Hallo zusammen,
ich weis jetzt nicht wirklich weiter.
Folgendes Szenario:
Hauptforderung einer Einzelperson / Ein Mann Firma von 45,96€. Er hat eine Versicherung vermittelt.
Ich habe die Mahnung schlichtweg übersehen. Er hat das Ganze an die PNO Inkasso weiter gegeben.
Ich habe die Hauptforderung daraufhin mit einem Aufschlag von 5€ für Mahnkosten zweckgebunden an den Gläubiger überwiesen und die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück gewiesen.
5 Wochen Funkstille.
Heute dann ein Brief von einem Rechtsanwalt. PNO hat ihn wohl beauftragt
Forderungsaufstellung:
Hauptforderung 00,00€
Zinsen 0,83€
Mahnspesen 20,00€ <- kommen von dem Gläubiger
Auskunftskosten 15,00€ <- Kommen von PNO
Inkassokosten 70,20€ <- kommen von PNO
Kontoführungskosten 2,50€
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus 0,00 EUR 58,70€ <- Anwalt, denke ich... Aber 1,3 aus 0,00 sind doch 0?
Post und Telekommunikationsentgeltpauschale gem. Nr 7002 VV RVG 11,70
Gesamtforderung 224,69
abzlg. geleisteter Zahlung 50,69€ <- Das war die meine Zahlung auf die Hauptforderung, die auf das Konto der Ein Mann Firma ging
Zahlbetrag 173,73
Die Rechnung stimmt doch hinten und vorne nicht.
Soll ich das jetzt aussitzen? Oder was kann ich sonst tun?
LG
John
PNO Inkasso mit Rechtsanwalt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
- 20€ Mahnspesen sind frei erfunden. Das entspricht mindestens 8 Mahnbriefen.
- Auskunftskosten wofür? Adressauskunft? War die Adresse unbekannt?
- Inkassokosten bezahlt zunächst mal der Auftraggeber. Ob die dann erstattungsfähig sind, da scheiden sich die Geister. Bei einem kleinen Ein-Mann-Gläubiger mit wenig Geschäftserfahrung könnte das durchaus erstattungsfähig sein.
- Kostendopplung (in derselben Sache) durch Anwalt und Inkasso ist sowieso Blödsinn.
Ich würde das dem Anwalt gegenüber auch nochmal zurückweisen. Ich würde folgendes schreiben "Werter Anwalt. Das Inkasso hat bereits keine Vollmacht vorgelegt. Sie ebenfalls nicht. Ich weise erneut die Forderung vollumfänglich zurück. Zudem wollen Sie bitte Abstand von frei erfundenen Posten nehmen wie 'Mahnspesen' oder 'Auskunftskosten' oder auch 'Kontoführungskosten'. Ansonsten werde ich das Inkasso beim Aufsichtsgericht anzeigen, sowie Sie bei der Anwaltskammer wegen massiven Verstößen gegen das RVG, sowie Betrugs und Nötigung.
Kostendopplung in derselben Angelegenheit ist ebenfalls verboten. Da Sie zudem gar keine Hauptforderung ausweisen muss ich sie mal fragen, ob sie noch ganz bei Trost sind."
Naja, und dann drauf setzen, dass es irgendwann einschläft.
Danke sehr, das macht Hoffnung.
Ich werde gleich morgen ein Schreiben aufsetzen.
"Da Sie zudem gar keine Hauptforderung ausweisen muss ich sie mal fragen, ob sie noch ganz bei Trost sind."
Der Satz ist Klasse. Aber pinkel ich dem da nicht zu sehr ans Bein?
LG
John
Edit: Ein Mann Firma ist wohl etwas untertrieben. Hier geht es um die DMO.org Ein Modellbauverband, Über den werden Versicherungen abgeschlossen rund um den Modellbau. Eigentlich wohl nur ein Konstrukt, um Rabatte zu bekommen. Aber so klein scheint der Versicherungsmakler gar nicht zu sein, immerhin zahlt er Umsatzsteuer.
-- Editiert von John Donson am 20.06.2015 19:28
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Zitat:Aber pinkel ich dem da nicht zu sehr ans Bein?
Das ist das, was ich machen würde. ;-)
Die Gebühren wären nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
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