Pakajo Paketdienstleister - Inkasso

14. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)
Pakajo Paketdienstleister - Inkasso

Hallo,
für mein Gewerbe buche ich ab und an bei

https://www.pakajo.ai/

Paketscheine. Ich habe seid längerem von denen keine Rechnung erhalten. Ich habe die mehrfach (diverse E-mail Adressen, Buchaltung, vertrieb, etc.) angeschrieben deshalb. Es kam keine Antwort. Dann habe ich die auch mehrfach angerufen. Niemand konnte ich erreichen. Ich bat auch um Rückruf. Niemand hat mich zurück gerufen.

Ohne eine ordentliche Rechnung kann ich nichts überweisen.

Jetzt habe ich von paywise eine Zahlungsaufforderung bekommen. Mit Gebühren und Zinsen.

Ich habe denen das auch alles geschildert per E-mail. Bis jetzt keine Rückmeldung. Angerufen habe ich auch. Der Antwortbeantworter von Paywise bittet E-mail zu schreiben.

Ich habe auch die Vermutung, dass pakajo Pleite ist.

https://www.pakajo.world/kontakt
https://www.pakajo.world/impressum
https://www.pakajo.world/agb

gehen nicht.

Heute bei der Erinnerungs-E-mail kam heute auch zum ersten mal diese Nachricht.

Undelivered Mail Returned to Sender

Das mit den Gebühren und Zinsen und die Zahlungsaufforderung finde ich nicht korrekt und unfair.
Ich möchte Zahlen, aber ich habe seid April keine Rechnungen erhalten. Ich kann die nicht prüfen und auch nicht überweisen und auch den Steuerberater senden.

Ich weiß nicht was ich machen soll.

Was kann ich machen? Was könnt Ihr mir Empfehlen?

Liebe Grüße


Ayse




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Vielleicht bekommt man hier Kontakt:

https://pakajoworld.com/imprint

Ansonsten würde ich dem Inkasso nur Einschreiben schicken. Nie telefonieren oder Mailen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ansonsten würde ich dem Inkasso nur Einschreiben schicken. Nie telefonieren oder Mailen


Bis jetzt habe ich per CC an eine zweite Adresse von mir gesendet. Hatte mal gehört, wenn da die E-mail angekommen ist, dann auch bei der AN E-mail Adresse. Wird von Vielen Richter so akzeptiert und Begründet.

Ich versuche Am Montag hier

https://pakajoworld.com/imprint

jemanden telefonisch zu erreichen.

Es gibt ein Link bei dem Inkasso Unternehmen. Da sieht man die Rechnungen. Als Bilddatei. Eine ca. 250 kb Datei. Nicht so wirklich eine Richtige Rechnungen. Siehe hier.

https://up.picr.de/49727216hb.jpg

Soll ich die dann von der Akte runterladen und alle Einzeln überweisen ohne Gegebühr und Zinzen? Oder ist Pakajo verpflichtet mir eine Richtige Rechnung zu per E-mail zu senden, wie in der Vergangenheit auch?
Oder darf das Inkasso Unternehmen nichts eintreiben, wenn Pakajo pleite ist. Ich weiß nicht wie das geregelt ist. Darf dann nur ein Insolvenzverwalter aktiv werden. Darf er nur Geld anfordern. Muss das auf ein Inkasso-Konto überwiesen werden?

Das Ganze ist wirklich komisch. Keine Rechnungen senden, Inkassounternehmen senden Zahlungsaufforderung. Homepage funktioniert nicht. Nicht erreichbar, etc.

Normalerweise habe ich die immer per E-mail bekommen. Da war auch immer eine Excel-Tabelle wo ich prüfen konnte für welche Sendungen das ist. Beides bekomme ich seit längerem nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Soll ich die dann von der Akte runterladen und alle Einzeln überweisen ohne Gegebühr und Zinzen? Oder ist Pakajo verpflichtet mir eine Richtige Rechnung zu per E-mail zu senden, wie in der Vergangenheit auch?
Oder darf das Inkasso Unternehmen nichts eintreiben, wenn Pakajo pleite ist. Ich weiß nicht wie das geregelt ist. Darf dann nur ein Insolvenzverwalter aktiv werden. Darf er nur Geld anfordern. Muss das auf ein Inkasso-Konto überwiesen werden?


Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir weiterhelfen könnte.
Das wäre echt super wenn jemand auf meinen letzten Eintrag was zu sagen könnte.
Bedanke mich jetzt schon sehr.
Vielen Dank.
Ayse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3559 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Bis jetzt habe ich per CC an eine zweite Adresse von mir gesendet. Hatte mal gehört, wenn da die E-mail angekommen ist, dann auch bei der AN E-mail Adresse. Wird von Vielen Richter so akzeptiert und Begründet.

