Offene Forderung gegen Privatperson

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Os23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Offene Forderung gegen Privatperson

Hallo zusammen, da ich nun schon seit einiger Zeit ratlos bin und mich nicht durch sämtliche Gesetzbücher wühlen will, wenn es vielleicht doch jemanden gibt, der mich auf den richtigen Weg bringt, versuche ich es mal folgendermaßen zu erläutern:

Eingangssituation:
Person A arbeitet als "Hostess/Dienstleitung persönlicher und sachlicher Art" (zahlt Steuern und hat ein registriertes Gewerbe => sprich legale Arbeit)

Der Fall:
Person A fährt ziemlich kurzfristig via ICE zu einem Kunden ans andere Ende von Deutschland (Person B). Person B schickt Person A vorher eine Bankbestätigung, um zu signalisieren, dass das Geld unterwegs sei.
Dort findet ein Treffen statt - also eine erbrachte Dienstleistung in Vorausleistung (falls man es so nennt).
Wieder zuhause angekommen vergehen die Tage, ein Geldeingang ist allerdings nicht zu verzeichnen. Person B versichert, dass der Fehler bei der Bank läge und verspricht die Überweisung noch einmal zu tätigen. Wieder passiert nichts. Auch die nächste Zusicherung seitens Person B (jetzt durch Sendung eines Wertbriefes via Deutsche Post) geschieht nicht.
Darauf hin beschließt Person A eine Rechnung per Einschreiben samt Rückschein zu schicken und Person B ein Zahlungsziel zu setzen.
Person B nimmt diese persönlich in Empfang.

Person B sendet als Reaktion einen handgeschriebenen Brief mit einem Inhalt, der in etwa so klingt:

„.....entschuldige, dass ich dir jetzt erst schreibe. Es tut mir Leid, dass alles ein bisschen schief gelaufen ist. Habe im Augenblick ein paar Probleme werde aber so schnell wie möglich alles in Ordnung bringen und dir das Geld überweisen, bzw. zusenden. Bitte hab noch etwas Geduld. Mach es wieder gut, das verspreche ich dir...."

Nach Ablauf der Rechnungsfrist schickt Person A eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein hinterher. Diese wird wiederum von einem Bevollmächtigten angenommen. Dazu ist Person B seitdem telefonisch nicht mehr greifbar.

Es existieren genügend Belege, dass Person A zum ausgemachten Zeitpunkt bei Person B war: ICE Fahrkarte, Mailverkehr, SMS, Fotos vor Ort, Kontoauszüge, Überweisungsbestätigung, besagter Brief und vom Partner mitgehörte Telefongespräche.

Jetzt sucht Person A nach einer Lösung um an ihr Geld zu kommen - wir reden hier über einen Betrag von 1500€.

Wie ist hier die Rechtslage?
Was kann man jetzt machen?
Inkassounternehmen? Wenn ja, welches? Wohnsitz Person A oder Wohnsitz Person B?
Anzeige wegen Betrug (da das Geld mehrfach zugesichert wurde)?
Anwalt einschalten? (Wenn ja, wie steht es mit den Kosten? Bleibt Person A auf diesen sitzen oder werden die ebenfalls Person B belastet?)

Danke für Eure Tips!

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Bei einem Streitwert von 1.500 EUR kostet ein Rechtsanwalt Dich 156,50 EUR (außergerichtlich). Diese Kosten muss der Schuldner Dir dann erstatten (Verzugsschaden).

Alternativ kannst Du auch selbst tätig werden und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das geht mittlerweile online (http://www.online-mahnantrag.de). Die Kosten betragen hier 32,50 EUR. Wenn der Schuldner der Forderung nicht widerspricht kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem Du dann mit Hilfe des Gerichtsvollziehers vollstrecken kannst.

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#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Oben perfekt beschrieben:

Erst Mahnbescheid und falls widersprochen wird RA .

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Os23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn der Schuldner dagegen Widerspruch einlegt?
Was passiert dann?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Os23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ah okay, danke!

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