Notarielles Schuldanerkenntnis für Inkasso Abgeben

25. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
shirini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarielles Schuldanerkenntnis für Inkasso Abgeben

Hallo
Kurz und Bündig Die DID verlangt von mir ein Notarielles Schuldanerkenntnis mit solchem Inhalt
"Zur Sicherung und in Hohe der vorstehend bezeichneten Gesamtschuld zzgl. eines Aufschlages von 20 % trete ich unter der auflosenden Bedingung der vollständigen Tilgung den pfändbaren Teil meiner Anspruche auf Lohn, Gehalt, Arbeitnehmer-Sparzulagen, Abfindungen, Arbeitslosengeld und -hilfe, Unterhalts-, Übergangs- and Krankengeld, Renten, auch Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- and Waisenrente sowie Pension an die Firma xyz. Mehrere Anspruche sind zusammenzurechnen, wobei der unpfändbare Betrag dem höchsten Einkommen zu entnehmen ist. Soweit die Forderung teilweise getilgt wird, ist die Abtretung auf Verlangen in entsprechender Hohe freizugeben"

Muss ich sowas unterschreiben??

mfg Shirini

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11 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6039 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nö.

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

nicht unterschrieben und die Zahlung sofern sie unstrittig ist direkt an den Gläubiger leisten. Wenn Du für Inkassokosten verantwortlich bist und diese nicht übertrieben sind, diese ans Inkasso zahlen. Kommt aber auf den Fall an, den wir ja nicht kennen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

Hier wird aber sehr stark auf die "Unkenntnis" des vermeintlichen Schuldners spekuliert - "Ja hammer denn schon weihnachten ?"

Wenn Du noch noch nicht nachweisbar mit BID kommuniziert hast (Briefwechsel) würde ich die Herren Inkassoonkels erst mal per fax auffordern die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB
zuzusenden

Keine Zahlungen ans inkasso nur an den Gläubiger (ohne 1 €uro Gebühren)


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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 650x hilfreich)

Es ist immer schwierig, wenn man den Hintergrund nicht kennt.

Erst einmal muss der DID eine Vollmacht nachweisen, welche besagt, das es zum Einzug der Forderung berechtigt ist.

Sollte es diese haben, muss man auch an dieses leisten, da viele Gläubiger die Forderung an Inkassobüros veräußern um sich selbst nciht mehr damit belasten zu müssen. Ein Schuldanerkenntnis wird eigentlich i.d.R. von Banken verlangt.

Vorsicht, denn dort sind meistens enorm hohe Zinsen vermerkt, und hat man dort erst einmal unterschrieben, ist man rechtlich auch auf der miesesten Seite.

Vielleicht einmal etwas genauer, wie der Verluaf war/ist

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#5
 Von 
shirini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Danke für die Antworten :)
Die Haupforderung sind 1500€ Inkassogebühren 380€ Zinsen möchten sie gerne +5% auf 6,67% sprich knappe 12% zzgl. Kontoführungsgebühren von 2,15€ :( Ich hatte dahin geschrieben das ich eine Ratenzahlung von 40€ zahlen kann darauf kam ein Nein sie möchten 60@ das kann ich in meiner derzeitigen Situation aber unmöglich Aufbringen und bat nochmals zumindest 50€ zahlen zu können Daraufhin bekam überhaupt keine Antwort sondern nur besagtes Schuldanerkenntniss das sie mir gnädigerweise bezahlen und dann mit Zins zurückverlangen!
Auf einen Vorgeschlagenen Vergleich kann ich mich nicht einlassen da ich das Geld dazu nicht habe
Grundsätzlich WILL ich meine Schulden bezahlen aber ich kann nur eine Minimale Rate derzeit Aufbringen und so ein Schreiben das mich letztendlich der DID Ausliefert möchte ich auch nicht Unterschreiben
Ich frage mich ob so etwas überhaupt rechtlich Abgesichert ist.
Ach und nochwas die DID und mein GLäubiger Otto kommen aus dem selben Unternehmen..

Lg Shirini

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#6
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ Shirini

sprech den Gläubiger an und frag dort nach einer Ratenzahlung.

Das Inkassobüro ist lediglich ein privates Unternehmen das mit dem Forderungseinzug beauftragt ist, ansonsten, halte dich an die Vorgabe von thehellion. Überweise einfach mal € 40 DIREKT an den Gläubiger, nicht ans Inkassobüro, schreib den Gläubiger an, bitte um Ratenzahlung und leg einen Kontoauszug vor, das du als Zeichen Deiner Bereitwilligkeit € xx überwiesen hast.

Eine reaktion müsste dann kommen. Viel Glück!

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#7
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

Nachtrag... Bereitwilligkeit zur Zahlung, ... muss es heissen.

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6039 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der Gläubiger ist trotzdem nicht verpflichtet, einer Ratenzahlung zuzustimmen. Besonders in dieser Höhe. Wenn parallel eine Verzögerungstaktik, wie die von thehellion vorgeschlagene angewandt wird, könnte schnell ein Anwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung beauftragt werden. Das wid dann auch nicht billig.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

moment mahnman
ich bin davon ausgegangen das der Fragesteller noch keinen kontakt mit dem inkassobüro hatte - dies war aufgrund des postings nicht eindeutig zu ersehen !


Das mit der vollmachtanforderung sollte immer der 1 Schritt sein wenn es im vorfeld
noch kein briefwechsel gab also unmittelbar nach dem 1 inkassobrief.Im vorliegenden Fall ist aber davon auszugehen das bei einer Höhe von HF 1500 plus Inkassogebühren die angeforderte Vollmacht dann auch (leider) in der BGB vorgeschriebenen Form kommt - wahrscheinlich sogar per einschreiben.

Ich halte den von bad homburger vorgeschlagenen weg zumindest für einen versuch wert.

Auf keinen Fall die schuldanerkenntnis unterschreiben !!

-- Editiert von thehellion am 27.10.2005 09:29:17

-- Editiert von thehellion am 27.10.2005 09:33:12

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6039 Beiträge, 1339x hilfreich)

Aber wenn sich ein Schuldner erst NACH der Beauftragung des Inkassounternehmens meldet. Dazu wäre vorher, denke ich, auch Zeit gewesen. Ob Otto noch darauf eingeht? DEr Versuch kostet nichts.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)


ich glaubs kaum -
Wenn Du jemanden kennst der Dir die 1500 leiht hättest Du bessere Karten.
Dann könntest Du die Hauptforderung plus Zinsen direkt aufs ottokonto überweisen und die Inkassogebühren aussitzen .


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