PVZ / RA Wolf D. Hanewinkel / Phoenix Inkasso usw.

3. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
T0bi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
PVZ / RA Wolf D. Hanewinkel / Phoenix Inkasso usw.

Hallo,

ich habe eine kleine Frage. Die Geschichte ist hier sicherlich gut bekannt.

Uns wurde vorgegaukelt, dass wir "armen Menschen" helfen können, indem wir ein Gratisabo abschließen. Naja, nachdem wir die Kontodaten angegeben hatten und unterschrieben hatten, war das schon komisch - aber naja es war geschehen... Mal ganz davon abgesehen das der "Verkäufer" sehr komisch war und uns nie den ganzen Zettel hat lesen lassen... immer verknickt und verdreht.

Ein paar Tage später bekamen wir einen Brief von der "Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH" mit einem Glückwunsch, dass wir ein Abo abgeschlossen haben. Dieses würde an die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG" übergeben werden, die dann mein neuer Ansprechpartner sein würden...

Naja, die Zeitung wurde dann direkt gekündigt. Ein paar Monate später ein Brief vom RA Wolf D. Hanewinkel, dass er beauftragt wurde, offen stehende Posten einzutreiben. Daraufhin ein Brief der Phoenix Inkasso GmbH, dass die den Fall übernommen haben. Daraufhin ein zweiter BRief der Phönix Inkasso GmbH. Diese Briefe wurde alle mehr oder weniger ingoriert, da wir nie so etwas bestellt hatten. Zuletzt kam vor ein paar Wochen ein Brief der "Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH" mit dem Betreff "Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheids - Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG ./. xxx"...

Nun kennt das jemanden? Ist es normal das dort so viele Gesellschaften auftauchen? Wer ist den die Wolfang Klenk GmbH? Habt Ihr Erfahrungen mit diesem Quatsch? Was habt ihr dagegen getan? Vielleicht sollten wir mal eine Kopie des original anfordern, den ich bin der Meinung, dass die Durchschrift ein wenig anders aussieht...

Es ist auch mehr als komisch, dass jeder Brief und jede Gesellschaft einen anderen Betrag einfordert. Zuerst wurden 148,48 EUR von uns gefordert. Das die Zinsen und die Mahngebühren steigen ist klar. Aber zum Schluss wurden "nur" noch 138,91 EUR gefordert. Das ist schon komisch, oder? :D

Danke :)

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-- Editiert T0bi am 03.04.2012 15:18

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12 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Die Forderung wird hin und her geschoben da man sich anscheinend keinen Erfolg vor gericht verspricht !
Das ist die typische Vorgehensweise - ich habe selbst 3 Jahre in einem großen IB gearbeitet !

Am Besten Du weist die Forderung gegenüber dem letzten IB schriftlich zurück - untersagst die weitergabe deiner daten gem BDSG und untersagst ebenfalls der evtl geplanten telef Kontaktaufnahme per telefon.

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/172-zeitschriften-abzocke-ueber-pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf.html

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

quote:
... Tricks gerechnet werden muss, wie gefälschten Unterschriften, Vorpfändungen (z.B. Kontosperren) ohne Vollstreckungstitel usw. ...
Mir ist keine deutsche Bank bekannt, die ohne vollstreckbaren Titel einer Kontopfändung zustimmen würde.
quote:
Diese "Gläubiger" sind sehr einschlägig bekannt, vor allem aus diversen Vorkommnissen um Videothekenketten, wo dann auch mal jemand die Ohren abgeschnitten wurden.
Sie lesen wohl zu viele Krimis!? Der Inkassodienstleister ist Mitglied im BDIU - es erscheint wenig wahrscheinlich, dass der BDIU ein solches Unternehmen aufnehmen würde ... :)
Es könnte aber ganz gut sein, dass Sie sich mit Ihren Anschuldigung eine Verleumdungsklage einhandeln.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)



http://www.echte-abzocke.de/allgemein/172-zeitschriften-abzocke-ueber-pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf-12.html

quote:
Wochen später haben wir jetzt einen Brief bekommen von Ihren Rechtsanwalt Name: Wolf D. Hanewinkel 69115 Heidelberg. Dort drin steht:[color=red] Nach den meiner Mandantin vorliegenden Unterlagen [/color]haben Sie einen gültigen Bestellvertrag abgeschlossen.



...ein Anwalt 'mahnt' also auf Zuruf angebliche Schuldner :party:

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Wieso 'auf Zuruf '!?
Der RA hat keine Verpflichtung, sich die Unterlagen zusenden zu lassen!? Beweismittel muss er (bzw. der Gläubiger) erst in einer etwaigen Verhandlung vorlegen. Im Übrigen ist das Zitat an dieser Stelle völlig fehl am Platz, weil die Bestellung der Zeitschriften ja wohl erfolgt ist - ergo werden dem RA im Verfahrensfalle diese Unterlagen auch vorliegen. Sie zeigen einmal mehr, dass Ihre Gedanken wirr sind ... :)

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Mir ist keine deutsche Bank bekannt, die ohne vollstreckbaren Titel einer Kontopfändung zustimmen würde.


Dazu gab es hier im Forum vor einigen Monaten einen interessanten Link.
Scheinbar läuft der Antrag auf Vorpfändung beim Gerichtsvollzieher ein. Dieser bekommt erzählt, dass der Schuldner wurde alsbald sein Vermögen verschieben.
Irgendwie scheint es da wohl einen juristischen Knick zu geben, welche die Vorpfändung vor Zustellung des Vollstreckungsbescheids ermöglicht.

