O2 Stick- riesen Datenrechnung Ausland- HILFE

1. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lara2110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 Stick- riesen Datenrechnung Ausland- HILFE

Hallo ich habe ein riesiges Problem. Ich war über einen Monat im Rahmen meines Studiums in Spanien und hatte dort meinen O2 Stick dabei. Ich hatte mich vorher über die Kosten informiert und laut O2 fallen 0,07 € für eine Datenmenge von 10 KB an. Nicht wenig, das ist mir klar, daher wollte ich den Stick gar nicht erst nutzen. Nun trat ein Notfall wegen der Uni ein und ich musste mich etwa 5mal einloggen (dies geschah in wenigen Minuten) habe aber nichts runtergeladen. Mir ist bekannt, dass das Aufmachen einer Seite auch Datenmengen kostet, aber ich rechnete mit etwa 90 €. Nun kam die Rechnung und es sind 900 €!!!!!!!!!!!

Diese Menge Geld habe ich momentan nicht und kann nicht fassen, dass ich nicht mal informiert oder gewarnt wurde. Angeblich gab es doch im März eine neue Regelung des EU Parlaments für Verbraucher die besagte "Für das Herunterladen von Daten aus dem Internet sollen zwar keine Endkundenpreise festgelegt werden, die Großhandelspreise sollen aber im Juli bei einem Euro pro Megabyte gedeckelt werden. Zudem soll ab einem Betrag von 50 Euro die Verbindung getrennt werden, damit der Kunde bei der Abrechnung keine böse Überraschung erlebt." laut Handelsblatt. Ich war nun leider im Juni dort anstatt im Juli....kann ich mich trotzdem irgendwie darauf berufen? Ich will der Rechnung ja nicht völlig aus dem Weg gehen, hoffe lediglich auf eine Reduzierung und eine Ratenzahlung.

Hat jemand eine Ahnung ob ich eine Chance habe die Rechnung zu drücken oder sonstige Tipps. Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!!





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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das sind Zukunftsregelungen und kein geltendes Recht! Irgendwo im Forum stand auch etwas über die Warngrenze der Anbieter. Probier es über Kulanz und poste mehr Details zum Tarif und Nutzung der Datenverbindung.

Nachtrag: ein Problem mit der Warnung bei zu hohen Datenmengen hatten wir hier http://www.123recht.net/Handy-w%C3%A4hlt-sich-alleine-ins-Internet---Rechnung!-__f127871__p2.html
Eine Kundenwarnung oder vorsorgliche Abschaltung hätte damit früher erfolgen müssen!


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-- Editiert am 01.08.2009 11:08

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#2
 Von 
Lara2110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier nochmal der Tarif:

Konditionen (Preise in € inkl. MwSt.)
o2 Surfstick

Monatlicher Pack Preis 25,00 €
Inklusive 5GB
Taktung pro angefangene 10 KB

Im europäischen Ausland fallen angeblich 0,07 € pro 10 KB an. Nun soll ich 59000 MB genutzt haben. Das entspricht doch etwa 59 GB?! Wie ist das denn überhaupt möglich. Wo ich doch sonst im Monat nicht mehr als 5GB nutzen darf und nieeeeemals nutze.

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

nach meiner Rechnung ca. 125 MB und wenn der automatische Windows-Update anläuft sind 100MB schnell weg. Das merkt man auch nicht bei UMTS. Die MB rauschen schneller über die Antenne als man gucken kann

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn du bereits mit einem Inkassounternehmen zu tun hast, was der Themenbereich Inkasso vermuten lässt, dann ist sowieso alles zu spät. Da hilft nur sofort mit O2 zu reden und um Kulanz zu bitten, u.a. wegen der REchnungshöhe.

