Nur Hauptforderung zahlen - was passiert mit den Anwaltskosten?

20. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)
Nur Hauptforderung zahlen - was passiert mit den Anwaltskosten?

Hallo,

hatte ein Mobilfunkvertrag von debitel abgeschlossen, welchen ich für Paar Monate aber wegen finanziellen Problemen bzw. keine Deckung meines Kontos Rechnungen nicht zahlen konnte bzw. Geld konnte per Lastschrift von debitel abgebucht werden.
Wie dem auch sei nun habe ich von einer Anwaltskanzlei namens Stopp Pick & Kallenborn ein Brief bekommen, mit der Aufforderung die Forderung debitels mit den Anwaltskosten auf das Konto der Anwaltskanzlei zu überweisen.

Meine Frage an die Experten im Forum, was sind für Konsequenzen zu erwarten, wenn ich die Hauptforderung der debitel ohne Anwaltskosten an debitel überweise? Kann die Anwaltskanzlei dann die Anwaltskosten gegen mich gerichtlich geltend machen?

Vielen Dank.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Anwaltsgebühren sind im im Verzugsfall im Gegensatz zu Inkassogebühren vor Gericht durchsetzungsfähig.
Liste mal die Gebühren auf !

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#2
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)

1. Summe der offenen Rechnungsposten Eur 359,00
2. Vorgerichtliche Mahnkosten Eur 6,00
3. Anwaltskosten
1,3 Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) Eur 58,50
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) Eur 11,70
Gesamtsumme: Eur 435,20



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
1. Summe der offenen Rechnungsposten Eur 359,00

Sind das die Summen der offenen Mobilfunkrechungen? Oder sind da auch schon Inkassokosten mit drin? Bitte mal prüfen.


Sind in der Position offenen Rechnungsposten keine Inkassokosten kann hier ich nur empfehlen die Gesamtkosten zu zahlen. Die Gebühren des Rechtsanwalts sind einklagbar, das wird dann richtig teuer ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)

Es sind keine Inkassogebühren enthalten.

Der Mobilfunkvertrag wurde vorzeitig durch debitel gekündigt, und die restlichen Grundgebühren wurden auch in Rechnung gestellt. Ist das rechtens?

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#5
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

es ist alles lt Auflistung zu zahlen.

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#6
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)

Was aber, wenn ich nur die Hauptforderung an das Unternehmen bezahle? Wie würden dann die Anwaltskosten einzutreiben versucht?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das wäre Glücksspiel !
Die Wahrscheinlichkeit das die Gegenseite die RA Gebühren einklagt sind m.M n. hoch.
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Laufen oder liefen Beitreibungsmaßnahmen in anderen Angelegenheiten ?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
und die restlichen Grundgebühren wurden auch in Rechnung gestellt. Ist das rechtens?

Ja. Das nennt sich Schadensersatz wegen verletzung der Vertraglichen Pflichten.



quote:
Wie würden dann die Anwaltskosten einzutreiben versucht?

Diese würden dann gerichtlich eingeklagt.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)

Bisher hatte ich keine Schulden bzw. Schufa Angelegenheiten.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.02.2010 15:51:26
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)

Wer kann mir bitte kurz erklären, was bei Forderungen eine Abtretungsurkunde und Gläubigervollmacht ist?

Darf man diese vom Anwalt der Gegnerseite verlangen? Bis dieser diese Unterlagen (im Original?) einreicht könnte ich ja die Hauptforderung an mobilcom-debitel überweisen? Wäre die Sache dann erledigt?

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Darf man diese vom Anwalt der Gegnerseite verlangen?

Klar
Zitat:
Bis dieser diese Unterlagen (im Original?) einreicht könnte ich ja die Hauptforderung an mobilcom-debitel überweisen? Wäre die Sache dann erledigt?

Würde mich ebenfalls interesieren
Bei Inkassofirmen funktioniert diese Vorgehensweise immer - nach 2 oder 3 Briefen wird ausgebucht

quote:
Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Ukrunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)



Ohne Vollmacht nicht zahlen
http://www.stern.de/wirtschaft/familie/inkasso-regeln-was-schuldner-wissen-sollten-561919.html
quote:
Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein. Inkassounternehmen oder -anwälte treten beim säumigen Schuldner nicht immer im Auftrag des Gläubigers auf, sondern mitunter auch auf eigene Rechnung. Das ist dann der Fall, wenn der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen verkauft hat. Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen


@Trucker1
Hier wurde kein schnödes Inkassobüro eingeschaltet sondern eine Anwaltskanlei
;)



-- Editiert am 22.02.2010 22:25

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