Hallo Ihr Lieben,
meine Frau bestellt immer mal wieder bei Otto auf Rechnung. Leider hat sie aber kaum Überblick über ihr Postfach und übersieht schon mal eine Rechnung oder auch Mahnung. Jetzt geht es um eine Rechnung aus Januar 2023 über rund 25 Euro. Überwiesen habe ich erst, als der Brief vom Inkasso Eos kam im Juni 2023, direkt an OTTO und nicht an das Inkassounternehmen.
Meine Frau hat noch bei Otto angerufen und auf die Tränendrüse gedrückt, aber die sagten nur, die haben da nichts mehr mit zu tun, da es schon zum Inkasso abgegeben worden ist. Sie würden uns das Geld zurück überweisen. Das steht auch so im Kundenkonto von otto. Da sollen die 25 Euro abzüglich 1,38 Mahngebühren und Mahnkosten für eine andere Rechnung, am 05.08.23 zurück überwiesen worden sein. Bisher aber noch nicht angekommen.
Eos will jetzt gute 60 Euro. Sollte ich die bezahlen oder sollte ich mich dagegen wehren?
LG
Marco
Otto - EOS Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Da scheinen ja noch mehr Rechnungen offen zu sein. Ohne weitere Details nicht zu beantworten.
P.S.: Deine Frau hat in den letzten 9 Jahren nichts dazu gelernt?
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Inkassogebuehren-aus-16,80-werden-120,45-__f473739.html
Ohje, das hatte ich ja komplett verdrängt und ja meine Frau hat nichts dazu gelernt. Wie peinlich.
Wieso weitere Rechnungen? Laut Kontoübersicht bei Otto, wurde die Zahlung von einer Rechnung zur Rückzahlung angewiesen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWieso weitere Rechnungen? Laut Kontoübersicht bei Otto, wurde die Zahlung von einer Rechnung zur Rückzahlung angewiesen. :
Ich lese ...
ZitatJetzt geht es um eine Rechnung aus Januar 2023 :
ZitatDa sollen die 25 Euro abzüglich 1,38 Mahngebühren und Mahnkosten für eine andere Rechnung, am 05.08.23 zurück überwiesen worden sein. :
da habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt. Da waren 2 Rechnungen, die dieses Jahr gemahnt wurden. Beide wurden verspätet bezahlt. Eine davon wurde, abzüglich der Mahngebühren für die verspätetet Zahlung der anderen Rechnung, wieder zurück überwiesen.
Es geht also jetzt nur um die eine Rechnung, die ans Inkasso gegeben wurde.
Man kann lange mit dem Inkasso fechten. Die Forderungen werden mit jedem Schreiben höher.ZitatEs geht also jetzt nur um die eine Rechnung, die ans Inkasso gegeben wurde. :
Deine Überweisung an otto war unnötig. Eintreiber von Schulden ist jetzt das Inkasso und die arbeiten nicht gratis.
Wenn man den Nerv und die Zeit hat...zahlt man nicht und sieht zu, wie die guten 60,- anwachsen.
Wenn man seiner Frau nun endlich mal deutlich erklären könnte, dass Käufe zu bezahlen sind---könnte SIE die guten 60,- jetzt bezahlen.
Vielleicht könnte man auch seiner Frau die Inkassokosten (ohne die 25,-Hauptforderung) mal vom online-Einkaufs-Taschengeld abziehen?---Ironie an, als erzieherische Maßnahme oder 1Stück Lebensberatung...?
Oder:
Deine Frau gibt deine-E-Mail-Adresse an--- die Rechnungen kommen zu dir--- und du zahlst schnell den Kaufpreis.
...ganz ohne Ironie... und preiswerter.
@ MarcoVreden
Den Unfug von Anami einfach ignorieren.
Zitatam 05.08.23 zurück überwiesen worden sein. Bisher aber noch nicht angekommen. :
Wenn das auf keinem Konto angekommen ist, wäre das schon mal gut.
Ich würde das aktuell auch nicht reklamieren.
Zitataber die sagten nur, die haben da nichts mehr mit zu tun, da es schon zum Inkasso abgegeben worden ist. :
Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung durchaus komplett anders.
ZitatEos will jetzt gute 60 Euro. :
Die setzen sich wie konkret zusammen?
ZitatEintreiber von Schulden ist jetzt das Inkasso und die arbeiten nicht gratis. :
Das sieht das OLG Hamburg im Fall von Otto/EOS aber anders. EOS ist immernoch eine 100%ige Tochter von Otto und daher nicht berechtigt Inkassogebühren zu verlangen.
Man sollte bedenken, dass EOS bzgl. des Urteils des OLG Hamburg Revision eingelegt hat.ZitatDas sieht das OLG Hamburg im Fall von Otto/EOS aber anders. :
Ich hatte EOS angeschrieben und um eine Kostenaufstellung gebeten. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, das Konzernintern keine Inkassokosten berechnet werden dürfen. Das ist jetzt schon ein paar Tage her und noch keine Antwort.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten