Hallo liebe User,
ein wohl etwas schwieriger Fall.
Zum Sachverhalt =( :
Es wurden von einem Ebay-Konto mehrere Artikel erworben.
Bezahlt wurde aber mit einem Paypal-Konto, welches nicht unter dem Namen des Ebay-Kontos läuft.
Also bezahlt wurde mit einem anderen Paypalkonto.
Es ist ein anderer Name und Anschrift als beim Ebay-Konto notiert.
Bezahlvariante war bei Paypal mit meiner Kreditkarte.......
Durch gewisse Unstimmigkeiten wurden die durch das Paypalkonto bezahlen Beträge zurückgebucht.
Frage nun:
Wer haftet?
Der Inhaber des Paypalkontos,der die Sachen über die Kreditkarte bezahlt hat, da ja eigentlich die Umsätze und Beträge über das Paypalkonto läufen. Ist im Endeffekt ein personenbezogenes haftendes (Bank)konto.
ODER~~
Der Ebay-User, da die Ware an seine Adresse ging und er es über Ebay ersteigert hat.
Wäre sehr nett von euch, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
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~~PAYPAL Kreditkartenbetrug-Rückbuchung~~
9. Juni 2011
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Frage vom 9. Juni 2011 | 22:22
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 9x hilfreich)
~~PAYPAL Kreditkartenbetrug-Rückbuchung~~
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#1
Antwort vom 10. Juni 2011 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Meinst du das jetzt den zivilrechtlichen Teil oder den strafrechtlichen Teil bei der Haftung?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 10. Juni 2011 | 08:55
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Ebay-User, da die Ware an seine Adresse ging und er es über Ebay ersteigert hat. <hr size=1 noshade>
Das ist eigentlich einfach:
Der, mit dem der KV zustande kam, das ist eigentlich der ebay-Account Inhaber.
Aber es gibt dieses nagelneue Urteil des BGH:
VIII ZR 289/09
Danach ist dem "richtigen" Inhaber ein Missbrauch des Kontos in aller Regel nicht zuzurechnen.
Es kommt also darauf an: Was sagt der Inhaber? Gehackt?
Der BGH lässt den VK im Regen stehen:
"Das Gesetz (vgl. §§ 164 , 177 , 179 BGB [analog]) weist das Risiko einer fehlenden Vertretungsmacht des Handelnden dem Geschäftsgegner und nicht demjenigen zu, in oder unter dessen Namen jemand als Vertreter oder scheinbarer Namensträger auftritt."
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#3
Antwort vom 10. Juni 2011 | 11:27
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
quote:
Wer haftet?
Gegenfrage:
Wer fordert denn hier was?
Paypal? Falls ja, Paypal (KSP Inkasso) ist nicht dafür bekannt, Forderungen einzuklagen. Mahnbescheide werden gerne verschickt, aber es kommt i.d.R. nicht zu Klagen.
Bei einer Klage würde nämlich Paypal riskieren, dass ein Gericht große Teile der AGB (worauf sich Paypal für die Rückforderung stützt) für unwirksam erklärt.
Dementsprechend kann sich auch überlegen, die Paypal Forderung nicht bezahlen und dem Mahnbescheid dann vollständig zu widersprechen.
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