Paigo Inkasso und Amazon

30. Januar 2021 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Muss ich Gebühren aus einem Mahnbescheid von Paigo bezahlen, obwohl ich die Rechnung und Inkassogebühren schon vorher beim Händler (hier Amazon) beglichen habe?

 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(314 Beiträge, 164x hilfreich)
Paigo Inkasso und Amazon

Hallo liebe Forumsexperten,

ich brauche Eure Hilfe hinsichtlich Paigo und Amazon. Leider durch Umzug verpennt Forderungen an Amazon zu zahlen. Forderungen sind ausgeglichen, doch jetzt nervt mich Paigo. Mit Datum des 12.01.2021 hat Paigo gegen mich einen Mahnbescheid beantragt, dem ich widersprochen habe, da ich die Forderungen beglichen habe zzgl. Mahngebühren direkt an Amazon. Paigo möchte nun, dass ich erkläre, warum ich dem Mahnbescheid widersprochen habe und soll den Widerspruch zurücknehmen. Sollte ich den Widerspruch aufrecht erhalten, will man einen Anwalt einschalten und das Klageverfahren, trotz Zahlung meinerseits beantragen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Du musst denen gar nichts erklären. Das sind keine Behörden. Was exakt wird denn laut Mahnbescheid alles eingefordert? Ich vermute, deine Zahlung erfolgte deutlich vor Antrag des Mahnbescheides?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
it Datum des 12.01.2021 hat Paigo gegen mich einen Mahnbescheid beantragt, dem ich widersprochen habe, da ich die Forderungen beglichen habe zzgl. Mahngebühren direkt an Amazon.
Wann hast Du die Zahlung vorgenommen?

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#3
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(314 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Zahlung erfolgte vor Beantragung des Mahnbescheids. Paigo möchte doppelt die Geschäftsgebühr kassieren, weil die Gebühren sich geändert haben.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Was genau steht denn nun auf dem Mahnbescheid?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Die Zahlung erfolgte vor Beantragung des Mahnbescheids.
Wann? 1 Tag vorher? 2 Tage vorher?

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#6
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(314 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe eine Woche vor Erhalt Erhalt des Mahnbescheides überwiesen. Ein Schreiben von der Inkassobude habe ich nicht erhalten, sondern am 15.01.2021 den Mahnbescheid.

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#7
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Auf dem Mahnbescheid stehen soweit also nur die Inkassokosten, nicht aber noch die schon bezahlte forderung?

Ansonsten wäre es wichtig für dich welches antragsdatum der mahnbescheid trägt, nicht wann er bei dir ankam. Wenn deine zahlung schon weit zuvor geleistet wurde dann steht der verdacht im raum das das inkasso wider besseren wissens kosten einträgt. Das wäre dann bei der polizei anzuzeigen, meine ich.

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#8
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(314 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Inkasso macht die Forderungen geltend im Mahnbescheid, die ich am 08.01.2021 überwiesen habe. Der Mahnbescheid wurde am 12.01.2021 beantragt und ging bei mir am 15.01.2021 ein. Das Inkasso macht 36 Euro für den Mahnbescheid geltend, obwohl die Forderung aus Dezember letzten Jahres ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Betrug würde ich da nicht sofort unterstellen. Da war ein Wochenende dazwischen und dann könnte man argumentieren, dass sich das quasi fast überschnitten hat. Dennoch ist das erst mal ein Problem des Inkassos. Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und sollte das Inkasso sich melden, würde ich denen schreiben, dass sie viel Spaß vor Gericht haben sollen, eine längst beglichene Forderung einzuklagen.

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#10
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(314 Beiträge, 164x hilfreich)

Widerspruch gegen den Mahnbescheid habe ich am 15.01.2021 eingelegt. Inkasso verlangt Erklärung, warum ich Widerspruch eingelegt habe und soll den Widerspruch zurücknehmen.

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2494 Beiträge, 390x hilfreich)

Ist in dem Fall dann doch ganz einfach (wenn man unbedingt was schreiben will): Fakten schildern und zwar nüchtern und emotionslos.

1. Erklärung: Der Widerspruch wird aufrechterhalten.
2. Begründung: Zum Zeitpunkt der Beantragung des Mahnbescheids bestand hatte die Mandantin keine offene Forderung gegen mich.
3. Aufforderung: Bis zum x.x.xxxx die Angelegenheit als endgültig erledigt erklären oder Klage erheben.
4. Ankündigung: Bei verstreichen der Frist wird die Unrechtmäßigkeit der gestellten Forderung gerichtlich festgestellt.

Hintergrund ist:
Was am 8.1.2021 angewiesen wurde, hat spätestens am 12.1.2021 auf dem Empfängerkonto zu sein. Wenn der Empfänger dann nachweisen kann, dass das Geld an dem Tag noch nicht in seinem Machtbereich war, dann ist der Mahnbescheid noch berechtigt. Allerdings ist dem Überweiser dann durch das Zurückhalten der Überweisung ein Schaden entstanden, den er bei seiner Bank geltendmachen kann.

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