Moin zusammen,
wünsche allen einen schönen Reformationstag.
Zu meinem Fall: Hatte im März 2021 einen Vertrag über drei (!) Euro bei einen Onlinedienst (der mit dem "S") abgeschloßen und die 200 GB nie genutzt - aus dem Augen aus den Sinn. Hatte bei der Erstellung des Kontos auch einen falschen Namen, Anschrift und Geburtsdatum angegeben. Briefe usw. bekam ich aber nie zugestellt (klar, die Anschrift gibt es ja so auch nicht). Auf eine Mail mit einer Mahnung hatte ich reagiert und 13 Euro überwiesen - drei Euro über den Streitwert und jeweils 5 Euro für Mahnung bzw. Auslagen (dies hatte ich so in einer Mail geschrieben).
Jetzt bekam ich eine Mail über 72,45.
Diese setzten sich so zusammen:
"Ihre Rechnung (vom 26.03.2021) 3,00 €
Rechnungsnummer: DRP918xxx
HiDrive 250 GB 3,00 €
Bankrücklastkosten 6,00 €
1,3 Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 63,70 €
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV RVG 12,74 €
Gesamtverzinsung 0,01 €
Zahlung an Mandanten -13,00 €
Zu zahlender Gesamtbetrag 72,45 €"
(Zitat Ende)
Meine Fragen wären: Ist das nicht sehr hoch bei einem Wert von drei Euro?
Können die mir überhaut was, wenn sie gar nicht meine richtige Anschrift usw. haben?
Dank für Ihre Antworten!
PAIR Finance GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatKönnen die mir überhaut was, wenn sie gar nicht meine richtige Anschrift usw. haben? :
Strafanzeige, alleine wegen der geplatzten Lastschrift (wurde ja scheinbar bezahlt, daher sollte das vom Tisch sein)
Würde die Forderung zurückweisen, 3€ HF, 6€ Bank scheint i.O. zusein + max 2.50 pro Mahnung
-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 16:16
Danke für den Beitrag.
Meine größte Angst ist aber, dass die meine Daten an die Schufa weitergeben und ich, wenn ich den mal brauche, keinen Kredit bekommen. Dazu muss ich sagen, ich hatte schon viele Kredite in meinem Leben und bis jetzt alle zurückgezahlt.
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ZitatMeine Fragen wären: Ist das nicht sehr hoch bei einem Wert von drei Euro? :
Nein alle Kosten sind im Rahmen. Die Kosten sind von 0,01 - 500,00 € gleich.
ZitatStrafanzeige, alleine wegen der geplatzten Lastschrift (wurde ja scheinbar bezahlt, daher sollte das vom Tisch sein) :
Sehe ich nicht so. Am Betrug des TE ändert es nicht, dass er nach Monaten mal was zahlte.
ZitatMeine größte Angst ist aber, dass die meine Daten an die Schufa weitergeben und ich, wenn ich den mal brauche, keinen Kredit bekommen :
Warum sollten diese nicht weitergegeben werden? Allein eine Anfrage deiner korrekten Adresse könnte erfolgen. Dies wird zwar nicht an Dritte beauskunftet, könnte aber deinen Score beeinflussen.
Für einen negativen Eintrag musst du 1. beim Gläubiger die Schufaklausel unterschrieben haben und 2. das IB muss dich darauf hinweisen.
ZitatSehe ich nicht so. Am Betrug des TE ändert es nicht, dass er nach Monaten mal was zahlte. :
Meinen Sie, wenn ich den Betrag komplett begleiche, dass dann von Seiten des Inkassos noch eine Strafanzeige oder ähnliches kommt oder wäre mit dem Begleichen der Forderungen alles erledigt?
Wer den Betrug begangen hat, kann man ja herausfinden, da Bankkonten nicht anonym erstellt werden können (zumindest nicht in Deutschland und auch immer weniger in der EU) und überwiesen wurde.
Und eigentlich stellt sich gar keine Frage (im Endeffekt), dass das ein Betrug war. Da kann also noch was nach kommen. Die Chance dürfte nicht sehr hoch sein, sie dürfte allerdings noch etwas geringer sein, wenn gezahlt wird.
Dass es zu einem Schufa Eintrag kommen kann, schließe ich nicht aus, schließlich ist denen das Konto bekannt (und der Schufa auch). Ob das dann rechtmäßig wäre, ist wieder eine andere Sache.
Aber ich glaube kaum, dass ein Betrüger die Schufa (oder alternativ den Einträger) verklagt, weil sie ungerechtfertigt einen Eintrag nicht löschen möchte...
Wobei ich schon annehme, dass einem Schufaeintrag bei der Vertragsschließung mit Strato zugestimmt wurde.
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