Nicht erhaltene Postsendung!!!

28. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
iggy1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht erhaltene Postsendung!!!

Hallo,

ich habe übers Internet beim Interna-Verlag eine Infobroschüre für 24,90€ plus 2,50€ Porto bestellt.
Die Warte sollte auf Rechnung geliefert werden, kam aber nie an!
Nun soll ich den Betrag trotzdem bezahlen! Hat das seine Richtigkeit?
Nach Angaben des Verlages ist es mein Problem das die ware nicht angekommen sei.
Danke!!

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

nicht zahlen solange Ihnen keine Rechnung zugegangen ist bzw. nur den Rechnungsbetrag + Versandkosten wenn die Mahnung kommt. Das die Ware aber ebenfalls nicht zugegangen ist, ist Sache des Händlers/Verlages und nicht Ihres ( Beweißpflicht ).

Sollte mal ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommen, hierrauf dann Widerspruch einlegen.

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#2
 Von 
iggy1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal,
ich habe schon die 2.Mahnung, jedoch keine Ware!!!
Trotzdem bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ist es beim Versendungskauf mit einem gewerblichen nicht immer das Risiko des VK?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

stimmt der Verkäufer hat dafür zu sorgen, das die Ware auch ankommt.

also ich würde hier nichts zahlen solange bis ich die Ware in den Händen habe.

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#5
 Von 
magic-lantern
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

rede doch einfach mal mit denen am Telefon (friedliche Lösung) und frag sie wie sies versendet haben!

Packete haben einen Identcode

Päckchen werden meistens in den Hausflur gestellt

und größere Briefe (DVD's etc) gucken meistens aus dem Briefkasten raus und sind leicht zugänglich für Diebe .

Im Fall des Briefes und Päckchen könnte das ja jeder behaupten.
Aber Packet mit Ident nicht!

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#6
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Bei gewerblichen Verkäufern liegt die Beweislast bei diesen, d.h. der Verkäufer muß die Ablieferung der Ware beweisen, § 474 Abs. 2 i.V.m. § 447 BGB . Versendet er die Ware unregistriert, so verzichtet er selbst auf einen Beweis. Dies kann er dann aber nicht einfach dem Käufer zuschieben.

Also würde ich dem Verkäufer dies einfach mitteilen, und um (erneute) Lieferung bitten. Bis dahin würde ich nicht zahlen.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

Wo liegt das Problem?

Ware wurde bestellt. Verkäufer nimmt an. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Grundpflicht des Käufers ist die Warenbezahlung. Grundpflicht des Verkäufers ist die Warenlieferungspflicht.

Da Kauf auf Rechnung ist die Fälligkeit nach Lieferung bestimmt.

Lieferung der bestellten Ware liegt nicht vor also ist mithin der Verkäufer im Verzug.

Also Warensendung anmahnen und evt. Rücktritt vom Vertrag und oder Schadensersatz verlangen.

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#8
 Von 
iggy1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Beiträge, habe den Verkäufer auf seine Pflichten hingewiesen,seitdem keine Reaktion mehr.
Danke an Euch!

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