Neue Schulden privatinsolvenz

20. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lady.biabella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Schulden privatinsolvenz

Hallo erstmal .
Ich bin seit 12/19 in der PI . Nun habe ich gestern ein Brief für eine kontopfändung in Höhe von 195€ erhalten wegen dem Rundfunk Beitrag . Problem ist das die Forderung zum Teil von vor der PI ist und zum Teil während des laufenden Verfahrens . Nämlich vom 07/19-03/20 . An sich würde ich die Rechnung gerne begleichen . Darf ich das ? Nun habe ich aber auch noch weitere Kosten vom deutschen Rundfunk . Ich möchte keine Grundsatz Diskussion führen . Ja ich habe es nicht bezahlt . Ich weiß das ist für viele nicht verständlich. Allerdings auch wenn es viele sagen , haben wir halt wirklich kein tv und auch kein Radio . Also sah ich es nicht ein . Mir war klar das neue Schulden nicht Teil der Insolvenz sind . Nun gut . Ich möchte meine Restschuld Befreiung aber nicht gefährden und so wie ich gelesen habe , mache ich mich mit neuen Schulden ja sogar strafbar , das möchte ich natürlich unbedingt vermeiden .ich würde den gesamten offenen Betrag dann gerne in Raten zahlen . Wenn ich diesen während der Insolvenz noch abbezahle , habe ich dann noch die Chance auf die Restschuld Befreiung ? Oder hat sich das jetzt alles schon erledigt ? Wegen der kontopfändung habe ich bereits meiner IV geschrieben ob ich den Betrag bezahlen darf , aber noch keine Rückmeldung . Ansonsten habe ich nichts neues gemacht , bekomme auch nichts irgendwo auf Rechnung , von daher und habe auch immer brav alles gemeldet , sei es eine Urlaubsabgeltung oder meine Abrechnungen . Ich habe immer alles eingereicht und rechtzeitig gemeldet . Die Sache mit dem Rundfunk Beitrag macht mir dann jetzt doch Sorge , so das ich wie bereits gesagt es gerne in raten zahlen möchte & dort auch keine Schulden mehr machen werde .

Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lady.biabella ):
Problem ist das die Forderung zum Teil von vor der PI ist und zum Teil während des laufenden Verfahrens . Nämlich vom 07/19-03/20

Sofern die Schulden von der Inso erfasst sind, wäre eine Vollstreckung rechtswidrig, insofern sollte man dann dagegen vorgehen.



Zitat (von Lady.biabella ):
An sich würde ich die Rechnung gerne begleichen . Darf ich das ?

Kommt ganz darauf an, ob man genug aus dem verfügbaren Einkommen über hat.
Und begleichen darf man nur die die Schulden die nicht von der Inso erfasst sind.



Zitat (von Lady.biabella ):
und so wie ich gelesen habe , mache ich mich mit neuen Schulden ja sogar strafbar

Da hat man mal wieder dem blichen Unfug gelesen.



Zitat (von Lady.biabella ):
Wenn ich diesen während der Insolvenz noch abbezahle , habe ich dann noch die Chance auf die Restschuld Befreiung ?

Wenn man es korrekt macht, sicherlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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