Das ist unrealistisch und besser nicht zu beachten!!

Zitat (von aykiz):
Es gibt ein Link bei dem Inkasso Unternehmen. Da sieht man die Rechnungen. Als Bilddatei. Eine ca. 250 kb Datei. Nicht so wirklich eine Richtige Rechnungen. Siehe hier.
https://up.picr.de/49727216hb.jpg

Doch, das ist eine "wirkliche" Rechnung. Die ist auch soweit gültig. Zahlbar nach Erhalt steht sogar drauf. Also, wenn du die erst z.B. ab 14.06.2025 bekommen hast, dann musstest du die auch erst ab dann zahlen.

Zitat (von aykiz):
Soll ich die dann von der Akte runterladen und alle Einzeln überweisen ohne Gegebühr und Zinzen? Oder ist Pakajo verpflichtet mir eine Richtige Rechnung zu per E-mail zu senden, wie in der Vergangenheit auch?

Genau so! Und zwar JETZT! Bevor tatsächlich Zinsen und andere Verzugskosten anfallen.
Wenn das Inkasso eine Bevollmächtigung für den Geldempfang nachgewiesen hat, würde ich an das Inkasso überweisen. Wenn nicht, dann würde ich an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung überweisen.

Außerdem würde ich dem Inkasso dann mitteilen, dass sie nach § 174 erst einmal eine Vollmacht im Original vorlegen sollen und ich mit ihnen sonst gar nicht rede. Und, dass sie sich das eigentlich auch sparen können, weil ich bereits die Rechnungen bezahlt habe und sie die Urkunde bis jetzt nicht vorgelegt haben und daher auch nicht mehr vernünftig vorlegen können. Das funktioniert aber natürlich nur, wenn du das erste mal spätestens um den 10.06.2025 vom Inkasso gehört hast. Wenn die sich schon wesentlich früher gemeldet haben, dann wird's schwierig. Dafür hab ich aber im Moment keine Zeit und keine Nerven, das genauer zu durchdenken.

Aber wenn das Inkasso sich erst am 14.06.2025 gemeldet hat und du auch erst dann die Rechnungen sehen konntest, dann ist alles im grünen Bereich und du musst auch keine Verzugskosten tragen.


Zitat (von aykiz):
Normalerweise habe ich die immer per E-mail bekommen. Da war auch immer eine Excel-Tabelle wo ich prüfen konnte für welche Sendungen das ist. Beides bekomme ich seit längerem nicht.

Wenn die Rechnungen alle so aussehen, dann kannst du ja selbst nachprüfen, wie viel du im jeweiligen Zeitraum versendet hast und was das zu kosten hat. Wenn das übereinstimmt, dann zahlst du und ignorierst das Inkasso. Denn ohne Rechnung warst du nicht in Verzug und ohne Verzug sind auch keine Verzugskosten (Zinsen, Inkasso, etc.) zu zahlen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Aber wenn das Inkasso sich erst am 14.06.2025 gemeldet hat und du auch erst dann die Rechnungen sehen konntest, dann ist alles im grünen Bereich und du musst auch keine Verzugskosten tragen.


Vielen Dank für die Antwort.

Paywise hatten am 15.06.2025 das hier geschrieben.

"sobald uns eine Rückmeldung unserer Mandantin vorliegt, kommen wir auf den Vorgang zurück. "

Soll ich dann jetzt die Vollmacht nach nach § 174 anfordern?

Aber Vollmacht hin oder her. Darf Paywise das Geld anfordern, wenn die zwischenzeitlich Pleite sind? Übernimmt dann nicht der Konkurzverwalter bzw. Insolvenzverwalter? Fordert der nicht das Geld ein?
Haben die kein seperates Bankkonto?

Das sind jedesmal andere Beträge. Mal mehr mal weniger.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19227 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Darf Paywise das Geld anfordern, wenn die zwischenzeitlich Pleite sind?

Ja. Wenn die Beauftragung vor der Insolvenz erfolgte, läuft alles erstmal weiter.

Da braucht man aber momentan nicht dran denken.
Denn auf "insolvenzbekanntmachungen.de" (offizielle Seite) gibt es keinen Hinweis darauf, dass ein Insolvenzverfahren läuft.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich konnte Pakajo vor paar Tagen telefonisch erreichen. Die haben mir 11 Rechnungen per Post gesendet, weil die E-mails nicht ankamen.
9 habe ich überwiesen. Zwei Rechnungen habe ich reklamiert, weil die Nachberechnungen unberechtigt sind.

