Otto EOS Deutscher Inkasso-Dienst

25. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hazard123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Otto EOS Deutscher Inkasso-Dienst




Hallo zusammen,

meine Freundin hat vom EOS Deutscher Inkasso-Dienst folgendes Schreiben bekommen (siehe Links). Nun habe ich schon etwas im Forum gesucht und ein paar ähnliche Fälle gefunden und möchte folgende Unterlagen vom Inkassounternehmen einfordern:

-Detaillierte Forderungsaufstellung
-Rechnungskopie des Ursprungsgläubigers
-Gläubigervollmacht bzw. die Abtretungsurkunde in Kopie

Wenn ich etwas wichtiges vergessen haben sollte, bin ich für jeden Hinweis dankbar.


Des Weiteren ist ja die EOS DID ein 100% Tochterunternehmen des Ottokonzerns, dadurch wären doch die Mahnkosten der Auftraggeberin nicht erstattungsfähig, weil für Otto ja kein Schaden entsteht? Es ist ja ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.


Zum Schluss weise ich in dem Schreiben noch darauf hin, dass ich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten, die Meldung an Auskunfteien und die Kontaktaufnahme per Telefon untersage.


Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.

MfG Floh


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum geht die Freundin nicht her und bezahlt die unstrittige Hauptforderung zweckgebunden (Nur Hauptforderung) direkt an Otto und gut ist ?

Bei angenommenen 4 Mahnungen würde ich noch 10 € dazurechnern
plus pauschal 3 € an Verzugssinsen

Also gerunded 43 €
Betreff Otto Kundennummer xyz und "nur Hauptforderung/Mahngebühr/Zinsen "

EOS gehört zu Otto
Die Rest Gebühren werden mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt





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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn deine Freundin weiß, wofür das ist bzw. dass sie etwas am 1.3.2012 gekauft hat und nicht bezahlt hat, würde ich auch so wie thehellion vorgehen. Da nur 1 Cent Zinsen gefordert werden, würde ich aber auch nur ein oder zwei Cent Zinsen zahlen :-)

Ich würde hier zusätzlich das Aufsichtsgericht in Hamburg informieren und mich über EOS beschweren. Hintergrund: Die absurd hohen Mahngebühren von 40€, die im Grunde eine freie Erfindung von EOS sind. Darüber hinaus verschweigt EOS immer noch die Tatsache, dass es eine 100%ige Tochter ist und dass deswegen nie ein Schaden entsteht, sondern stattdessen ein Reingewinn für den Konzern. Dennoch fordern Sie Inkassogebühren als Vezugsschaden.

Hintergrund: EOS steht hier unter Beobachtung des Aufsichtsgerichts, weil es sich alle Mühe gibt, diese Verstrickung mit Otto zu verschleiern. Je öfter sich Leute beschweren, desto eher stellt das Gericht irgendwann mal der EOS eine Auflage, aktiver zu informieren, dass die Inkassovergütung KEIN Schadensersatz ist, sondern ein Reingewinn.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist größtes deutsches Inkassounternehmen mit 9000 (!) Inkasso Drückern

http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/otto-group-inkasso-find-ich-gut-seite-all/8213944-all.html

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#4
 Von 
Hazard123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hauptforderung inklusive Mahngebühr und Zinsen zu überweisen wäre garantiert der einfachste Weg, nur wissen wir nach Durchsicht der Rechnungen überhaupt nicht, wie die Hauptforderung überhaupt zustande gekommen ist.


Mahnungen sind im Zeitraum von 2012 bis jetzt auch nicht von Otto gekommen und das Kundenkonto von Ihr ist auch gesperrt.

Für uns ist es also nicht ersichtlich von welchen bestellten Dingen die Hauptforderung herrührt.

-- Editiert Hazard123 am 25.11.2014 14:52

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Interessant finde ich folgendes Detail: "Zwar sei die Otto-Gruppe mit einem Umsatzanteil von rund acht Prozent noch immer EOS’ größter Einzelkunde".