Das ist ein "sehr wirksames" Druckmittel, den Schuldner zum Zahlen zu animieren.

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1826x hilfreich)

quote:
. Sie zeigen einmal mehr, dass Ihre Gedanken wirr sind ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "

von anephan am 04.04.2012 14:56



Meine nicht, im Gegenteil :party:

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Die Vorpfändung ist ein wirksames Mittel der Zwangsvollstreckung. Ich glaube aber, dass die Grundlage der Vorpfändung missverstanden wurde. Denn ein Titel ist dafür sehr wohl notwendig. Der Gerichtsvollzieher wird ohne Titel - nach, wie vor - nicht tätig.


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#8
 Von 
T0bi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

das die Bande nicht immer vollkommen legal handeln, wurde mir bei der Durchsicht diverser Themen schon bewusst... unglaublich.

Sollten wir eine originale Kopie des Vertrags anfordern oder wecken wir damit schlafende Hunde? Immerhin geht das schon fast 1 Jahr. Ein normaler Gläubiger wäre schon längst vors Gericht gezogen... Vielleicht schaut das "Deckblatt" anders als unsere Durchschrift aus - dann könnten wir es immerhin anfechten. Was sollten wir sonst unternehmen?

Danke :)

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#9
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

Hatte schon viel zu tun mit der PVZ aus Stockelsdorf.
Bei solchen Vorfällen sollte man auf keinen Fall zahlen und auch wenn man (unter falschen Versprechungen wie Gewinnspiel, kostenloses Testabo etc) etwas unterschrieben hat, sollte man sich nicht einschüchtern lassen und sich im Zweifel auf Zeugen berufen, die den Vorfall und die Aussagen des dubiosen Verkäufers bestätigten können.

Alle Betroffenen sind aus den Verträgen bei genügend Hartnäckigkeit rausgekommen.

quote:
Sie lesen wohl zu viele Krimis!? Der Inkassodienstleister ist Mitglied im BDIU - es erscheint wenig wahrscheinlich, dass der BDIU ein solches Unternehmen aufnehmen würde ...

Es könnte aber ganz gut sein, dass Sie sich mit Ihren Anschuldigung eine Verleumdungsklage einhandeln.


Naja, das Leben ist manchmal noch viel krimineller als jeder Krimi.
Genannter Wolfgang Klenk, damaliger Leiter des Zeitschriftenabzockers Deutscher Videoring, liess einem Konkurrenten durch Ex-Boxer Silvio M.... schwer misshandeln und das Ohr abschneiden.
Beide wurden dafür zu höheren Haftstrafen verurteilt.

Hat natürlich nicht direkt mit seiner Inkassotätigkeit zu tun, da er damit ja keine Schulden eintreiben wollte, lässt dennoch tiefe Einblicke, was für zwielichtige Personen, bzw. deren Firmen, der BDIU bei sich aufnimmt.

Ein weiteres Zitat aus der Berliner Zeitung, die über einen weiteren Fall um den "König der Drücker mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität" berichtet:
Zitat:
In Klenks Umfeld gibt es mehrere ungeklärte Todesfälle.

Quelle:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/ein-junger-mann-verschwindet--seine-eltern-lassen-ihn-suchen-und-finden-ihn-in-einer-kolonne-von-zeitschriftenwerbern---nun-fuerchten-sie-um-sein-leben-unter-druck,10810590,9905922.html

-- Editiert seba79 am 04.04.2012 21:26

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Der Inkassodienstleister ist Mitglied im BDIU - es erscheint wenig wahrscheinlich, dass der BDIU ein solches Unternehmen aufnehmen würde
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz achtet strengstens darauf !
Bei der Aufnahme gelten härteste Vorgaben !
Regelverstöße werden umgehend sanktioniert !
Mit Wolfgang Spitz ist da wirklich nicht zu spaßen !
Sein hartes Durchgreifen ist legendär !

:sweat: :sweat: :sweat:


-- Editiert thehellion am 04.04.2012 21:50

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#11
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Also, die "obigen" (Überschrift) Anwälte bzw. das Inkasso haben mit den kriminellen Machenschaften und abgeschnittenen Ohren in der Tat wohl nichts zu tun - da ist einfach das Arrangement Überschrift-Text beim Forum dran "schuld", wenn es so aussieht. Mit "obigen" Gläubigern waren vorher jedenfalls solche mitten im Starttext gemeint.

Wer für die abgeschnittenen Ohren verantwortlich war, wurde ja mittlerweile schon gepostet.

Und ja, es gibt (auch hier im Forum bzw. bei Frag-einen-Anwalt) Fälle, wo Vorpfändungen ohne Titel ergingen, weil der GV da nicht oder nicht immer drauf prüft. In dem Fall hier waren es juristische Laien, die das Verfahren nicht kannten, aber bestimmte, unseriöse Inkassos machen das auch bewusst.

Letztere schicken dann gleichzeitig vorgedruckte Schuldanerkenntnisse für unberechtigte Forderungen und Fantasiekosten an die Opfer und bieten ihnen "großzügig" an, bei Unterschrift die Kontosperre und damit die akute Geldnot aufzuheben. Also recht eindeutig, dass es da höchstens nachrangig um Sicherung von Geld- oder Sachwerten geht.

-- Editiert xpuff666 am 05.04.2012 20:37

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#12
 Von 
Informant-123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
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