Offene Girocard Zahlung

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463800-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Offene Girocard Zahlung

Guten Tag,

habe vor einigen Tagen ein nettes schreiben vom Inkasso Büro erhalten und weiss jetzt nicht weiter. Leider konnte ich mein Konto nicht wie sonst mit genügend Rücklage decken weil mein alter Arbeitgeber meinte verspätet mein Geld zu überweisen. Die letzten 3 Abbuchungen konnte ich leider nicht begleichen und somit erhielt ich wohl den Brief vom Inkasso... Statt 75 euro soll ich jetzt 160 zahlen und bin mir jetzt unschlüssig ob ich diesen Betrag zahlen muss oder nicht. Habe keine Mahnung oder ähnliches bekommen....

Wie gehe ich da am besten vor ? Habe bisher keine Erfahrung machen müssen mit Inkasso und bin etwas überfordert damit...

Mfg Christian Lang

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, zähle bitte mal die einzelnen Posten auf.

Die Hauptforderung, die Gebühren für eine Rücklastschrift und die Zinsen solltest Du sehr zeitnah an den Gläubiger mit genauer Angabe im Verwendungszweck ("nur Hauptforderung, Gebühr für Rücklastschrift und Zinsen") überweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb463800-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Hauptforderung 75.16€
2. Bankrücklastschriftkosten 7.20€
3. Adressermittlungskosten 10€
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH 9.90 €
5. Geschäftsgebührt 45 €
6. Auslagen 9€


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb463800-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wem soll ich das Überweisen ? Dem Inkasso Büro oder REWE ? bei Rewe finde ich keinerlei Daten für eine Bankverbindung um eine Online Überweisung durchzuführen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das der Rewe überweisen. Und zwar nur Posten 1 bis 3.

Dem Inkasso würde ich schreiben, dass etwaige Bearbeitungsgebühren gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH zurückgewiesen werden und dass man wegen der RVG-Gebühr das komplette Vertragswerk zwischen Inkasso und Gläubiger in Kopie verlangt, sowie einen Tätigkeitsnachweis des Inkassos. Daneben würde ich einen Kontoauszug verlangen als Beweis, dass Rewe jemals Inkassokosten bezahlt. Das würde ich damit begründen, dass man überprüfen muss, ob dieser behauptete Schaden jemals entsteht.

In der Fachliteratur wird dieses "überfallartige" Einschalten eines Inkassos bei einer Rücklastschrift ohne eigene Mahnung des Händlers mittlerweile durchaus kritisch gesehen und teilweise vollständig abgelehnt (zum Beispiel Jäckle).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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