Wurde nicht sofort und richtig gehandelt und die Forderung an Inkasso abgegeben, dann gute Nacht. Grundsätzlich ist die Forderung vermutlich korrekt, da solche Datenmengen durch Hintergrunddienste (Update, Email etc.) sehr schnell zustandekommen.
In dem vorliegenden Fall wäre sicher auf
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Außer betteln wüsste ich keine Möglichkeit um um die Rechnung zu kommen. Es war kein technischer defekt, kein Irrtum oder sonst ein Umstand. Du hast schlicht falsch gerechnet und warst zu faul andere Möglichkeiten zu nutzen.
Die Rechnung wirst du zahlen müssen.

Und 125 MB sind schnell weg.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Fordere eine Überprüfung !
Evtl hilft das :

quote:<hr size=1 noshade>Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."
<hr size=1 noshade>

Bei strittigen Internet und Call by Call Verbindungen bin ich mit dieser Vorgehensweise immer gut gefahren
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html




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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

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#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

@thehelion: dein Textbaustein passt überhaupt nicht, da
1. Mobilfunk - nicht Festnetz. TKG anwendbar?
2. die Verbindungen fanden im Ausland statt. O2 verrechnet nur. Daher müßtest du Lara den Text bitte in spanisch liefern. Außerdem wäre der spanische Mobilfunker zuerst in Erfahrung zu bringen. Gilt TKG in Spanien ?
3. die Verbindungen unstrittig sind
4. die Rechnung anerkannt wurde, den scheinbar ist es bereits ein Inkassofall

usw.

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich würde aus religiösen Gründen wiedersprechen, aber direkt beim Daleilama.

Die Rechnung ist doch völlig in Ordnung. Nicht ist strittig. Ich würde mir nen Kredit holen die Rechnung zahlen und in Zukunft vorsichtiger sein.
Oder wenn das nicht geht in angemessenen Raten zahlen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
1. Mobilfunk - nicht Festnetz. TKG anwendbar?
2. die Verbindungen fanden im Ausland statt. O2 verrechnet nur. Daher müßtest du Lara den Text bitte in spanisch liefern. Außerdem wäre der spanische Mobilfunker zuerst in Erfahrung zu bringen. Gilt TKG in Spanien ?
3. die Verbindungen unstrittig sind
4. die Rechnung anerkannt wurde, den scheinbar ist es bereits ein Inkassofall


@seufz
Ich gebe zu das ich mir nicht sicher bin
Aber hier gilt es alle Möglichkeiten zu finden die es gestattet das der TE mit einem blauen Auge wieder raus kommt
Meine bisherigen persönlichen Erfahrungen zeigen das sich die eingeschalteten IBs bzw RAs in punkto Prüfprotokoll glücklicherweise schwer tun und mitunter hilflos reagieren
Warum sollte das Prüfprotokoll bei Mobilfunkverbindungen nicht gelten ?
Was macht es für einen Unterschied wenn bereits ein Inkasso im Boot sitzt ?
Ansprechpartner in punkto Prüfprotokoll ist O2 bzw das eingeschaltete Inkassounternehmen auch wenn in Spanien telefoniert bzw gesurft wurde



lg







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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

-- Editiert am 02.08.2009 00:06

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#10
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wie willst du denn ein deutsches Gesetz für "Telefonie und Telekommunikation an festen Standorten" in Deutschland auf eine spanische Datenverbindung via UMTS anwenden? Das kommt mir spanisch vor. :augenroll:

Wenn Lara die Rechnung nicht reklamiert hat und die Forderung wird an Inkasso abgegeben, dann wurde die Forderung anerkannt.

Weitere Diskussionen fallen ohnehin schwierig, da der TE keine Informationen nachliefert.



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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Wenn Lara die Rechnung nicht reklamiert hat und die Forderung wird an Inkasso abgegeben, dann wurde die Forderung anerkannt.


Es ist nicht nötig einer falschen Rechnung zu widersprechen. Nur bei einem Mahnbescheid oder einer Klage erscheint eine Widerspruch sinnvoll.
Und wenn bei 3 nicht widerspricht hat noch lange nicht anerkannt.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#12
 Von 
guest-12303.08.2009 08:08:34
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
@thehelion: dein Textbaustein passt überhaupt nicht


Dafür kann sie doch nun aber nichts, wenn ihre Gebetsmühle nun eben diesen Spruch auswirft.

