Not. Schuldanerkenntnis

4. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Panthera
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Not. Schuldanerkenntnis

Ist es möglich ein not. Schuldanerkenntnis, was in Unkenntnis etc. aufgesetzt wurde, wieder rückgängig zu machen bzw. anfechten ?
Für Hinweise bin ich dankbar.

mfg panthera

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

haben sie es unterschrieben? oder hat man sie nur aufgefordert eins "zurück" zu schicken
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

mehr als schwierig, weshalb wollen sie denn anfechten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Was heißt "in Unkenntnis" aufgesetzt?

Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist eine grsuelige Sache.

Wenn Sie es unterschrieben haben sollten, ist da schwer etwas zu machen.

Wußten Sie nicht, was drin steht, ich kann es kaum glauben.

Bitte etwas mehr Infos!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 774x hilfreich)

ja wenn du mit 2 Promille das Teil unterschrieben hast und die Gegenseite genau das Gegenteil behauptet hat, hättest du eine Anfechtungschance...aber nun...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.468 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen