Hallo erstmal .
Ich bin seit 12/19 in der PI . Nun habe ich gestern ein Brief für eine kontopfändung in Höhe von 195€ erhalten wegen dem Rundfunk Beitrag . Problem ist das die Forderung zum Teil von vor der PI ist und zum Teil während des laufenden Verfahrens . Nämlich vom 07/19-03/20 . An sich würde ich die Rechnung gerne begleichen . Darf ich das ? Nun habe ich aber auch noch weitere Kosten vom deutschen Rundfunk . Ich möchte keine Grundsatz Diskussion führen . Ja ich habe es nicht bezahlt . Ich weiß das ist für viele nicht verständlich. Allerdings auch wenn es viele sagen , haben wir halt wirklich kein tv und auch kein Radio . Also sah ich es nicht ein . Mir war klar das neue Schulden nicht Teil der Insolvenz sind . Nun gut . Ich möchte meine Restschuld Befreiung aber nicht gefährden und so wie ich gelesen habe , mache ich mich mit neuen Schulden ja sogar strafbar , das möchte ich natürlich unbedingt vermeiden .ich würde den gesamten offenen Betrag dann gerne in Raten zahlen . Wenn ich diesen während der Insolvenz noch abbezahle , habe ich dann noch die Chance auf die Restschuld Befreiung ? Oder hat sich das jetzt alles schon erledigt ? Wegen der kontopfändung habe ich bereits meiner IV geschrieben ob ich den Betrag bezahlen darf , aber noch keine Rückmeldung . Ansonsten habe ich nichts neues gemacht , bekomme auch nichts irgendwo auf Rechnung , von daher und habe auch immer brav alles gemeldet , sei es eine Urlaubsabgeltung oder meine Abrechnungen . Ich habe immer alles eingereicht und rechtzeitig gemeldet . Die Sache mit dem Rundfunk Beitrag macht mir dann jetzt doch Sorge , so das ich wie bereits gesagt es gerne in raten zahlen möchte & dort auch keine Schulden mehr machen werde .
Liebe Grüße
Neue Schulden privatinsolvenz
20. Mai 2022
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Frage vom 20. Mai 2022 | 10:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Schulden privatinsolvenz
#1
Antwort vom 21. Mai 2022 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (131008 Beiträge, 41627x hilfreich)
Zitat :Problem ist das die Forderung zum Teil von vor der PI ist und zum Teil während des laufenden Verfahrens . Nämlich vom 07/19-03/20
Sofern die Schulden von der Inso erfasst sind, wäre eine Vollstreckung rechtswidrig, insofern sollte man dann dagegen vorgehen.
Zitat :An sich würde ich die Rechnung gerne begleichen . Darf ich das ?
Kommt ganz darauf an, ob man genug aus dem verfügbaren Einkommen über hat.
Und begleichen darf man nur die die Schulden die nicht von der Inso erfasst sind.
Zitat :und so wie ich gelesen habe , mache ich mich mit neuen Schulden ja sogar strafbar
Da hat man mal wieder dem blichen Unfug gelesen.
Zitat :Wenn ich diesen während der Insolvenz noch abbezahle , habe ich dann noch die Chance auf die Restschuld Befreiung ?
Wenn man es korrekt macht, sicherlich.
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