Otto - EOS Inkasso

15. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Otto - EOS Inkasso

Hallo Ihr Lieben,
meine Frau bestellt immer mal wieder bei Otto auf Rechnung. Leider hat sie aber kaum Überblick über ihr Postfach und übersieht schon mal eine Rechnung oder auch Mahnung. Jetzt geht es um eine Rechnung aus Januar 2023 über rund 25 Euro. Überwiesen habe ich erst, als der Brief vom Inkasso Eos kam im Juni 2023, direkt an OTTO und nicht an das Inkassounternehmen.
Meine Frau hat noch bei Otto angerufen und auf die Tränendrüse gedrückt, aber die sagten nur, die haben da nichts mehr mit zu tun, da es schon zum Inkasso abgegeben worden ist. Sie würden uns das Geld zurück überweisen. Das steht auch so im Kundenkonto von otto. Da sollen die 25 Euro abzüglich 1,38 Mahngebühren und Mahnkosten für eine andere Rechnung, am 05.08.23 zurück überwiesen worden sein. Bisher aber noch nicht angekommen.
Eos will jetzt gute 60 Euro. Sollte ich die bezahlen oder sollte ich mich dagegen wehren?
LG
Marco

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ohje, das hatte ich ja komplett verdrängt und ja meine Frau hat nichts dazu gelernt. Wie peinlich.

Wieso weitere Rechnungen? Laut Kontoübersicht bei Otto, wurde die Zahlung von einer Rechnung zur Rückzahlung angewiesen.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von MarcoVreden):
Wieso weitere Rechnungen? Laut Kontoübersicht bei Otto, wurde die Zahlung von einer Rechnung zur Rückzahlung angewiesen.


Ich lese ...
Zitat (von MarcoVreden):
Jetzt geht es um eine Rechnung aus Januar 2023
Zitat (von MarcoVreden):
Da sollen die 25 Euro abzüglich 1,38 Mahngebühren und Mahnkosten für eine andere Rechnung, am 05.08.23 zurück überwiesen worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

da habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt. Da waren 2 Rechnungen, die dieses Jahr gemahnt wurden. Beide wurden verspätet bezahlt. Eine davon wurde, abzüglich der Mahngebühren für die verspätetet Zahlung der anderen Rechnung, wieder zurück überwiesen.

Es geht also jetzt nur um die eine Rechnung, die ans Inkasso gegeben wurde.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6048x hilfreich)

Zitat (von MarcoVreden):
Es geht also jetzt nur um die eine Rechnung, die ans Inkasso gegeben wurde.
Man kann lange mit dem Inkasso fechten. Die Forderungen werden mit jedem Schreiben höher.
Deine Überweisung an otto war unnötig. Eintreiber von Schulden ist jetzt das Inkasso und die arbeiten nicht gratis.

Wenn man den Nerv und die Zeit hat...zahlt man nicht und sieht zu, wie die guten 60,- anwachsen.
Wenn man seiner Frau nun endlich mal deutlich erklären könnte, dass Käufe zu bezahlen sind---könnte SIE die guten 60,- jetzt bezahlen.
Vielleicht könnte man auch seiner Frau die Inkassokosten (ohne die 25,-Hauptforderung) mal vom online-Einkaufs-Taschengeld abziehen?---Ironie an, als erzieherische Maßnahme oder 1Stück Lebensberatung...? :wink:
Oder:
Deine Frau gibt deine-E-Mail-Adresse an--- die Rechnungen kommen zu dir--- und du zahlst schnell den Kaufpreis.
...ganz ohne Ironie... und preiswerter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126945 Beiträge, 40732x hilfreich)

@ MarcoVreden
Den Unfug von Anami einfach ignorieren.



Zitat (von MarcoVreden):
am 05.08.23 zurück überwiesen worden sein. Bisher aber noch nicht angekommen.

Wenn das auf keinem Konto angekommen ist, wäre das schon mal gut.
Ich würde das aktuell auch nicht reklamieren.



Zitat (von MarcoVreden):
aber die sagten nur, die haben da nichts mehr mit zu tun, da es schon zum Inkasso abgegeben worden ist.

Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung durchaus komplett anders.



Zitat (von MarcoVreden):
Eos will jetzt gute 60 Euro.

Die setzen sich wie konkret zusammen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1028 Beiträge, 307x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eintreiber von Schulden ist jetzt das Inkasso und die arbeiten nicht gratis.


Das sieht das OLG Hamburg im Fall von Otto/EOS aber anders. EOS ist immernoch eine 100%ige Tochter von Otto und daher nicht berechtigt Inkassogebühren zu verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Das sieht das OLG Hamburg im Fall von Otto/EOS aber anders.
Man sollte bedenken, dass EOS bzgl. des Urteils des OLG Hamburg Revision eingelegt hat.

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#9
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hatte EOS angeschrieben und um eine Kostenaufstellung gebeten. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, das Konzernintern keine Inkassokosten berechnet werden dürfen. Das ist jetzt schon ein paar Tage her und noch keine Antwort.

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