anwalt bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen zur Löschung des Schufa-Eintrages. Ohne großartig mit dem Inkasso zu verhandeln oder zu diskutieren.

Denn der Gläubiger hat schließlich die Geld-Annahme einfach verweigert. Dann darf es keinen Schufa-Eintrag geben. Darüber hinaus war das Einschalten eines Inkassos bei Annahmeverweigerung des Geldes auch Unsinn.

Ich würde parallel die ursprünglichen etwas über 40€ nochmals bezahlen, zweckgebunden auf Hauptforderung und Briefporto.

Blöd wäre es, wenn du dich beispielsweise bei der Kontonummer vertan hättest. Aber normalerweise verhindern die Prüfziffern bei der IBAN einfache Zahlendreher u.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
4ntikrau7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überweisung war völlig korrekt. Konnte man anhand der Kontoauszüge nachvollziehen. Creditreform antworte, dass das Mandat zur Forderung erst im Dezember eingegangen sei und ich ja zwischenzeitlich genügend Zeit gehabt hätte die Forderung nochmal zu begleichen.

Heute kam der Ratenzahlungsplan an, mit fast einer Woche Verspätung und Frist bis einschließlich heute.

Der Negativeintrag hätte somit doch erst morgen eingetragen werden dürfen, wenn die Frist verstrichen wäre oder?

Da ich keine Rechtschutz habe, wäre der Gang zum Anwalt teurer als die Forderung... Daher suche ich hier Rat

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass das Mandat zur Forderung erst im Dezember eingegangen sei

Na dann. Du hast ja rechtzeitig überwiesen. Die haben die Geldannahme verweigert, was deren Problem ist.

Den Schufa-Eintrag bekommst du der Erfahrung nach nur durch eine Klage wieder raus. Bist du Geringverdiener? Dann könntest du über den AK Inkassowatch Hilfe bekommen. Wir arbeiten mit einem gemeinnützigen Verein zusammen, der einkommensschwache Schuldner bei dem Gang vor Gericht unterstützt bzw. sämtliche Kosten übernimmt.

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