Offenbarungseid und Meldegesetz

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
starvinmarvin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Offenbarungseid und Meldegesetz

Ich muss angesicht alter Lasten einen Offenbarungseid in die Wege leiten. Wie ich erfahren habe, dauert der Weg über die Schuldnerberatung ziemlich lange. Habe zu diesem Thema vier Fragen:
1.Ich wurde an meinem alten Wohnort zwangsweise abgemeldet, da ich dort ausgezogen bin. Muss mich nun in meiner neuen Wohnung melden. Die neue Wohnung habe ich zusammen mit meiner Freundin gemietet, wir sind beim Sozialamt als Bedarfsgemeinschaft angemeldet. Ich denke, die Geldeintreiber werden auftauchen, sobald ich mich im Einwohnermeldeamt angemeldet habe. Wie können wir das Eigentum meiner Freundin schützen (sie hat damit ja nichts zu tun), und was darf überhaupt gepfändet werden (wirklich wertvolles besitzen wir eh nicht)?
2.Wie kann ich erreichen, dass ich möglichst schnell Ruhe vor den zu erwartenden Besuchen bekomme (ausser durch Zahlung, zu der ich nicht im Stande bin). Möchte meine Freundin davor schonen.
3. Ich bin seit Februar dieses Jahres nicht gemeldet. Kann ich Ärger vermeiden, indem ich als Grund Wohnungslosigkeit angebe?Es ist bereits das zweite mal, dass mir das passiert ist, beim ersten mal haben die nicht gesagt. Diesmal will ich aber nicht mehr weglaufen, und den Berg endlich in Angriff nehmen.
4.Was ist in einer Meldedatei überhaupt gespeichert? Als ich meine Steuerkarte abholen wollte, wurde ich auf meine Meldeprobleme verwiesen. Allerdings mit einem Blick, als sei ich der letzte Verbrecher.
Vorab schon vielen Dank für Eure Antworten.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1. der GV darf alles was in einer Wohnung steht grundsätzlich pfänden - soweit möglich solltet ihr getrente Zimmer einrichten und du den GV dann darauf hinweisen, welches dein Zimmer ist - sollte doch etwas gepfändet werden muss deine Freundin glaubhaft machen, dass es ihr gehört. in den meisten wohnungen gibt es aber ohnehin nichts zu pfänden.
2. Durch Abgabe der e.V. wird die ZV zumeist gar nicht erst durchgeführt oder durch Nachricht gem § 63 GVGA (amtsbekannt pfandlos) nicht durchgeführt - wirklich Ruhe hast du dadruch aber nicht unbedingt.
3. - kann ich nichts zu sagen - im ernstfall hast du eine Ordnungswirigkeit begangen die mit ein paar euro bußgeld belegt wird.
4. das EMA speichert Name, Adressen Geburtstage und wohin sich umgelmeldet wurde - sobald amtliche Dokumente ausgestellt werden sollen wird diese Kartei aufgrufen wenn man dort zwangsabgemeldet ist bekommt man entsprechende Dokumente idR nicht.
5. soweit eine realistische möglichkeit einer absehbaren schuldentilgung nicht gegeben ist solltet du ein verbraucherinsolvezverfahren durchführen - eine notwenidge bescheinigung über das scheitern des aussgerichtlichen planes kannst du auch umsonst via beratungshilfe von einem anwalt erhalten. schau einfach einmal im internet und telefonbuch nach welche anwälte insolvenzen bearbeiten - wenn er gut ist wird das gerichtliche verfahren in etwa 2 Monaten eröffnet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen