O2 verweigert Abbuchung und sperrt Zugang

20. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
O2 verweigert Abbuchung und sperrt Zugang

Hallo Community,

im Februar konnte unter anderem O2 die Rechnung für meinen Mobilfunkvertrag nicht abbuchen mangels Deckung, da eine umbuchung zu langsam war. Alle anderen Firmen haben einige Tage später ohne Probleme abgebucht. Nur O2 macht Schwierigkeiten.
Seit 01.03.16 weigert sich O2 erneut abzubuchen und verlangt eine Überweisung. 3 mal habe ich bereits überwiesen und im Monat darauf kam wieder das Gleiche Problem. Laut Hotline ginge die Abbuchung technisch nicht, da meine Überweisung zu nahe an der neuen Rechnung lag. Bisher hat mir O2 drei mal den Internetzugang gesperrt bis ich überwiesen habe. Und das für mehrere Tage. Jetzt zu meiner Frage, darf mir O2 Leistung verweigern wegen nichtzahlung, obwohl Sie bereits seit mehreren Jahren einziehen und die Einzugsermächtigung bzw. Sepa-Mandat immer noch haben?

Da mir die Geduld ausgeht bin ich am überlegen ob mich meine Rechtsschutzversicherung einschalten soll.

Vielen Dank im Vorraus

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22 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Die Sperrung des Zugangs ist nur unter den Voraussetzungen des §45k TKG möglich (mind. 75 Euro Rückstand, schriftliche Ankündigung mind. 14 Tage vorher). Ansonsten begibt sich O2 hier ganz schnell in den strafrechtlich relevanten Bereich.

Zudem liegt ja ein gültiges SEPA-Mandat vor. Im Falle der Rücklastschrift ist das Verhalten seitens O2 ja noch vertretbar, das weitere Theater danach geht aber nicht auf deine Kappe. Vielmehr bringt sich O2 selbst in Annahmeverzug, wenn sie trotz Mandat nicht abbuchen.

Sollte das nochmals passieren, würde ich O2 auf das bestehende Mandat verweisen und zudem bei einer eneuten Sperre eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

-- Editiert von fm89 am 20.06.2016 13:22

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#2
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

erstmal vielen Dank für die Schnelle Antwort. O2 habe ich bereits mehrmals darauf hingewiesen. Ich war sogar in dem O2 chat mit einem Mitarbeiter. Hier habe ich ebenfalls nur blöde antworten bekommen. Obwohl ich auf das Sepa-Mandat hingewiesen habe behaart die Mitarbeiterin auf Überweisung.

Also wäre ein Anruf bei einem Anwalt wohl sinnvoll?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Eine Abbuchung empfinde ich als Entgegenkommen einer Firma. Ich sehe in einer Weigerung einer Abbuchung und einer Forderung einer Überweisung, aufgrund vorausgehender Zahlungsschwierigkeiten, keinen Annahmeverzug. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie wäre es, ab jetzt schriftlich zu kommunizieren? Macht sich in Rechtsfragen deutlich besser.

Einen Anwalt brauchst du meiner Meinung nach noch nicht.

Was war denn die genaue Begründung der Mitarbeiter?

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#5
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Begründung der Mitarbeiter war das es technisch nicht möglich ist. Wir wurde aber bereits zwei mal zugesichert, das die abbuchung jetzt wieder funktioniert. Und trotzdem wurde gesperrt. Und gemahnt per SMS. Da glaub ich auch nicht das eine Mahnung per SMS rechtsgültig ist.

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#6
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Und auf schriftliche Anfragen kam noch keine Reaktion,

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Eine Abbuchung empfinde ich als Entgegenkommen einer Firma. Ich sehe in einer Weigerung einer Abbuchung und einer Forderung einer Überweisung, aufgrund vorausgehender Zahlungsschwierigkeiten, keinen Annahmeverzug. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.


Ich sehe die Abbuchung per Lastschriftmandat als vertragliche Vereinbarung, die von beiden Seiten zu erfüllen ist. Man kann sicher darüber diskutieren, ob eine Rücklastschrift dann ein Grund dafür ist, von dieser Vereinbarung abzuweichen. Das muss der Anbieter dann aber auch konkret erklären und nicht einfach Däumchen drehen - zudem wurde die Nichteinlösung ja hier mit technischen Schwierigkeiten begründet.

Daher sehe ich hier O2 solange in Gläubigerverzug, bis sie sich dahingehend erklären und grundsätzlich das Lastschriftverfahren aussetzen.

Die selbe Argumentation vertritt z.B. das OLG Stuttgart (Urteil vom 2. Juni 2008 · Az. 5 U 20/08 )

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von fm89):Vielmehr bringt sich O2 selbst in Annahmeverzug, wenn sie trotz Mandat nicht abbuchen.[...] bei einer eneuten Sperre eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.
-- Editiert von fm89 am 20.06.2016 13:22Soso, würdest du. Das ist reines Zivilrecht und hat mit Strafrecht null zu tun.


In meinen Augen kann man das als Nötigung sehen...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Renhel):
Seit 01.03.16 weigert sich O2 erneut abzubuchen und verlangt eine Überweisung. 3 mal habe ich bereits überwiesen und im Monat darauf kam wieder das Gleiche Problem. Laut Hotline ginge die Abbuchung technisch nicht, da meine Überweisung zu nahe an der neuen Rechnung lag. Bisher hat mir O2 drei mal den Internetzugang gesperrt bis ich überwiesen habe.


Was bedeutet zu nahe an der Rechnung? Zu welchem Datum ist Rechnungsstellung und wann hast du jeweils überwiesen?

Hat O2 nur den Internetzugang gesperrt oder auch ausgehende Telefonate? Bei ersterem bewegen die sich in einer Grauzone, beim zweiten wäre es nach §45k TKG tatsächlich nicht erlaubt.

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#11
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja Fällig wäre am 01. des Monats. Die Mahnung per SMS kommt dann am 15. des Monats. Da habe ich auch Gezahlt. Somit muss der Zahlungseingang ca. am 17. oder 18. bei O2 sein.

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#12
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut o2 ist wohl der 17. zu nahe an der Rechnung des Folgemonats.

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#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Na ja, du bekommst doch auch eine Online-Rechnung. Die kannst du dann ja mal abrufen und sofort zahlen, nicht erst auf die Mahnung (und Sperrung) warten. Dann würde ich 7 Tage später mal eine Mail an die zuständige Stelle für Rechungsbearbeitung schicken (dann hast du was schriftliches im Gegensatz zum Telefon) und fragen, was jetzt mit der SEPA-Lastschrift ist, ob die bei der nächsten Rechnung wieder gehen würde. Und wenn nicht, warum?

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#14
 Von 
Renhel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

So hab o2 jetzt mal eine Kündigung geschickt. Mal schauen wie schnell Sie jetzt reagieren

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#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Du wirst dich darauf einstellen müssen, dass sie deine Kündigung akzeptieren und die monatliche Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit als Schadenersatz fordern werden. Laut einschlägigen Gerichtsurteilen stehen ihnen davon nur 50% zu. Wenn sie nicht von sich aus die verringerte Grundgebühr verlangen, wovon ich ausgehe, müsstest du diese mit Hilfe eines Anwaltes einklagen. Der Rest wäre üblicherweise in jedem Fall zu zahlen.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich sehe die Abbuchung per Lastschriftmandat als vertragliche Vereinbarung, die von beiden Seiten zu erfüllen ist.

Diese vertragliche Vereinbarung musst du mir bitte zeigen! Es gibt einen Vertrag und gesondert dazu eine Einzugsermächtigung. Daraus eine Pflicht abzuleiten.......... meiner Meinung nach in keinster Weise haltbar.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Man müsste mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen.

Dort ist meist geregelt, das per Lastschrift eingezogen wird.
Und auch, was passiert, wenn die Lasschrift platzt (z.B. Umstellung auf Vorkasse).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Diese vertragliche Vereinbarung musst du mir bitte zeigen! Es gibt einen Vertrag und gesondert dazu eine Einzugsermächtigung. Daraus eine Pflicht abzuleiten.......... meiner Meinung nach in keinster Weise haltbar.


Ich bitte dich... Wenn ich Zahlungsmodalitäten festlege, wird das doch selbstverständlich Vertragsbestandteil. Warum vereinbart man das denn sonst, wenn man sich daran nicht halten muss?

Darüber hinaus muss man natürlich, wie Harry van Sell anmerkt, mal schauen ob es bezüglich Rücklastschrift gesonderte Vereinbarungen gibt. Die Begründung der Mitarbeiter hört sich aber gar nicht danach an...

-- Editiert von fm89 am 22.06.2016 08:11

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich bitte dich... Wenn ich Zahlungsmodalitäten festlege, wird das doch selbstverständlich Vertragsbestandteil

Absolut korrekt, aber bitte zeig mir doch diese vertragliche Festlegung, dass sich O2 verpflichtet hat abzubuchen. Ich bezweifle eben, dass es diese Festlegung gibt.
Sollte es dies doch, wider Erwarten, geben, dann wurde sicherlich auch festgehalten was passieren wird wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann.

-- Editiert von micbu am 22.06.2016 08:56

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Also, O2 schickt am 01. eine Rechnung und mahnt am 15. (per SMS) und droht dabei vermutlich die Einstellung ihrer Leistungen an, was ja auch dann wenige Tage später passiert.
Was steht eigentlich zur Fälligkeit und zur Zahlung in der Rechnung??

Gibt es dort einen Hinwies wie z.B. "Wegen Zahlungsstörungen in der Vergangenheit machen wir bis auf Weiteres von der erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum ..." oder eine ähnliche Formulierung, die durchaus üblich wäre.

Wenn die Rechnung am 01. erteilt wird, warum wartest Du die Mahnung ab, wenn du doch weißt, dass die nicht abbuchen?

Was ist vertraglich oder in den AGB geregelt für den Fall einer (wiederholten??) Nichteinlösung einer Lastschrift?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Das ist noch nicht einmal wichtig was da drin steht.
Wenn O2 dem säumigen Kunden das Lastschriftverfahren nicht mehr anbietet, dann ist das eben so.
Der Gläubiger kann sich durchaus gegen unnötige Kosten schützen.

Und Sorry, aber ehrlich, die ganzen Texte von wegen Vertragsbestandteil und Strafanzeigen und anderes, woher nehmt ihr solche "Wahrheiten"?
Fakt ist, seit dem SEPA Mandat ist es eigentlich so, dass dieses nicht erneut eingereicht werden darf, wenn es zu einer RLS kommt.

Heisst jemand muss das manuell erneuern. Wenn das immer wieder passiert....

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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