Nichtabgabe Vermögensauskunft - Eintragung Zentrale Schuldnerverzeichnis

10. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tim14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichtabgabe Vermögensauskunft - Eintragung Zentrale Schuldnerverzeichnis

Hallo, ich habe heute einen Brief von einem Gerichtsvollzieher bekommen in dem steht, dass ich den Termin zur Vermögensauskunft nicht wahrgenommen hätte und deswegen ein Eintrag ins Zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt.

Hier der Brief: https://4181516.de/bilder/Schreiben.jpg

Meine Fragen dazu:
1. Was ist der Unterschied dazu, wenn ich an dem Termin zur Vermögensauskunft dort gewesen wäre?
Dann wäre doch die Vermögensauskunft in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen worden, oder?
Was ist der Unterschied dazu, ob dort jetzt eingetragen wird, dass die Vermögensauskunft nicht abgegeben wurde oder die Vermögensauskunft abgegeben wurde?

2. Ich habe keine Einladung zum Termin bekommen.
Sollte ich deswegen Einspruch einlegen und einen neuen Termin beantragen?
Mich würde ja auch mal interessieren, was bei der Zustellrecherche raus kommen würde, wo der Brief gelandet ist.

VG Tim

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Wenn du die Vermögensauskunft nicht abgibst, kann und wird Haftbefehl gegen dich erlassen. Dann kann dieser sogar vollstreckt werden, du also mittels Haft zur Abgabe gezwungen werden. Das ist der wesentliche Unterschied.

2) Bist du beispielsweise kürzlich umgezogen? Wenn nicht, wirst du es relativ schwer haben. Der Gerichtsvollzieher dokumentiert das normalerweise vernünftig. Bei falscher Adresse könnte natürlich theoretisch der erste Brief an eine veraltete Adresse gegangen sein. Dann könnte man eventuell das ganze "korrigieren". Ansonsten kann man den Haftbefehl jederzeit abwenden, indem man die Vermögensauskunft nun doch abgibt.

-- Editiert von mepeisen am 10.08.2021 19:40

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tim14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich wohne seit über 10 Jahren an dieser Adresse - daran kann es also nicht liegen.
Ich habe diesen Brief aber nicht bekommen - das weiß ich ganz sicher.
Es gibt nur die Möglichkeit, dass der Briefträger ihn an einer falschen Adresse ausgeliefert hat oder jemand hat ihn aus meinem Briefkasten gefischt - was ich bezweifel.

Jedoch würde mich deshalb interessieren, was der Briefträger auf die Zustellungsurkunde geschrieben hat.

Wie sollte ich nun vorgehen?
Per Brief mitteilen, dass ich die Einladung nicht erhalten habe und um einen neuen Termin bitten?

VG Tim

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Per Brief mitteilen, dass ich die Einladung nicht erhalten habe und um einen neuen Termin bitten?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Mir wäre neu, dass die "Einladung" zum VA Termin per Einschreiben versandt wird. Der GV wirft das Schreiben entweder selbst ein oder schickt es per normaler Post.

GV anrufen oder anschreiben und um neuen Termin bitten.

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