PVZ Abo

26. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go516142-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PVZ Abo

Hallo,

ich habe im Dezember 2017 ein Zeitschriften Abonnement für 13 Ausgaben bei KioskNEWS abgeschlossen. In den von KIOSK.news erhaltenen Emails wurde nie etwas von einem Abo erwähnt sondern lediglich dass ich 13 Ausgaben der Zeitschrift erhalten werde. Der Hinweis dass es sich um ein Abo handelt stand vermutlich auf der Webseite im Kleingedruckten.
Aufgrund der Tatsache, das ich schriftlich nie den Hinweis erhalten habe dass es sich um ein Abo handelt habe ich vergessen das ganze zu kündigen.
Die Zeitschriften Lieferung wurde außerdem im August 2018 eingestellt weswegen ich auch nicht mehr daran gedacht habe.
Im Februar 2019 wurde nun von meinem Konto 48€ abgebucht von PVZ-STOCKELDORF.
Diese Lastschrift habe ich daraufhin zurück buchen lassen.

Nun habe ich ein Schreiben von Knorz und Kollegen sowie der Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH erhalten mit Zahlungsaufforderung von 160€ sowie der Androhung von Schufaeintrag und rechtlichen Schritten.

Ich habe mich per Email bisher an die PVZ gewandt mit der Aussage dass ich dieses Geld nicht zahlen werde aufgrund folgender Gründe:
-Keinerlei Hinweis auf mein Wiederrufsrecht sowie hinweiß auf ein Abo in den per Email erhaltenen Vertragsunterlagen
-Keine Lieferung der abonnierten Zeitschrift seit September 2019 mehr

Habe ich hierbei nun eine Chance hier rauszukommen oder ist es sinnvoller die Rechnung zu begleichen?
Könnte ich hierbei für. nicht erhaltene Zeitschriften das Geld der PVZ in Rechnung stellen und das ganze damit verrechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe.



Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go516142-75):
Habe ich hierbei nun eine Chance hier rauszukommen


Die Frage können wir doch nicht ernsthaft beantworten weil wir nicht wissen ob Du ein Abo abgeschlossen hast.
Und falls es kain Dauerabo war, kann es sich auch noch bei nicht rechtzeitiger Kündigung um eine vertraglich vereinbarte Vertragsverlängerung handeln.
Schau also bitte in Deine Unterlagen - nur Du kannst wissen was Du vereinbart hast.

Zitat (von go516142-75):
Könnte ich hierbei für. nicht erhaltene Zeitschriften das Geld der PVZ in Rechnung stellen und das ganze damit verrechnen?

Die PVZ darf Dir nichts berechnen, was nicht geliefert wurde - sonst wäre es eine Forderung ohne Rechtsgrund.
Auch das solltest Du klären, aber mit dem Vertragspartner.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mich auf das beschränken, dass nichts mehr geleifert wurde. Denn die Diskussion, ob und wie das damals war, ist zu schwierig. Einfach nur: Es gab kein Abo, es wurde auch nichts mehr geliefert und für Nicht-Leistung muss man nichts bezahlen.

"Wertes Inkasso. Offenbar hat ihre Mandantin Ihnen verschwiegen, dass es weder ein Abo gibt, noch Zeitschriften geliefert wurden. Für eine verweigerte Leistung muss ich nichts zahlen, das wollen sie einsehen. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, muss ich sogar von einem Betrugsfall ausgehen und den werde ich gerne zur Anzeige bringen. Ich erwarte ihr Erledigt-Schreiben binnen 14 Tagen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.156 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen