O2/Telefonica - Mahnverfahren nach Sonderkündigung wegen Auslands-Umzug

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
DCircle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
O2/Telefonica - Mahnverfahren nach Sonderkündigung wegen Auslands-Umzug

Hallo zusammen,

zunächst einmal vorab: Ich bezahle normalerweise immer gewissenhaft und frühzeitig sämtliche offenen Rechnungen/Forderungen - wenn man mir die Möglichkeit dazu gibt.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe zum 1. September letzten Jahres meinen DSL-Vertrag mit O2-Alice (aka Telefonica Germany) mittels Sonderkündigungsrecht wegen Umzug ins Ausland gekündigt. Die Kündigung an sich brauchte bereits 2 Einschreiben, 1 Fax und ein halbes dutzend Anrufe bei der O2-Hotline (gesamt Warte- und Gesprächszeit sicherlich mehr als 8 Stunden), aber das nur nebenbei. Letztendlich wurde mir bestätigt, dass die Kündigung angenommen wurde und der Vertragsstatus wurde auf meiner Kundenseite auf o2.de korrekt angezeigt.

Auf meine Nachfrage, ob man mir die Kündigungsbestätigung auch per Mail zusenden könnte, da ich ja offensichtlich nicht mehr lange in Deutschland lebe und noch keinen festen Wohnsitz im Ausland hatte, wurde mir nur sehr unhöflich entgegnet, dass dies ausschließlich per Post möglich sei und ich doch bitte eine gültige Adresse auf o2.de angeben sollte. Gesagt - getan - Adresse geändert (auf den Wohnsitz meiner Eltern) und zwei Tage später saß ich im Flieger.

Zwei Wochen vergingen, ohne dass die Kündigungsbestätigung angekommen wäre. Stattdessen erhielt ich plötzlich eine automatische Mail von o2, dass ein an mich gesendeter Brief nicht zugestellt werden konnte und ich bitte meine Adresse im o2.de Kundenbereich aktualisieren sollte. Dies wollte ich sogleich auch machen, konnte ich jedoch nicht, da O2 bereits freundlicherweise meinen Login gesperrt hatte - ich war ja kein Kunde mehr.

Selbstverständlich bietet O2 weder eine kostenlose Hotline, noch eine Mailadresse für den Support an. Ein Support-Chat existiert zwar im hintersten Winkel ihrer Webpräsenz versteckt, bei diesem ist es mir jedoch nach 3 Versuchen á 2 Stunden Wartezeit bisher nicht gelungen, einen Mitarbeiter zu erreichen. Da ich nur ungerne die Hotline per Handy aus dem Ausland anrufen möchte, um dann nach 2 Stunden Wartezeit eine horrende Summe an Telefongebühren zu zahlen, beließ ich es erst einmal dabei und dachte mir, ich kann auf die schriftliche Bestätigung auch verzichten.

Es verstrichen weitere Wochen, bis eine weitere - identische - Mail von O2 in meinem Postfach ankam. Inzwischen hatte ich eigentlich erwartet, eine Rechnung über die 3 Grundgebühren zu erhalten, welche ich trotz Sonderkündigung noch weiterhin zahlen müsste (meiner persönlichen Meinung nach unverschämt, aber leider rechtmäßig, weshalb ich durchaus gewillt war - und bin - diese Rechnung zu begleichen). Zuvor hatte ich meine DSL-Rechnungen stets per Mail erhalten und so ging ich eigentlich davon aus, dass O2 mir auch diese Rechnung per Mail zustellen würde, speziell nachdem nach zwei Postrückläufern (und meinem Kündigungsgrund) ersichtlich sein sollte, dass ich postalisch nicht zu erreichen bin.

Es folgten in einigem Zeitabstand 2-3 weitere identische Mails gefolgt von meinerseits immer beunruhigteren Versuchen über den Chat und einige Male sogar über die Hotline jemanden zu erreichen - beides jedoch erfolglos. Aufgrund der Zeitverschiebung kann ich selten Werktags mehr als 2 Stunden am Stück im Chat auf Antwort warten und bei der Hotline wurde ich jedesmal wegen "erhöhtem Anruferaufkommen und unzumutbarer Wartezeit" aus der Leitung geworfen (scheint so eine Masche von O2 zu sein, um Kunden abzuwimmeln).

Kontaktaufnahme via Post (Einschreiben) oder weitere Versuche via Telefon meinerseits gab es nicht, da sich die Forderung auf schätzungsweise 90 - 100€ beläuft und ein Einschreiben nach Deutschland von meinem derzeitigen Wohnort bereits gut und gerne 30€ kosten würde, von stundenlangen Mobilfunkanrufen in eine deutsche Warteschleife will ich gar nicht erst anfangen.

Ich - als Schuldner - würde also behaupten, dass ich mehr als nur verhältnismäßigen Aufwand betrieben habe, um mit meinem Gläugbiger, der nicht einmal in der Lage war mir eine Rechung zukommen zu lassen, in Kontakt zu treten. Abgesehen davon frage ich mich, inwiefern ich als Schuldner überhaupt rechtlich verpflichtet bin, meinem Gläubiger "hinterher zu laufen".

Nun kam, was kommen musste: Telefonica schickt ihre Geldeintreiber vor. Gestern erhielt ich eine Mail von Infoscore (Inkasso) mit der Bitte mich mit ihnen bzgl. einer Forderung von Telefonica in Verbindung zu setzen, da sie mich postalisch nicht erreichen können (welche Erkenntnis!). Selbstverständlich enthielt diese Mail ebenfalls keine Informationen über die Höhe der Forderung, geschweigedenn eine Rechnung. Immerhin hat das Inkasso-Unternehmen eine Emailadresse, die man als Normalsterblicher auch verwenden kann, um mit ihnen in Kontakt zu treten.

Selbstverständlich möchte ich die Grundrechnung (die eigentlichen 3 Grundgebühren) nicht unbezahlt lassen. Jedoch will ich auf keinen Fall die zusätzlichen Kosten für Mahnungen und Inkasso-Büro tragen. Letztlich ist das ganze Fiasko schließlich nur dadurch entstanden, dass Telefonica (O2) mir als Kunden keine (ohne unverhältnismäßig hohe Kosten verbundene) Möglicheit gegeben hat, mit ihnen in Kontakt zu treten, um entweder eine neue Adresse mitzuteilen, oder anderweitig meine Rechnung erhalten und bezahlten zu können.

Besteht angesichts des bestenfalls als unverschämt, eher noch kriminell, zu bezeichnenden "Kundenservice" von O2 eine Chance, diesen Standpunkt vor Gericht vertreten zu können?

Falls nein, was droht mir schlimmstenfalls, wenn ich die Zusatzforderungen verweigere? Man wird mich ja wohl kaum per internationalem Haftbefehl suchen lassen, nur um evtl. 100€ einzutreiben?

Vielen Dank an alle, die bis hierher gelesen haben!

Liebe Grüße
DCircle

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11 Antworten
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#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also,
ohne mich jetzt direkt komplett bei Dir unbeliebt zu machen, aber ein Brief mit Zustellungsbeleg hätte man auch aus dem Ausland senden können. Oder Deine Eltern hätten das wegen der Kosten senden können, aber gut, das nur am Rande.

Ich würde dem IKB jetzt mitteilen, dass Du ins Ausland vergzogen bist, Du nach Deinem Kenntnisstand alles mit Telefonica geklärt hast.
Auch wenn Du generell bereits wärst die 3 offenen Raten zu zahlen (wobei ich mich da auch gerade frage, wieso diese nicht abgebucht wurden von der O2) würde ich mir das mit der Zahlung gut überlegen, bzw es so gestallten, dass man diese Zahlung nicht als Schuldanerkenntnis werten würde und versucht die Restkosten beizutreiben.
Denn tendentiell würde ich bei so einer Summe nicht davon ausgehen, dass man versucht diese gerichtlich titulieren zu lassen, denn die Kosten im Mahnverfahren im Ausland sind doch erheblich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
DCircle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Jonathon,

danke für deine Antwort! Da ich ziemlich ans andere Ende der Welt gezogen bin kostet mich auch ein "einfacher Brief" von hier nach Deutschland eine nicht unwesentliche Summe, vor allem mit Zustellungsbeleg/Sendungsverfolgung. Dass ich meine Eltern aus der Sache gerne heraushalten möchte hat zugegebenermaßen vor Allem etwas mit Stolz zu tun, aber wie dem auch sei, jetzt liegt das Kind halt im Brunnen.

Der Grund, warum O2 die offenen Raten nicht einziehen kann ist, dass ich Ihnen mit meiner Kündigung explizit die Einzugsermächtigung entzogen habe (wobei das nach Berichten einiger O2-Kunden auch nicht immer Wirkung zeigt) und zudem das deutsche Konto schon vor einiger Zeit gekündigt wurde. Es handelt sich hierbei ja nicht mehr um reguläre DSL Raten, sondern vielmehr um eine Art "Aufwandsentschädigung" für die fristlose Sonderkündigung.

