Paigo (Paypal) - Inkassogebühren zu zahlen?

14. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
sddfg
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Paigo (Paypal) - Inkassogebühren zu zahlen?

Hallo,
ich habe Ende März einen Artikel über PayPal (Rechnungskauf) in Höhe von 19 EUR (zu zahlen bis zum Ende April) getätigt. Leider wurden die Emails von PayPal mit Zahlungserinnerungen (insgesamt 4 Stück mit Zahlungsziel dann Ende Mai) automatisch in einen "Werbungs-Ordner" verschoben und ich habe die Bestellung aus dem Blick verloren/vergessen. Irgendwann kam Post vom Inkasso Paigo:

1.Hauptforderung 19,00 EUR
2. Inkasso-Kosten 18,00 EUR

Ich habe daraufhin direkt meinen Email-Ordner durchsucht und die Rechnung an Paypal beglichen. In der Zwischenzeit (eine Woche später) hat Paigo mir eine Email geschickt und die Gebühren noch einmal angezogen. Aktuelle Kostenaufstellung:

1. Hauptforderung 19,00 EUR
2. Inkasso-Kosten 18,00 EUR
3. Zusatz-Inkasso 15,00 EUR

Die Hauptforderung wurde wie gesagt zwischen dem ersten und zweiten Inkassoschreiben beglichen. Ich bin bis jetzt nicht mit Paigo in Kontakt getreten, sehe jedoch die Höhe der Kosten als unverhältnismäßig zur Hauptforderung an. Kann ich dagegen was tun oder muss ich diese Kosten begleichen?

Vielen Dank.

VG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Inkassokosten sind sehr moderat berechnet. Es hätten auch 72,00 EUR sein können.

Wie kommst du darauf, dass Paigo für dich kostenfrei arbeitet und PP für deine Fehler aufkommt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Paigo arbeitet kostenfrei fuer Paypal, insofern muss der Schuldner absolut keine Inkassoprovision zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sddfg
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Ich bin verwirrt. D.h. Paigo hat sich selbst beauftrag? Oder wie darf ich das verstehen?
LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Doch, Paypal hat Paigo beauftragt. Vertraglich ist aber vereinbart, dass Paypal nichts an Paigo zahlen muss. Paigo versucht die eigene Inkassoprovision von den Schuldnern einzutreiben.
Da Paigo aber kostenfrei für den Gläubiger Paypal arbeitet, entsteht für Paypal kein Verzugsschaden. Kein Verzugsschaden bedeutet, dass der Schuldner keinen Verzugsschaden zu zahlen hat.
Das ganze Konstrukt nennt sich Echtes/Unechtes Factoring.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Inkassokosten sind sehr moderat berechnet.

Aber aus zwei Gründen unzulässig. Erstens ändert sich der Auftrag nicht, nur weil eine zweite Mahn-Mail verschickt wird, es ist also unsinnig, eine zweite Inkassogebühr zu fordern. Zweitens erbringt Paigo keine Rechtsdienstleistung, sondern lediglich kaufmännisches Outsourcing, sowie Factoring.
Zitat:
Wie kommst du darauf, dass Paigo für dich kostenfrei arbeitet und PP für deine Fehler aufkommt?

Weil Paigo stets die Forderungen kauft (die haben dafür eine eigene GmbH zur Geld-Pool-Verwaltung) und keine Rechtsdienstleistung erbringt. Außerdem hat der TE niemals Paigo beauftragt. Es ist also irrelevant, denn ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der einen Dritten zur Zahlung verpflichtet, ist schlichtweg ein Grundgesetz-Verstoß (Privatautonomie).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sddfg
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Die Frage ist, wie mache ich jetzt klug weiter?
Einfach weitere Zahlungsaufforderungen seitens Paigo ignorieren?
Oder schriftlich ablehnen?

Vielen Dank und VG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Erst einmal ignorieren!

Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie aktiv werden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sddfg
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h. an der Stelle aber auch dass der gerichtliche Mahnbescheid von meiner Seite aus abgelehnt werden würde. Vor Gericht wird das ja wohl nicht landen, oder?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der allgemeinen Erfahrung nach nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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