Ohne Mahnung sofort Inkasso. Geht das?

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
australier59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ohne Mahnung sofort Inkasso. Geht das?

Hallo, ich habe im August mein Konto bei einer Bank gewechselt und ab 01.09.09 bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet. Habe allen, die von meinem Konto eine Einzugsermächtigung haben, meine neue Kontonummer mitgeteilt aber bei meinem Stromanbieter kam die Info zu Spät an so das der noch von meinem alten Konto abbuchte. Ok, 50,-€ minus bei der alten Bank. Rechnung kam mit der bitte diese Summe zu überweisen. Da wir aber im Umzugsstress waren ging das NATÜRLICH in die Hose mit dem überweisen. Dann kam am 28.09. eine Forderung von einem Inkassobüro von 110,47,-€ ohne das ich vorher noch einmal eine Zahlungserrinnerung oder eine Mahnung erhalten habe. Ist das erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen
australier59

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Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Ist das erlaubt?

Erlaubt ja aber ob die Gebühren durchsetzungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt
ICH würde dieses Inkassoschreiben komplett ignorieren und die unstrittige HF plus 6 € für die Rücklastschrift unangekündigt direkt aufs Versorgerkonto überweisen
(nicht aufs Inkassokonto)
Auf den 2 Inkassobrief warten und - ohne auf den 1 Brief einzugehen - die Forderung gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen.
Schläft nach 2 bis 3 Briefen ein - Am Besten dann noch mal posten

lg

-- Editiert am 28.10.2009 21:58

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)
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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Jaa, genau.

Hier wäre doch erst einmal etwas ganz anderes zu klären: Was genau haben Sie denn bekommen? Eine Rechnung, oder eine Zahlungserinnerung?
Wenn es eine Rechnung war, gabe es dort ein genaues Zahlungsziel? Oder wurde das erste fixe Zahlungsziel vom Inkassobüro gesetzt? Wenn letzeres der Fall ist, dann hätte das IBK nur eine einfacher Zahlungserinnerung verschickt und somit würden die Inkassokosten eher zweifelhaft erscheinen.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

@Mathiasla
OK aber da reicht ein Brief dann ist das beendet
Wenn ich bezüglich der Gebühren dem Inkassoladen gegenüber auf den Rechtsweg verweise ist ein Einsatz des Call Agenten ebenfalls sinnlos


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
australier59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Tipps, hab mal die Hauptvorderung von 53,- € und ein paar zerquetchte überwiesen plus Rücklastschriftsgebühr und warte mal was passiert.


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