Notarielles Schuldanerk. trotz EV ?!

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
snobby80
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarielles Schuldanerk. trotz EV ?!

hallo ich brauche hilfe. durch arbeitslosigkeit kann ich die fälligen raten bei otto nicht mehr zahlen. bekomme nun hartz4 und habe mit dem deutschen inkasso dienst (did) eine ratenzahlungsvereinbarung getroffen, diese ich jedoch auch nicht mehr zahlen kann und niedrigere raten wollen sie nicht. dazu musste ich zwangsläufig die eidesstattliche versicherung abgeben für einen anderen gläubiger.

diese ev und das protokoll habe ich dann zum deutschen inkasso dienst gefaxt, um denen mitzuteilen daß ich zahlungsunfähig bin.

jetzt bekam ich heute post ein notarielles schuldanerkenntnis abzugeben. muss ich das tun, obwohl ich die ev abgegeben habe und diese dem did geschickt habe? eigentlich sollten die doch kenntnis davon haben, daß ich ohne finanzmittel dastehe.

mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Ich würde ein notarielles Schulanerkenntnis nie unterschreiben.

Die EV besagt zwar, dass sie keine finanziellen Mittel haben, dies schützt Sie jedoch nicht davor, dass immer wieder verucht wird, an Geld zu kommen, denn es kann ja sein, dass Sie zwischenzeitl. Einkommen haben, im Lotto gewonnen oder, oder

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7010 Beiträge, 3931x hilfreich)

Verpflichtet bis du nicht ein notarielles Schuldanerkenntnis abzugeben. Ich denke mal, dass es Otto darum geht, einen vollstreckbaren Schuldtitel zu erlangen, damit ggf. die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Wenn du dich nicht darauf einlässt wird wahrscheinlich das gerichtliche Mahnverfahren betrieben und dann ein Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirkt. Ich weiß nicht, wie hoch die Kosten für ein notarielles Schuldanerkenntnis sind, aber diese könnten ggf. günstiger sein als das Mahnverfahren.

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Insofern ist der Vorschlag ein Entgegenkommen des DID als Gläubiger. Man erspart Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren und die damit verbundenen Kosten und hat dennoch einen vollstreckbaren Titel.
Ihnen beiden ist so geholfen.
Sollten Sie sich dennoch für das private Insolvenzverfahren entschließen, sind Sie auch hier nicht schlechter gestellt, als im gerichtlichen Mahnverfahren.
Ich halte das Angebot unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen es gemacht worden ist, für durchaus annehmbar.

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