Also entstammen satte 40 Millionen Euro Umsatz aus Mahnungen der Otto-Gruppe. 40 Millionen Euro Reingewinn, die als Schadensersatz behauptet werden und in den Konzern zurück fließen.

Auch verräterisch folgender Satz: "Zudem verfügt die Versandsparte über ein eigenes Mahn- und Datensystem, das zum Einsatz kommt, bevor die EOS-Inkassotruppe beauftragt wird" Man hat also ein hoch spezialisiertes Mahnsystem. Da stellt sich die Frage, wieso man überhaupt EOS noch beauftragt. Total überflüssig das Ganze.

Auch der Ablauf der Schilderung ist verräterisch. Neben den übertrieben hohen Mahnkosten wird einem sogar noch eine Ratenzahlung angeboten. Es werden immer weniger Gründe, wieso Otto die Hilfe der Firma EOS braucht. Die können das alles selbst, was ein Inkasso so tut.

Auch noch lustig: Trotz des vergleichsweise hohen Personaleinsatzes (Hausbesuche auch noch) wird hier von Gewinnmargen von 35% gesprochen. Wirklich heftig, wenn man sich die Vehemenz anschaut, mit der die Branche versucht, ihre 1,3 Gebühr zu verargumentieren.

Mein Fazit aus dem Bericht, thehellion: Das Inkasso dienst hier ausschließlich zur Kostentreiberei und als Druckmittel und darauf sind sie auch noch stolz, denn der Journalist hat die ja auch interviewt.

VELEN DANK für diesen Link.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Für uns ist es also nicht ersichtlich von welchen bestellten Dingen die Hauptforderung herrührt.


Dann zusätzlich zu den von Dir schon angesprochenen Dokumenten, eine Rechnungskopie, Mahnungskopien, sowie dessen Zustellungsnachweise verlangen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Da fehlen meiner Meinung nach teilweise die gesetzlich geforderten Informationen. Siehe [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__11a.html]§ 11a RDG [/URL] .


Zitat:
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
(1) Registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

1. den Namen oder die Firma ihrer Auftraggeberin oder ihres Auftraggebers,
2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses,
3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird,
5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,
6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Auf Anfrage sind der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:

1. eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden,
2. der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist,
3. bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.

(2) Privatperson im Sinne des Absatzes 1 ist jede natürliche Person, gegen die eine Forderung geltend gemacht wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht.



Ich würde den Inkasso-Laden auffordern, neben den oben schon genannten Informationen die gem. § 11a RDG mitteilungspflichtigen Informationen zu übermitteln (§ 11a RDG fett und unterstrichen, je nach persönlicher Vorliebe könntest du für den Fall der Verletzung der Informationspflichten gem. § 11a RDG eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde androhen).


-- Editiert Guybrush Threepwood am 25.11.2014 17:53

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dann zusätzlich zu den von Dir schon angesprochenen Dokumenten, eine Rechnungskopie, Mahnungskopien, sowie dessen Zustellungsnachweise verlangen.


Würde ich dann auch so machen
Vor allem der Zustellungsnachweis wäre entscheident

Bei einer HF von 29 € ist es nicht unwahrscheinlich das Otto die ware als unversicherte Warensendung verschickt hat und die Sendung untergegangen ist

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die Beschwerde direkt formulieren. Schließlich muss das alles schon im ersten Schreiben mitgeteilt werden, was hier fehlt. Allerdings vermute ich, dass sich EOS rausreden wird. Nach dem Motto "Wir haben doch 'Kundenkonto' und ein Rechnungsdatum benannt". Ich fürchte das Aufsichtsgericht wird diese Ausrede akzeptieren. Aber probieren kann man es ja. Jedenfalls sollte man so rausbekommen, was für eine Warensendung das ursprünglich mal war.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Nach dem Motto "Wir haben doch 'Kundenkonto' und ein Rechnungsdatum benannt". Ich fürchte das Aufsichtsgericht wird diese Ausrede akzeptieren.


Da ist die Frage, ob das Kundenkonto überhaupt noch zu erreichen ist, oder ob es nicht mittlerweile gesperrt wurde.

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