Negativer Schufaeintrag - Verjährung?

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
blackpearl86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Negativer Schufaeintrag - Verjährung?

Hallo,

könnt ihr mir sagen wann dieser schufaeintrag verjährt?

Abwicklungskonto

Saldo Fälligstellung
Gemeldeter Forderungsbetrag
2612 €
Datum des Ereignisses
15.12.2014


Uneinbringliche Forderung/Einzug unwirtschaftlich
Gemeldeter Forderungsbetrag
2716 €
Datum des Ereignisses
27.11.2015


Wann wird dieser Beitrag verjährt? Wann kann der gelöscht werden?

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn nicht tituliert und wenn es sonst nichts gab (Teilzahlungen, Verhandlungen usw.) ist er am 1.1.2018 verjährt.
Löschung per sofort, sobald du die Schufa informierst und die Löschung wegen Verjährung verlangst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cseidel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nahezu alle Ansprüche unterliegen der Verjährung und die entsprechenden Verjährungsfristen sind im BGB geregelt. Bei der Verjährung ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Forderungen zu kümmern, die mit dem 31.12. ihre Gültigkeit verlieren und nicht mehr geltend gemacht werden können.



-- Editiert von Moderator am 21.09.2018 10:53

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