Verstehe ich also richtig, dass ich mich deiner Meinung nach mit dem IKB in Verbindung setzen, jedoch jegliche Kenntnis einer Forderung abstreiten und keine Zahlung veranlassen soll?

Dass bei einer derart geringfügigen Summe idR keine gerichtlichen Schritte eingeleitet werden klingt jedenfalls beruhigend. Meine größten Sorgen sind eigentlich nur, dass ich Probleme bei der Wiedereinreise (Heimatbesuch) bekommen könnte oder ein Gerichtsverfahren in Deutschland meine Aufenthaltserlaubnis für meine Wahlheimat beeinflussen könnte.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Selbstverständlich enthielt diese Mail ebenfalls keine Informationen über die Höhe der Forderung, geschweigedenn eine Rechnung

Und das ist ein Verstoß gegen §11a RDG . Das könnte man mit einer Beschwerde beim Aufsichtsgericht platzieren.

Ich würde die Eltern bitten, einen entsprechenden Brief zu versenden. Darin würde ich schreiben: "Da unser Kind nach XYZ verzogen ist, wollen Sie sich bis auf weiteres an uns wenden. Unser Kind hat uns entsprechend bevollmächtigt. Der Umzug war ihrer Mandantin bekannt. Als Kontaktadresse wurde unsere Adresse benannt. Bis heute traf hier jedoch weder eine Rechnung ein noch eine Mahnung. Insoweit befindet sich unser Kind auch nicht in Verzug. Versuche unserer Kindes, das ganze irgendwie mit dem Kundensupport zu klären, wurden von ihrer Mandantin abgeblockt, wahlweise wegen gesperrten Zugangsdaten zum Kundenzugang oder wegen Nicht-Beantwortung aufgrund zu hohen Anfragevolumens. Im übrigen haben Sie gegen §11a RDG verstoßen, da in ihrem ersten Anschreiben an unser Kind weder die Forderung benannt ist noch deren Höhe noch die Grundlage der Forderung. Wir behalten uns vor, dies beim Aufsichtsgericht anzuzeigen. Sie werden uns unverzüglich die Rechnung zukommen lassen. Die Inkassogebühren weisen wir namens unseres Kindes bereits mangels Verzuges und wegen großen Unfugs zurück."

So in etwa würde ich es schreiben. Das ist alleine deren Problem, wenn sie die Zugangsdaten direkt sperren, so dass es einem sogar unmöglich wird, das irgendwie zu klären.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
DCircle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort mepeisen!

§11a RDG ist in der Tat ein guter Tipp, auch wenn ich mir etwas unsicher bin, ob die Email des IKB bereits als "erste Geltendmachung" zu verstehen ist, da der Hauptzweck dieser Mail wohl eher war, meine Adresse zu erfragen, da sie "sonst leider gezwungen sind eine Adressermittlung durchzuführen". Wie dem auch sei, der besagte Paragraph bezieht sich ohnehin nur auf eine Formalität des Anschreibens vom IKB und weniger auf den eigentlichen Sachverhalt, der zu dieser Situation geführt hat.

Sofern niemand eine bessere Idee hat, werde ich vermutlich den von dir vorgeschlagenen Weg gehen und die Verzugsforderungen abweisen. Muss dies aus rechtlicher Sicht in Briefform geschehen oder könnte ich dies auch selbst per Mail abschicken? Meine Eltern sind in Ermangelung ausreichender Computerkenntnisse (sowie eines Druckers) zwar eine gute Adresse, um Post zu erhalten, jedoch eher nicht, um Post zu erstellen/versenden ;-)

Zitat (von mepeisen):
Das ist alleine deren Problem, wenn sie die Zugangsdaten direkt sperren, so dass es einem sogar unmöglich wird, das irgendwie zu klären.


Genau das denke ich mir (und jeder andere dem ich davon erzählt habe) auch. Aber erfahrungsgemäß sind Recht und Gerechtigkeit nicht zwangsläufig deckungsgleich, weshalb ich im Idealfall auch gerne eine Rechtsgrundlage hätte, die meine Weigerung, Verzugsgebühren zu zahlen, untermauert.

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Briefe kann man heute immer noch handschriftlich verfassen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und weniger auf den eigentlichen Sachverhalt, der zu dieser Situation geführt hat.

Sehe ich etwas anders. Für mich gehören Vorlage von Rechnungen u.ä. durchaus zur Benennung, wie die Forderung begründet wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
DCircle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Email des IKB nun beantwortet und dabei eine Kombination der vorgeschlagenen Antworten von Jonathon und mepeisen verwendet. Ich halte euch auf dem Laufenden, sobald ich eine Rückantwort erhalte.

