Paigo und 1und1

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)
Paigo und 1und1

Hallo Mepeisen

Ein junger Mann, der unter Betreuung steht, schloss im Laden vor Ort einen Vertrag mit 1und1 ab.

Es kam zu einer Rücklastschrift und Mahnungen.
Nach der 2. Mahnung nachdem 2 Rechnungen offen waren, überwies die Betreuerin die 2 offenen Beträge plus die geforderten Mahngebühren an 1und1 direkt, wertgestellt am 21.10 1 Tag nach der von 1und1 gestellten Frist. 1und1 hat diese Zahlung angenomnen und nicht wieder zurück überwiesen. VOR dem ersten Inkassobrief

Einige Zeit danach kam Post von Paigo die die bereits längst gezahlte Hauptforderung immer noch beitreiben wollen, zuzüglich ihrer Gebühren.

Die Betreuerin telefonierte wohl leider mit Paigo und sagte denen ist bereits bezahlt. Die wollten Nachweise und die Betreuerin sendete Kontoauszug, Überweisungsträgerkopie und Betreuungsvertrag (!!) an Piago.

Fragen:
die HF ist, wenn auch 1 Tag zu spät wertgestellt, längst vor dem ersten Inkassobrief gezahlt an 1und1 direkt.
Liegt Verzug vor? Ist da die Einschaltung von Paigo nicht sinnlos gewesen?

Muss die Betreuerin die Inkassokosten noch zahlen, oder kann sie die mit dem Vermerk HF bereits vor Ihrer Beauftragung bezahlt schriftlich zurückweisen, mangels Verzug(?).

Ich weiss, mit dem IKB telefoniert man nicht, die Frau hat es wohl leider getan.

Trotz dass bereits gezahlt wurde will Paigo auch die HF noch haben. Rechtens?

1und1 hat den Vertrag nicht wieder freigeschaltet. Sollte die Betreuerin den vorsorglich kündigen fristgerecht auch wenn er noch gesperrt ist, wird 1und1 den nicht selbst bald kündigen? Schadenersatz inklusive?

Ist der Betreute eigentlich befugt gewesen den Vertrag zu machen oder könnte der schwebend unwirksam sein? Der Verkäufer wusste wohl nicht, dass der junge Mann unter Betreuung steht. Ist der Vertrag ähnlich wie bei Minderjährigen statthaft und gültig?

Anbei Fotos des bisherigen Schriftverkehrs


https://ibb.co/k6DByBp
https://ibb.co/WsFpTLk
https://ibb.co/gtSxgLB
https://ibb.co/7tC8g3Q
https://ibb.co/CBY3Zt6
https://ibb.co/XFMJVX9
https://ibb.co/5R5tBhD

Danke schön

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Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Nachtrag
Am 3.11. sendete für Betreuerin den Kontoauszug, Überweisungstragerkopie und Betreuungsvertrag als PDF mit dem Betreff wie telefonisch besprochen an 1und1 Service. Ist dann wahrscheinlich nicht Paigo mit denen sie telefonierte und das sendete?

Die Mailadresse ist 1&1@Paigo.de
Die Mailadresse ist Paigo und deren Unterabteilung.

Oder schmückt sich Paigo mit dem Titel 1und1 Service? Ich habe Mal nach mit wem telefoniert wurde und an welche Adresse sie diese Unterlagen sendete.

WhatsApp Nachricht von eben von meinem besten Freund um dessen gute Freundin und deren Schützling es geht: Er bat mich um Hilfe.

"Unterlagen gingen zuerst an 1 und 1 dann heute an paigo. Am infos war eh schwer zu kommen weil bei 1&1 die Betreuung nicht vorlag. Mit paigo wurde erst heute einmal telefoniert weil 1und 1 Xxxx dort hin verwiesen hat. Deshalb sind die Betreuungsunterlagen und der Überweisungsbeleg an paigo"

-----

Habe oben im ersten Posting einen Fehler. Wertgestellt wurde am 21.09. nicht am 21.10. also vor deren erstem Inkassobrief


-- Editiert von Maline am 15.11.2021 17:49

-- Editiert von Maline am 15.11.2021 17:51

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Maline):
Liegt Verzug vor?

Ja

Zitat (von Maline):
Muss die Betreuerin die Inkassokosten noch zahlen, oder kann sie die mit dem Vermerk HF bereits vor Ihrer Beauftragung bezahlt schriftlich zurückweisen, mangels Verzug(?).