Es wird doch niemand ernsthaft erwarten, dass sie das TKG überhaupt einmal gelesen, geschweige denn verstanden hätte.

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dafür kann sie doch nun aber nichts, wenn ihre Gebetsmühle nun eben diesen Spruch auswirft.

Es wird doch niemand ernsthaft erwarten, dass sie das TKG überhaupt einmal gelesen, geschweige denn verstanden hätte.


Gähn
...schon wieder ein neuer Nick von @AliBaba/Boudicca
Ein Blick ins Mietrecht reicht immer aus :augenroll:

lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

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#14
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:
...schon wieder ein neuer Nick von @AliBaba/Boudicca


Es ist schon bezeichnend, dass thehellion solche Behauptungen bevorzugt dann aufstellt, wenn sie anders nicht mehr weiterkommt.
Mit dem Lesen von Threads bzw. Gesetzestexten scheint sie sich tatsächlich eher ungern zu beschäftigen.


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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
... Im europäischen Ausland fallen angeblich 0,07 € pro 10 KB an. Nun soll ich 59000 MB genutzt haben

Das wären 413000.-€ :crazy: Oder habe ich mich verrechnet? Oder waren die 900.- nur die erste Abschlagsrechnung?
Die Angaben stimmen irgendwie nicht und das ein ausländischer Netzbetreiber die Erfordernisse des deutschen TKG erfüllen soll, scheint mir etwas weit hergeholt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#16
 Von 
guest-12303.08.2009 16:08:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Lara2110
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur zur Info.... Nein, die Rechnung ist noch kein Inkassofall. Ich wusste nur erstmal nicht wohin mit der Frage in diesem Forum. Ich habe der Rechnung zwei Tage nach Erhalt widersprochen und um eine genaue Aufstellung gebeten, da Datum und Uhrzeit teilweise fragwürdig erschienen. Mal schauen wie es weitergeht. Denke mal ich werde die 900 € zahlen müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

@Lara: nicht so schnell aufgeben!!!

Wenn die Rechnung eine normale Vertragsrechnung ist, dann sind solche Fälle verhandelbar. Ich muß noch mal nachsehen wo die übliche Warn-/Sperrgrenze ist. Nach meiner Erinnerung zwischen 250... 400.-€. Hier scheint eine Verzögerung aufgetreten zu sein, die O2 zu vertreten hat. Auf dem Kulanzwege sollte eine Reduzierung auf 300.- drin sein, meint meine Glaskugel. Trete freundlich auf (Typus "eigentlich zufriedener Kunde"), weise auf die ausbleibende Sperrung (mit der du als Kostenairbag gerechnet hast) hin und einen Notfall. Nicht vergessen - armer Student mit großem Handybedarf in späteren Jahren :wipp:
Die Großhandelspreise liegen bei Roaming deutlich unter dem was verrechnet wurde und daher wird man entgegenkommend sein.

Wenn du 600,. sparen solltest, kannst du ja 300.- für eine Runde Bier hier im Forum ausgeben :cheers:



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#19
 Von 
guest-12306.08.2009 15:01:34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Hast Du bei der Kundenhotline von O2 mal angerufen? Wenn nein, dann mache das schleunigst und erkläre den GENAU dein Problem. Normalerweise lassen die mit sich reden und sind ÄU?ERST kulant!!! Nummer ist soweit ich weiss die 017955222 !!!

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" "

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#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Leider finde ich den Originalartikel aus der Connect nicht mehr. Dort waren Statements von allen NBs zu Roamingkosten und netzseitiger Sperre mit Betrag zu finden. Ich bleibe dabei - eine Reduzierung der Kosten auf unter 300.- sollte möglich sein.
Bitte stelle ggf. den Fall neu unter Vertragsrecht rein, wenn du alle Fakten wie Datenmenge, Zeitdauer, Tarifgebühren und Stellungnahme O2 zusammen hast.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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