Ist es möglich ein not. Schuldanerkenntnis, was in Unkenntnis etc. aufgesetzt wurde, wieder rückgängig zu machen bzw. anfechten ?
Für Hinweise bin ich dankbar.
mfg panthera
Not. Schuldanerkenntnis
4. Dezember 2005
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Frage vom 4. Dezember 2005 | 17:35
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Not. Schuldanerkenntnis
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2005 | 12:28
Von
Status: Lehrling (1137 Beiträge, 266x hilfreich)
haben sie es unterschrieben? oder hat man sie nur aufgefordert eins "zurück" zu schicken
gruss,
kristijan
#2
Antwort vom 5. Dezember 2005 | 15:01
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
mehr als schwierig, weshalb wollen sie denn anfechten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2005 | 15:03
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 655x hilfreich)
Was heißt "in Unkenntnis" aufgesetzt?
Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist eine grsuelige Sache.
Wenn Sie es unterschrieben haben sollten, ist da schwer etwas zu machen.
Wußten Sie nicht, was drin steht, ich kann es kaum glauben.
Bitte etwas mehr Infos!
#4
Antwort vom 7. Dezember 2005 | 18:08
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 774x hilfreich)
ja wenn du mit 2 Promille das Teil unterschrieben hast und die Gegenseite genau das Gegenteil behauptet hat, hättest du eine Anfechtungschance...aber nun...
Und jetzt?
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