Otto GmbH EOS Deutscher Inkasso Dienst

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Matthes123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Otto GmbH EOS Deutscher Inkasso Dienst

Hallo zusammen,
ich habe da ein gefühlt sehr großes Problem.
Am 19.12.15 habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen.
Es handelt sich um eine Forderung von Otto über 32,97€ vom 19.05.2015.
Zuzüglich Mahnkosten von Otto (47€) und Inkassogebühren (54€) möchte das Inkassounternehmen knappe 134€ haben.
Die Forderung über 32,97€ von Otto ist wirklich gerechtfertigt. Irgendwie hatte ich einen Zahlendreher bei der Überweisung und das Geld ist wirklich zurück gekommen.
Nach dem Erhalt des Briefes, habe ich DID angeschrieben, um mir zu zeigen, um welche Forderung es sich handelt, weil ich mich an keine Bestellung über Otto erinnern konnte.
Also habe ich am kurz nach Neujahr ein weiteres Schreiben erhalten mit der Rechnung von 19.05.2015.
Zudem stand weiterhin in diesem Schreiben
" Die gewünschte Abretungsurkunde kann nicht übermittelt werden, da die Forderung nicht abgetreten wurde und wir dies auch nicht behauptet haben.
Wir bitten um Mitteilung bis zum 13.01.2016, wie der Ausgleich der Forderung erfolgen soll."

Auf dieses Schreiben habe ich wiederum geantwortet, dass ich gerne Kopien der Mahnschreiben haben möchte, da mir wirklich nie eine Mahnung zugestellt worden ist. Ich habe in der Zwischenzeit sehr viel Post von Otto bekommen, was bedeuten soll, dass es keine Mahnung gab. Ich mache wirklich jede Post auf.

DID antwortet mir.
in der obigen Angelegenheit erklären Sie, dass Sie keine Mahnung erhalten haben.
Insofern verweisen wir auf die AGB von Otto ( ich habe in den AGB von Otto nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass keine Mahnungen verschickt werden).
Dann kommt ein paar Sätze, dass nach 14 Tagen der Kaufvertrag zustande kommt.
Die Behauptung, keine Mahnung erhalten zu haben, begründet kein Leistungsverweigerungsrecht( Das stimmt natürlich definitiv, aber hätte ich auch nur eine Mahnung erhalten, dann hätte ich den Betrag sofort überwiesen).

Unser Auftraggeber gibt trotz der Nichtverpflichtung dem Kunden die Gelegenheit die Zahlung vorzunehmen und mahnt daher an. Postrückläufer sind nicht bekannt( stimmt definitiv, weil ich ja andere Post bekommen habe), Insofern muss von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen werden.

Mir ist das wirklich unangenehm, dass ich die Ware bei Otto nicht bezahlt habe, weil ich da einfach kein Mensch bin. Hätte man mir nur eine Mahnung zugestellt, dann wäre die Forderung beglichen gewesen.

DID sagt ja, dass Otto nicht Mahnen muss, aber trotzdem Mahnungen rausgeschickt hat.
Warum kann DID mir diese nicht in Kopie zuschicken, weil ich mir sicher bin, dass es diese Mahnungen nicht gibt, welche Otto mir mit 47€ in Rechnung stellt.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Es wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte..

Vielen Dank schon einmal für eure Mühe.
Matthes

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

EOS ist eine 100% Tochter der Otto. Inkassogebühren dürfen die nicht erheben. Außerdem ist man üblicherweise ohne Mahnung natürlich nicht in Verzug und auch deswegen wären verzugskosten nicht zu bezahlen... Dass es hier eine der Ausnahmen gäbe, sehe ich nicht.

Ich würde:

1. Eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht (AG Hamburg) schicken. Kostet außer Briefporto nichts. Tenor: Massiver gewerblicher Betrug durch systematische Forderung von Inkassogebühren bei konzerninterner Beauftragung. Gemäß RDG liegt aber gar keine Rechtsdienstleistung bei konzerninterner Beauftragung vor, also gibt es keine Vergütung. Man möge dem Inkasso doch deswegen, weil das nach Recherche auch seit Jahren schon so geht und trotz Warnungen des Aufsichtsgerichts weiter gemacht wird, die Lizenz entziehen. Ich würde noch darauf verweisen, dass das Bundesministerium der Justiz auf diesen Fall im Herbst 2015 geantwortet hat, dass die Aufsichtsgerichte ausdrücklich dazu aufgerufen sind, bereits Stand heute nicht erlaubte Forderungen und Gebührensetzungen scharf und strikt zu verfolgen. Daher muss dem Inkasso die Lizenz entzogen werden. Ich würde auch die systematisch wucherischen mahnkosten von 47 Euro (!) erwähnen als Punkt, der absolut nicht vertretbar ist und der aufzeigt, dass es hier nur um Geldmacherei geht und dass die sachlich und fachlich gar nicht in der Lage sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Ich würde das Aufsichtsgericht auch auffordern, von Amts wegen den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben, wegen gewerblichen Betrugs hinsichtlich der wucherischen Mahngebühren und hinsichtlich der verbotenen Forderung nach Inkassogebühren.

2. Ich würde an Otto direkt die rund 33€ plus 2€ Briefporto/Zinsen zahlen. Zweckgebunden.

3. Dem Inkasso würde ich schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Mahnungen erhalten, somit lag kein Verzug vor. Aufgrund der wucherischen Forderung von 47€ Mahngebühren (!) und der verbotenen Forderung von Inkassogebühren trotz konzerninterner Beauftragung habe ich den Fall dem Aufsichtsgericht gemeldet. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aufgerundet 35€ bezahlt zur Verrechnung auf Hauptforderung, einmal Briefporto und etwaigen Zinsen. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich gegen Sie Strafanzeige erstatten und negative Feststellungsklage anstrengen. Suchen Sie sich aandere Deppen."

Signatur:

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Uberweise 40 EURO Zweckgebunden an otto
Im Verwendungszweck :
33 Hauptforderung/7 EURO verzugskosten

Eos gehört zu otto
Ergo : Erlaubt aber nicht einklagbar

-- Editiert von alucard2005 am 08.01.2016 11:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da EOS und Otto es in letzter Zeit aber massivst mit den Mahngebühren übertreiben, wäre da auch gewiss mal eine Abmahnung fällig. Daher vielleicht mal die Verbraucherzentralen bitten, dass deren Anwälte denen einmal kostenpflichtig untersagen, in Zukunft solche horrenden Mahngebühren zu fordern. Wir liegen hier bei mehr als dem Zehnfachen des eigentlich erlaubten...

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