PNO Inkasso/Fitx

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Morales
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
PNO Inkasso/Fitx

Guten Tag zusammen,

vor ein paar Tagen erreichte mich ein Brief des Inkassounternehmens PNO. Mein Mitgliedsbeitrag des Monats Februar konnte nicht von meinem Konto abgebucht werden. (Eigenes verschulden, das Konto war leider nicht gedeckt).
Dies ist mir leider viel zu spät aufgefallen und somit kam der Brief des Inkassounternehmens. Eine Mahnung des Fitnesstudios habe ich übrigens nicht erhalten (Ich weiß natürlich das mich dies nicht von der Schuld befreit).

Nun soll ich einen Betrag in Höhe von 103,89€ zahlen, der sich wie folgt zusammensetzt.

Mitgliedsbeitrag: 15,00€
Rücklastschriftkosten: 5,33€
Aufnahme-/Bearb.-Geb.: 4,50€
Mahnspesen: 20,00€
Aufnahme-/Bearb.-Geb.: 5,00€
Zinsen: 0,06€
1. Mahnung: 54,00€


Die Hauptforderung beläuft sich auf 29,83€ und setzt sich aus Mitgliedsbeitrag + RLS-Gebühr + beiden Bearbeitungsgebühren zusammen.

Mir ist klar das die Schuld voll und ganz bei mir liegt. Allerdings erscheinen mir die Gebühren seitens PNO Inkasso unfassbar hoch und stehen mMn. in keinem Verhältnis zur Hauptforderung.

Hauptforderung habe ich bereits an Fitx überwiesen und auch schon mit der dem Kundenservice gesprochen. Mein Konto ist seitdem auch entsperrt und die Angelegenheit seitens Fitx geregelt. (Ich habe angegeben das ich selbst mit PNO in Kontakt treten werde um die restliche Angelegenheit zu klären).


Es würde mir unglaublich helfen, wenn mir jemand sagen könnte ob die restlichen Inkasso-Gebühren zu bezahlen sind oder ob PNO-Inkasso versucht mich abzuzocken (Ich stecke mitten in der Ausbildung und drehe zurzeit jeden Cent zweimal um...).

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass diese Gebühren bei einer Hauptforderung von 29,83€ gerechtfertigt sind.

Vielen Dank im voraus für jedwede Hilfe

-- Editier von Morales am 15.04.2016 17:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß natürlich das mich dies nicht von der Schuld befreit

Da du mit der Rücklastschrift automatisch in Verzug gerätst ist das in der Tat deine eigene Schuld.

Zitat:
Mitgliedsbeitrag: 15,00€
Rücklastschriftkosten: 5,33€
Aufnahme-/Bearb.-Geb.: 4,50€
Zinsen: 0,06€

Das würde ich noch akzeptieren, wobei die 4,50€ schon verdammt hoch sind. Maximal 2,50€ für Briefporto. Nach Möglichkeit sofort zweckgebunden überweisen.
Der Rest ist Unfug.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Insbesondere die frei erfundenen Kostennoten, etwa eine "Aufnahmegebühr" oder eine frei erfundene 20€ Mahngebühr (es gab nie auch nur eine einzige Mahnung), wollen Sie mir bitte mal begründen. Ich behalte mir vor, wegen diesen frei erfundenen Gebühren Beschwerde beim Aufsichtsgericht samt Antrag auf Lizenzentzug zu stellen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen. Im übrigen weise ich die Forderung auch mangels Vorlage einer Vollmacht zurück."
Meine Erfahrung: Inkassos, die Gebühren derart erfinden, gehen nicht vor Gericht. Die wollen sich schließlich nicht durchleuchten lassen, wie diese Märchengebühren zustande kommen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morales
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Dann bin ich ja schonmal froh die Hauptforderung überwiesen zu haben! Bezüglich der Mahngebühr eine Frage:
Das schreiben das ich erhalten haben stellt also nicht die 1. Mahnung dar? Davon bin ich jedenfalls ausgegangen (natürlich nur weil ich es erstmal nicht besser wusste).

Einen Brief mit dem expliziten Titel: "1. Mahnung" seitens PNO habe ich wie du bereits richtig geschrieben hast nicht erhalten.

Wenn ich das so richtig verstanden habe nochmals vielen Dank! Werde dann noch heute einen Wiederspruch formulieren und ihn Inkasso "Geld stinkt nicht" zukommen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Eine erste Mahnung kann es darstellen und dann würden dich auch bis zu 2,50€ bekommen können ;-)
Aber eine erste Mahnung wird nicht mit 54€ oder mehr vergütet. Das ist einfach nur Blödsinn. ;-)

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2x Hilfreiche Antwort

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