Offene GiroCard Zahlung-Inkasso

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Offene GiroCard Zahlung-Inkasso

Guten Abend!

Vor kurzem war ich bei meiner Bank und habe
3 GiroCard-Zahlungen zurückgenommen.
Es geht hier um gesamt 3 Zahlungen an eine Tankstelle.

Ich konnte zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehen, wenn ich mal bei einer "JET-Tankstelle" war.
Im nachhinein stellte sich aber heraus, dass die Tankstelle unter neuen Namen abbucht. Ich selber war da verpeilt und habe da nur eine unbekannte Tankstelle gesehen, welche bei mir abgebucht hat.

Nun habe ich 3 Schreiben vom CCS Inkasso bekommen.
Der Gesamtbetrag war bei etwa 70€. In dem Schreiben wird nun durch diverse "zusätzliche Kosten" ein Betrag von 240€(!) eingefordert.

Ich würde morgen beim Inkassobüro(?) anrufen und versuchen die Sache zu klären.
Wie gut stehen meine Chancen nur eine kleine Gebühr zusätzlich zu dem eigentlichen Betrag zahlen zu müssen?
Wie sollte ich am besten argumentieren?

Ich meine, wo ist da das Verhältnis von 70€ zu 240€?

Es gab keinerlei Mahnungen, sondern sofort das SChreiben vom Inkasso.

-- Editier von AMove am 11.06.2017 21:53

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

3x getankt = 3 sperate Forderungen = 3x RA/Inkassogebühr.
Mit Inkassos telefoniert man nicht. Du musst auf jeden Fall 3x Rücklastschriftgebühren und Adressermittlungsgebühren bezahlen.
Kommt jetzt eben darauf an, wie standfest du bist.

Zitat:
Ich meine, wo ist da das Verhältnis von 70€ zu 240€?

Wenn du auch zurückbuchen lässt...?

Zitat:

Es gab keinerlei Mahnungen, sondern sofort das SChreiben vom Inkasso.

Das ist gerechtfertigt.

-- Editiert von The Mentalist am 11.06.2017 22:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurden bei den 3 Schreiben, nur 1 mal "Adressermittlungskosten 10€" aufgebrummt.
Dann noch jeweils 3x 3,40€ "Bankrücklastschriftkosten".


Ich bin (gerne) bereit, dass oben genannte zusätzlich zu überweißen.

Wie verhalte ich mich nun? Welche Schritte sollte ich vornehmen?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
3 GiroCard-Zahlungen zurückgenommen.


Zahlungen über das GiroCard-System können nicht zurückgebucht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
3 GiroCard-Zahlungen zurückgenommen.


Zahlungen über das GiroCard-System können nicht zurückgebucht werden.



Es handelt sich um eine SEPA-ELV-Lastschrift

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Erst mal wiederhole ich, was schon @The Mentalist schrieb: Mit Inkassos telefoniert man nicht!

Allerdings ist @The Mentalist eher inkassofreundlich, während ich inkassounfreundlich bin.

Ich würde an deiner Stelle an die Tankstelle zahlen: Hauptforderung + 3 x Bankrücklastschriftkosten + 1 x Adressermittlungskosten + 1 x Inkassokosten & Zinsen EUR 19,-. Dies würde ich auch so im Verwendungszweck angeben.
Dann würde ich noch einen Brief per Einwurfeinschreiben an das Inkasso schicken, in dem ich das auch noch einmal aufführen und die restlichen Kosten zurückweisen würde. Ich würde ebenfalls eine telefonische, oder persönliche Kontaktaufnahme sowie die Meldung an Auskunfteien untersagen.

Diese Vorgehen beinhaltet allerdings ein gewisses Risiko.
Ich bin der Meinung, dass es der Tankstelle oder zumindest dem Inkasso hätte auffallen müssen, dass es sich bei den drei Zahlungen um ein und denselbe Person handelt. Somit hätte man sowhl erkennen müssen, dass man nach dem ersten Mal die Adresse schon hat, als auch die drei Fälle im Rahmen der Schadensminderungspflicht zusammenfassen müssen. Auch steht dem Inkasso nur die Gebühr für ein Schreiben einfacher Art zu (EUR 18,50).
Man kann das natürlich auch anders sehen, wobei im Klagefall derjenige, der es anders sieht, auch der Richter sein kann. Das Inkasso sieht es naturgemäß anders, aber das ist vollkommen egal.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun ja. Man kann vielleicht argumentieren, dass man bei drei Vorgängen das ganze zu einem zusammenfassen müsste. Dazu muss das aber zeitlich wirklich zusammen passen und die drei Tankstellen müssten wirklich spätestens bei der Abrechnungsfirma zusammen fallen. Wenn da ein zeitlich zu großer Versatz drin ist, fällt es schwer, so zu argumentieren und die Adressermittlung nur einmal zu bezahlen.