Macht keinen Sinn, da Verzug vorlag. Sie kann die IKK aber zurückweisen, weil vor Abgabe gezahlt wurde. Das IB wird trotzdem auf Zahlung bestehen.

Zitat (von Maline):
Trotz dass bereits gezahlt wurde will Paigo auch die HF noch haben. Rechtens?

Selbstverständlich ist das rechtens. Ob es Durchsetzungsfähig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Geklagt wird aber seltenen.

Zitat (von Maline):
Sollte die Betreuerin den vorsorglich kündigen fristgerecht auch wenn er noch gesperrt ist, wird 1und1 den nicht selbst bald kündigen? Schadenersatz inklusive?

Kenne den Vertrag nicht.

Zitat (von Maline):
Ist der Betreute eigentlich befugt gewesen den Vertrag zu machen oder könnte der schwebend unwirksam sein?

Woher sollen wir wissen was die Aufgabe der Betreuerin ist?

Zitat (von Maline):
WhatsApp Nachricht von eben von meinem besten Freund um dessen gute Freundin und deren Schützling es geht: Er bat mich um Hilfe.

Macht total Sinn wenn eine Betreuerin keine Ahnung hat von dem was sie tut.

Zitat (von Maline):
Ich weiss, mit dem IKB telefoniert man nicht, die Frau hat es wohl leider getan.

Warum sollte man nicht mit einem IB telefonieren? Ist logisch, dass das IB den Bestellungsurkunde der Betreuerin will.

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#3
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Ex Inkassomitarbeiter, danke für Deine Antworten. :-)

die Betreuerin bittet um Hilfe, da sie sich logischerweise nicht mit Inkassbüros auskennt. Muss und kann sie auch nicht, da es das erste Mal ist. Da weiss man dann nicht was zu tun ist, nachdem man wenn auch verspätet vor dem ersten Inkassobrief tätig wurde.

Sie ist zuständig für Vermögensfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Öffnen der Post und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das man mit den IKB nicht telefoniert wird hier im Forum aus nachvollziehbaren Gründen geraten. Wer schreibt, der bleibt. Gesprochenes Wort ist nicht nachvollziehbar, nicht beweisbar, man kann das Wort im Mund eingedreht bekommen, man kann unter Druck gesetzt und angeflunkert werden, angepampt und unhöflich abgekanzelt. Natürlich von beiden Seiten der Telefonpartner.

Paigo sind natürlich Waisenknaben und immer lauter. Und Schuldner Spitzbuben und grundsätzlich nicht koscher.


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#4
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum ist es Deiner Auffassung nach rechtens, dass auch die HF noch gefordert wird, die längst gezahlt ist, noch bevor Paigo das erste Anschreiben aussenddete?

Zu dem Zeitpunkt hätten die bereits davon wissen müssen, dass die HF nicht mehr zur Debatte steht und deshalb auch nicht mit Inkassokosten verrechnet werden könnte.

Als die Betreuerin zahlte, hatten sie noch gar keine Post von IKB.

Müssten die nicht, wenn überhaupt was anzumachen nur ihre Gebühren abzüglich der HF?

Kann Paigon sagen, dass 1und1 ihnen nicht mitteilte, dass die HF schon einige Tage vorher einging? Buchhaltung so konfus? Oder dauerte ewig, das zu buchen und diese Info weiterzugeben, wenn man schon. Ans IKB abgibt, obwohl man geschäftserfahren genug mit eigener Mahnabteilung ist? Zahlt 1und1 eigentlich einen Obulus an Paigo ehemals Infoscore? Abgetreten und verkauft ist ja nichts.




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#5
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Maline!

Ich hoffe es ist okay, wenn ich mich an einer Antwort versuche auch wenn ich nicht Mepeisen bin.

Zitat (von Maline):
Liegt Verzug vor?

Jawoll - sehr wahrscheinlich auch schon lange vor diesem "einen Tag".
Zitat (von Maline):
Ist da die Einschaltung von Paigo nicht sinnlos gewesen?

