Online bestellt, keine Ware erhalten, jetzt Inkasso

12. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go554402-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Online bestellt, keine Ware erhalten, jetzt Inkasso

Hallo,
Ich hoffe hier kann man mir helfen.
Ich habe vor 2 Monaten druckerpatronen bei DruckerPatronen.de für 17€auf Vorkasse bestellt und vergessen zu zahlen. Ware ist logischerweise nicht angekommen. Ich habe eine Email mit Zahlungserinnerung bekommen, die ich aber erst verspätet gelesen habe und dachte, dass jetzt mittlerweile die Bestellung sowieso schon storniert ist, da bei einem anderen online Shop die Bestellung einfach storniert wurde.
Dann ist eine Mahnung per Email gekommen, die ich übersehen habe, weil sie zusammen mit 20 anderen werbe-Emails der Firma im Spam gelandet ist.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Inkassobüro, dass ich 90€ zahlen soll, davon 70€ für ein Rechtsanwaltsschreiben und 5€ Mahnspesen.
Kann mir jemand empfehlen wie ich da rauskommen, ohne die 90€ zu zahlen oder komme ich da nicht rum?
Finde es ziemlich übertrieben wegen 17€ für eine Ware die noch nicht mal versendet wurde mir ein Inkassounternehmen auf den Hals zu setzen...




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Ich würde die Bestellung komplett widerrufen. Es ist eine Grauzone, wenn man von seinem Widerrufsrecht bei Vorkasse Gebrauch macht, also ob die Inkassokosten weiterhin gefordert werden dürfen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
go554402-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Den Widerruf per Email an den Verkäufer oder das Inkassounternehmen oder beides?

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 843x hilfreich)

Das Inkassounternehmen würde ich erst einmal ignorieren. Den Widerruf bitte per Einwurfeinschreiben versenden. Den Zugang der Email kannst du im Ernstfall nicht nachweisen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von go554402-46):
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Inkassobüro, dass ich 90€ zahlen soll, davon 70€ für ein Rechtsanwaltsschreiben und 5€ Mahnspesen.

Mahnspesen bei E-Mails betragen 0 EUR.

Was für ein Rechtsanwaltsschreiben war das denn, was steht da drin?
Kam das Rechtsanwaltsschreiben vor oder nach dem Schreiben des Inkassobüros?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
go554402-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also am 13.5. Habe ich bestellt, am 22.5. Kam eine Zahlungserinnerung und dann am 30.5. Eine letzte Mahnung (die ich ja leider nicht gelesen habe) per Email. Post habe ich keine bekommen, wobei ich auch die letzten 3 Wochen nicht zu Hause war, von daher weiß ich nicht ob in den letzten 3 Wochen post angekommen ist. Jetzt kam vorgestern per Email ein Inkassoschreiben einer Rechtsanwältin mit dem Titel "2. Mahnung" (irgendwie komisch, weil ich hatte ja schon eine letzte Mahnung bekommen...) und Inhalt
"Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei uebersenden wir Ihnen unser zweites Mahnschreiben vom heutigen Tag zur
Kenntnisnahme."

Im Anhang ist ein PDF mit den Kosten aufgelistet und da steht drin:

Mahnspesen : 5€

Rechtsanwaltsschreiben:
70,20€
Bestehend aus:

1,30 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus 17,17 EUR :
58,50€

Post- und
Telekommunikationsen tgeltpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG:
11,70€

10.08.2020 4,12 % (5,00
Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 17,17 vom 13.06.2020 - 10.08.2020
aus Hauptforderung: 150746824:
0,11€

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#6
 Von 
go554402-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch etwas übersehen, in dem PDF steht auch drin "auf mein vorausgegangenes Schreiben vom 28.07.2020 ist von Ihrer Seite auf die geltend gemachte Forderung, die sich mittlerweile auf einen Betrag i.H.v. 92,48 EUR erhöht hat, kein Geldeingang zu verzeichnen gewesen.
Um weitere Kosten zu vermeiden, fordere ich Sie somit nochmals auf, die oben genannte Summe umgehend, spätestens jedoch bis zum
17.08.2020
auf mein näher bezeichnetes Fremdgeldkonto unter Angabe"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go554402-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe. Da ich noch im Urlaub in Dänemark bin wird das mit dem Einschreiben schwierig. Ich habe soeben bei dem Verkäufer angerufen, total unfreundlich und keinen Meter bereit mir entgegenzukommen. Angeblich können sie jetzt nichts mehr machen und ich muss das mit der Rechtsanwältin klären. Da ich erst am 16. Zu Hause sein kann und das Geld bis zum 17. Überwiesen sein soll überweise ich jetzt lieber das Geld, habe keine Lust, dass ich wegen 80€ einen Schufa Eintrag kriege.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Den würde man nicht bekommen, wenn man es geschickt anstellt, aber die Entscheidung liegt bei dir. Du kannst natürlich überweisen und auf Lieferung bestehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 291x hilfreich)

Eben, ich würde dem Verkäufer eine Mail schreiben in dem ich den Vertrag widerrufe.
Sollte der sich nicht rühren sendet man das Einschreiben nach Rückkehr aus dem Urlaub hinterher.

Anders als meipeisen hier vorschlägt, wurde ich auch dem IKB eine Mail senden in der ich mitteile, dass Du der Forderung widersprichst das Du den Vertrag widerrufen hast.
Solltest Du hierauf keine Reaktionen bekommen auch hier ein Einschreiben senden.

Dann darf keine Eintragung erfolgen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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