Im Zweifel auch einfach mal einen Rechnungsnachweis der Adressermittlung verlangen. Wie wir hier im Forum schon gelernt haben, erfinden Inkassos solche Gebührenpositionen schon mal und nachher hat die Bank das nie in Rechnung gestellt...

Zitat:
Das Inkasso sieht es naturgemäß anders, aber das ist vollkommen egal.

Ich würde sogar die Meinung vertreten, dass gerade weil die das nicht bemerkten, dass es dasselbe Konto war, alles dafür spricht, dass sich nie jemand jemals den Fall genauer angeschaut hatte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Allerdings ist @The Mentalist eher inkassofreundlich, während ich inkassounfreundlich bin.

Bin ich nicht, deswegen habe ich ja auch geschrieben:
Zitat:
Kommt jetzt eben darauf an, wie standfest du bist.

3x Inkassogebühr finde ich auch zu viel und würde ich auch nicht bezahlen.

Zitat:
Ich würde sogar die Meinung vertreten, dass gerade weil die das nicht bemerkten, dass es dasselbe Konto war, alles dafür spricht, dass sich nie jemand jemals den Fall genauer angeschaut hatte.

Ja, so würde ich das auch sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

@The Mentalist: Nicht böse sein, aber aufgrund deiner Antworten insgesamt - und nicht nur in diesem Thread - neigst du eher dazu inkassopositiv zu schreiben. ;)
Das heißt aber nicht, dass du alles befürwortest.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#9
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sou...

Ich habe mich mit der Jet-Tankstelle in Verbindung gesetzt. Die Interessiert es nicht wirklich.
Vom Inkasso habe ich mir 7 Tage mehr Zeit geben lassen um der Zahlungsaufforderung nach zu kommen.

Anwalt einschalten ist nicht, da ich in der Richtung auch nie eine Versicherung abgeschlossen habe.

Ich liste mal die Aufforderung auf. Habt Ihr Tipps oder Vorschläge, wie ich mich nun Verhalten soll?
Im Falle von, bezahle ich den Betrag. Doch ich muss ja nicht mein Geld (noch mehr) aus dem Fenster schmeißen.
Danke!

Haupforderung: 43,18
Bankrücklastschriftkosten: 3,40
Adressermmlungskosten: 10
Verzugschaden der Ingenico Payment Services GmbH: 9,90
Geschäftsgebühr: 45,00
Auslagen: 9,00


Haupforderung: 20,09
Bankrücklastschriftkosten: 3,40
Verzugschaden der Ingenico Payment Services GmbH: 9,90
Geschäftsgebühr: 33,75
Auslagen: 6,75


Haupforderung:[/b 15,74]
[b]Bankrücklastschriftkosten:
3,40
Verzugschaden der Ingenico Payment Services GmbH: 9,90
Geschäftsgebühr: 22,50
Auslagen: 4,50

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Pächter der Jet-Tankstelle ist Einzelunternehmer.
Von ihm kann man nicht erwarten, dass er sich mit Inkassoforderungen selbst befasst. Ich gehe davon aus, dass er sich aufgrund dieser Konstellation eines externen Inkassobüros oder eines RA bedienen durfte.

Durch die Rücklastschrift warst Du in Verzug. Die Kosten des IKbüros sind daher in angemessener Höhe zu ersetzen.
Angemessen ist ein Betrag, den auch ein RA verlangen dürfte.
Dass die Tatigkeitskosten bei kleinen Forderungen oft höher sind als die Forderung selbst ist für den Betroffenen ärgerlich, aber der Betrag soll ja auch im angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen.

Die Service GmbH scheint den Verzugsschaden zu pauschalisieren - immer 9,90 €. Das ist angreifbar.

Rücklastschriftgebühren bewegen sich im normalen Bereich, einmal Adressermittlung - aber das hattest Du ja auch schon vorher erwähnt - ist mit 10 € eher im niedrigen Bereich. Beides ok.

Da Du sicher nicht in einem Zuge drei Tankvorgänge abgeschlossen hast, sondern vermutlich an unterschiedlichen Tagen, sind es drei Inkassofälle. Eine Zusammenfassung ist nicht geboten. Aber man kann ja mal ein Angebot machen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da Du sicher nicht in einem Zuge drei Tankvorgänge abgeschlossen hast, sondern vermutlich an unterschiedlichen Tagen, sind es drei Inkassofälle. Eine Zusammenfassung ist nicht geboten. Aber man kann ja mal ein Angebot machen.
Berry


Inwiefern ein Angebot machen?

Wie kann ich den Verzugsschaden von je 9,90, wie du erwähnst angreifen?
Kann ja schlecht schreiben, "die im Forum haben geschrieben..." ;) ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich sehe das anders als Sir Berry. Gläubiger ist nicht die Tankstelle, sondern der Zahlungsdienstleister ingenico. Da aber ingenico selbst schon Inkassodienstleistungen für den Tankstellen-Pächter übernimmt, sind die Kosten für die weitere Einschaltung des Inkassobüros nicht durchsetzbar.
Daher würde ich schnellstmöglich(!) überweisen:
- 3x Hauptforderung
- 3x Rücklastschriftgebühr
- strittig ist noch, ob 3x Mahngebühren erhoben werden können, das wären dann zusammen 3x2,50 (ich würde mich darum nicht streiten)
- jeweils ein paar Cent Verzugszinsen

Der Rest ist in meinen Augen nicht durchsetzbar

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich sehe das anders als Sir Berry. Gläubiger ist nicht die Tankstelle, sondern der Zahlungsdienstleister ingenico. Da aber ingenico selbst schon Inkassodienstleistungen für den Tankstellen-Pächter übernimmt, sind die Kosten für die weitere Einschaltung des Inkassobüros nicht durchsetzbar.
Daher würde ich schnellstmöglich(!) überweisen:
- 3x Hauptforderung
- 3x Rücklastschriftgebühr
- strittig ist noch, ob 3x Mahngebühren erhoben werden können, das wären dann zusammen 3x2,50 (ich würde mich darum nicht streiten)
- jeweils ein paar Cent Verzugszinsen

Der Rest ist in meinen Augen nicht durchsetzbar

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich bin da fast komplett bei @fm89.

Allerdings fehlt noch die Adressermittlung.

Gruß

Shihaya

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Allerdings fehlt noch die Adressermittlung.

Wenn die denn jemals angefallen war. Wie gesagt hatten wir schon einmal ein Thema, wo die Bank nichts in Rechnung stellte für die Adressauskunft und wo dieselben Akteure die 10€ einfach frei erfunden haben.

Signatur:

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#16
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Ich bin da fast komplett bei @fm89.

Allerdings fehlt noch die Adressermittlung.

Gruß

Shihaya


Korrekt, die habe ich vergessen! Danke für die Anmerkung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Wenn die denn jemals angefallen war. Wie gesagt hatten wir schon einmal ein Thema, wo die Bank nichts in Rechnung stellte für die Adressauskunft und wo dieselben Akteure die 10€ einfach frei erfunden haben.
In diesem Fall (moralische Keule auspack) würde ich sie als gerechtfertigt empfinden, selbst wenn sie gar nicht angefallen ist.

Gruß

Shihaya

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#18
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die "moralische Keule" von 10€ nehme ich auch an.
Habe es glaube erwähnt, sehe ja mein falsches übereiltes Handeln ein ;) ...

Ich überweise also für jedes Aktenzeichen
die Hauptforderung und Rücklastschriftgebühr, sowie 1x Adressermittlung auf dem entsprechendem Aktenzeichen?


Zitat (von Shihaya):
Dann würde ich noch einen Brief per Einwurfeinschreiben an das Inkasso schicken, in dem ich das auch noch einmal aufführen und die restlichen Kosten zurückweisen würde. Ich würde ebenfalls eine telefonische, oder persönliche Kontaktaufnahme sowie die Meldung an Auskunfteien untersagen.


Würde es dann auch per EMail gehen?




Gehen wir mal davon aus, dass IK das so nicht gefällt.
Die würden mir das dann schriftlich, mit einer weiteren zahlungsaufforderung, zukommen lassen.
Würde ich dann nur noch ein paar € Mahngebühren zusätzlich bekommen?
Ich will nur verhindern, dass aus den 70€, die ja nun schon bei 240€ sind, nicht gleich 720€ werden!
;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Würde ich dann nur noch ein paar € Mahngebühren zusätzlich bekommen?

So funktioniert das RVG nicht. Das rechnet nicht pro Brief ab. Ob die nun 50 Briefe schreiben oder einen, macht keinen Unterschied mehr.

Signatur:

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#20
 Von 
AMove
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm...
Damit kann ich als Laie nicht viel anfangen.
Was bedeutet das unterm Strich für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet das unterm Strich für mich?

Es kann nur dann teurer werden, wenn die vor Gericht ziehen würden (und wenn du dann vor Gericht verlieren würdest).

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