Grundsätzlich ja erstmal nicht - immerhin gab es ja nicht nur einen Verzug, sondern sogar bereits 2 fruchtlos verstrichene Mahnläufe (die eigentlich auch schon nicht notwendig gewesen wären um ein IU einschalten zu dürfen). Die Gretchenfrage ist eben, WANN genau sie eingeschaltet wurden.
Zitat (von Maline):
Muss die Betreuerin die Inkassokosten noch zahlen, oder kann sie die mit dem Vermerk HF bereits vor Ihrer Beauftragung bezahlt schriftlich zurückweisen, mangels Verzug(?).

Ich würde die Inkassokosten nicht zahlen und einmal unzweideutig und knackig mit der genannten Begründung nachweisbar bestreiten, da es bei dem genannten Zeitablauf äußerst wahrscheinlich ist, dass das Inkasso noch nicht beauftragt war als die Zahlung nachweislich einging.
Zitat (von Maline):
Trotz dass bereits gezahlt wurde will Paigo auch die HF noch haben. Rechtens?

Natürlich nicht, da die Hauptforderung ja nachweislich bezahlt wurde und anhand der dargelegten Begleitumstände auch eindeutig AUF die Hauptforderung und die Mahnkosten.
Wenn dann ginge es hier um die Frage der Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten - die sich vom Grundsatz her (unabhängig von der Frage der Höhe) an der Frage erschöpfen würde, ob das Inkasso bereits beauftragt war als die Zahlung geleistet wurde. (aller aller aller Wahrscheinlichkeit nach nicht)
Zitat (von Maline):
Ist der Betreute eigentlich befugt gewesen den Vertrag zu machen oder könnte der schwebend unwirksam sein? Der Verkäufer wusste wohl nicht, dass der junge Mann unter Betreuung steht. Ist der Vertrag ähnlich wie bei Minderjährigen statthaft und gültig?

Nein er konnte und durfte den Vertrag vermutlich ganz normal abschließen, Anderes würde nur gelten wenn für den Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB angeordnet wurde.

Ganz allgemein: Die Personen sind hier scheinbar in dem für unsere Zeit leider absolut üblichen "Automatisierungsloch" gefangen. Wenn der Automatismus erstmal in Wallung gesetzt wurde, kann man den als denkender Mensch kaum mehr durchbrechen.
Man braucht bei solchen Firmen ein wenig Glück mit dem Ansprechpartner der die Lust und die Autorität hat, den Automatismus zu durchbrechen um da wieder rauszukommen. Solange das nicht passiert, drehen sie sich einfach weiter, da sie sich selbst für unfehlbar halten.

Ich würde bei dem genannten Sachverhalt versuchen, die Sache über 1&1 zu lösen bis ich da jemanden finde der die Maschinerie anhält und die Hunde zurückpfeift. Paigo würde ich nur eine kurze, knackige schriftliche Mitteilung "gönnen": Tenor sinngemäß: "Forderung wird bestritten, da nachgewiesener Maßen längst bezahlt bevor Sie beauftragt wurden. Gezahlt wird nichts. Regeln Sie das mit Ihrer Auftraggeberin und lassen mich in Ruhe". Danach würde ich mit denen nichts mehr machen - das führt sowieso zu nichts. Nur wenn die einen Mahnbescheid schicken sollten (Ich glaub nicht, dass es soweit kommt bevor die Sache von 1&1 gestoppt wird wenn sich da jemand kümmert), sollte man natürlich etwas unternehmen.



-- Editiert von Caffery am 15.11.2021 19:14

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Maline):
die Betreuerin bittet um Hilfe, da sie sich logischerweise nicht mit Inkassbüros auskennt.
Zitat (von Maline):
Sie ist zuständig für Vermögensfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Öffnen der Post und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was ist denn das eigentlich für eine Betreuerin, die kein Basiswissen von dem hat, was sie da macht?



Zitat (von Maline):
Wertgestellt wurde am 21.09.

Und woher weis man, wann das ganze beim Gläubiger wertgestellt wurde?



Zitat (von Maline):
Kann Paigon sagen, dass 1und1 ihnen nicht mitteilte, dass die HF schon einige Tage vorher einging?

Klar.



Zitat (von Maline):
Buchhaltung so konfus?

Nö, 1-3 Tage in den Buchungsläufen sind normal.



Zitat (von Maline):
Zahlt 1und1 eigentlich einen Obulus an Paigo ehemals Infoscore?

In der Regel wohl nicht - weshalb schon alleine deshalb die Inkassokosten rechtswidrig sein dürften.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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