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#8
 Von 
DCircle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, inzwischen hat sich einiges getan und die Sache wird nun noch unverschämter und absurder:

Ich habe letztes Wochenende die Email des IKB beantwortet, den Sachverhalt dargelegt und sämtlichen Verzugsgebühren widersprochen. Daraufhin erhielt ich eine vergleichsweise freundliche Antwort mit dem Hinweis, dass es ihnen nicht möglich sei, personenbezogene Daten via Email zu versenden, sofern ich ihnen dazu nicht meine Zustimmung erteilt hätte und dass ich doch bitte entweder eine Addresse für postalische Kommunikation mitteilen sollte, oder die Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten via Email geben sollte.

Diese Email habe ich etwa einen Tag später beantwortet und mit dem Hinweis auf Portokosten die Kommunikation via Email gewünscht, wozu ich auch in selbiger Email meine Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten gegeben habe. Auf diese Email meinerseits erfolgte bis zum heutigen Tag keine weitere Reaktion.

Soeben habe ich jedoch von meinen Eltern erfahren, dass das IKB netterweise ein Forderungsschreiben an ihre Addresse geschickt hat. Woher das IKB nun plötzlich doch die Addresse meiner Eltern hat ist mir schleierhaft, davon abgesehen halte ich diese vorgehensweise jedoch für hochgradig unverschämt.

Nachdem mir explizit angeboten wurde, die Kommunikation über Email zu führen und ich dieses Angebot explizit angenommen habe, wird seitens des IKB einfach die Kommunikation abgebrochen und stattdessen einfach ins Blaue ein Brief geschickt an eine Adresse, die - weiß-Gott-woher-sie-die-nun-haben - offensichtlich nicht meine eigene ist, da ich ja (wie allen Beteiligten bekannt sein sollte) ins Ausland verzogen bin.

Meine Eltern, die ich bisher aus dieser Sache herausgehalten habe, sind nun sichtlich verunsichert und fragen mich, ob ich den Vertrag nicht richtig gekündigt hätte und ob sie den Betrag einfach zahlen sollten. Ich werde sie natürlich anweisen, nichts zu zahlen (mal abgesehen davon, dass sie ja ohnehin nicht für meine 'Schulden' haftbar zu machen sind), bin aber etwas verunsichert, wie ich nun weiter vorgehen soll.

Ich bin für Vorschläge offen.

Liebe Grüße
DCircle

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DCircle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleiner Nachtrag noch den ich besonders nett finde:

Wie oben erwähnt habe ich O2 mit meiner Kündigung auch die Einzugserlaubnis von meinem Konto entzogen. Habe den Sendebereicht des entsprechenden Faxes noch hier liegen. In der Auflistung der Kosten, welche meine Eltern nun vom IKB erhalten haben, werden jedoch unter anderem "Bankrücklastkosten" von 4€ aufgeführt, welches recht offensichtlich macht, dass O2 versucht hat, ohne vorhandene Einzugserlaubnis von meinem - nicht mehr vorhandenen - Konto Geld einzuziehen und mir nun unverschämterweise auch noch die Gebühren für ihr unrechtmäßiges Verhalten anlasten wollen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Abbuchung-ohne-Erlaubnis--f52321.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es hilft nichts, solange du keine Rechnung erhalten hast und nicht weiß, was die fordern, kannst du ja nicht beurteilen, was richtig und was falsch ist.

Entweder wie gesagt die Kommunikation mit Hilfe der Eltern, dann aber deutliche Briefe oder nicht.

Man könnte noch ggf. wegen der merkwürdigen Maschen (Anschreiben der Eltern obwohl neue Adresse bekannt und obwohl du um Kommunikation via eMail gebeten hast wegen Porto) das Aufsichtsgericht anschreiben. Aber das ist kein so richtiger Beschwerdepunkt in meinen Augen. Vielleicht kann man denen das Androhen via eMail.

"Wertes Inkasso. Ich verbiete Ihnen ausdrücklich, die Adresse meiner Eltern zu nutzen und dort weiterhin Briefe hin zu schicken. Ich behalte mir Beschwerden beim Aufsichtsgericht und beim Datenschutz vor. Sie werden mir nun endlich und unverzüglich via Mail die Rechnungen zur Prüfung vorlegen. Bei Weigerung werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen und diesen zur Anzeige bringen."

Deutliche Worte, aber ich finde dass ein Inkasso das abkönnen muss, wenn es schon Unfug treibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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