Die hatten ein Ticketing Problem.
Und vorallem hat deren Host Michsoft.de unsere E-mail Adresse als Spam eingestuft.

The following address failed:

e-mail Adresse von pakajo:
SMTP error from remote server for TEXT command, host: mail.michsoft.de (85.214.103.44) reason: 550 This message scored 4.1 spam points.

Jetzt schreiben die heute, dass wir die Gebühren und Zinsen vom Inkassounternehmen zahlen müssen.

Aber wenn wir keine Rechnung erhalten, dann können wir auch keine bezahlen. Wir haben die weder per Post noch per E-mail erhalten. Deswegen haben wir die auch kontaktiert und gefragt warum wir keine Rechnungen bekommen.

Wie sieht Ihr das?

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2771 Beiträge, 455x hilfreich)

In der Schilderung stimmt was nicht.

Spamfilter laufen üblicherweise auf der Empfängerseite.
Also welche Mails von wem an wen sind von wessen Provider als Spam behandelt worden?

Wurden die Mails nutzerseitig als Spam klassifiziert (vom Nutzer selbst oder einem seiner Dienstprogramme in den Spamordner gelegt) oder noch vor der Zustellung im Empfängerpostfach auf dem Transportweg zurückgemeldet oder gar kommentarlos verworfen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
In der Schilderung stimmt was nicht.

Spamfilter laufen üblicherweise auf der Empfängerseite.
Also welche Mails von wem an wen sind von wessen Provider als Spam behandelt worden?


Nein diese Nachricht kam, als wir pakajo eine E-mail gesendet wurde, weil unsere E-mail Adresse von deren Host als Spam eingestuft wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19227 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Nein diese Nachricht kam, als wir pakajo eine E-mail gesendet wurde, weil unsere E-mail Adresse von deren Host als Spam eingestuft wurde.

Das hat dann doch keine Auswirkungen darauf, ob Rechnungen / Mahnungen bei Ihnen angekommen sind.

Zitat (von aykiz):
Zwei Rechnungen habe ich reklamiert, weil die Nachberechnungen unberechtigt sind.

Und um diese zwei Rechnungen geht es jetzt?

Sie haben reklamiert und nicht bezahlt. Die Reklamation scheint nicht angekommen zu sein.

Wenn ja, dann kommt alles darauf an, ob Ihre Reklamation berechtigt ist, oder nicht.
War die Reklamation berechtigt, ist es das Problem von Pakajo, wenn die Reklamation von deren Server nicht angenommen wird.
War die Reklamation unberechtigt, ist es egal, ob sie angekommen ist oder nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und um diese zwei Rechnungen geht es jetzt?


Das waren 11 Rechnungen. Die alle sind nicht angekommen.
Die konnte ich nicht bezahlen, weil ich die nicht bekommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3559 Beiträge, 1370x hilfreich)

Hast du mittlerweile die Rechnung bezahlt, die du durch das Inkasso bekommen hast? Die ist dir nämlich zugegangen und war ab dann auch dein Problem.
Natürlich musst du jetzt zügig (!) alle Rechnungen zahlen, die dir mittlerweile zugegangen sind, egal auf welchem Wege du die Rechnungen erhalten hast. Jede Rechnung, die dir nicht irgendwie zugegangen ist, löst auch keinen Verzug aus, hier würde ich mich weigern, Verzugskosten zu zahlen. Inkasso und Zinsen würde ich bei den Forderungen dann ignorieren. Berechtigte Teile sind aber immer zu zahlen.
Wenn eine Rechnung aber tatsächlich falsch ist, kann man die Zahlung so lange zurückbehalten, bis eine korrigierte Rechnung ausgestellt wurde. Die muss man aber auch anfordern (und die Anforderung + Weigerung der Zahlung einer falschen Rechnung muss beweisbar sein).


Zitat (von aykiz):
9 habe ich überwiesen. Zwei Rechnungen habe ich reklamiert, weil die Nachberechnungen unberechtigt sind.

Was genau war hier das Problem? Welche Nachberechnungen? Waren auch berechtigte Anteile dabei?
Was ist noch offen und wer fordert was?

Du berichtest hier leider ziemlich chaotisch und stückchenweise. Daraus kann man nicht viel machen.


Und in Zukunft würde ich mir an deiner Stelle ein anderes Unternehmen suchen. Aus Zuverlässigkeitsgründen und auch, weil die künftige Vertragsbeziehung bei Nichtzahlung der unberechtigten Teile belastet sein könnte.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19227 Beiträge, 10349x hilfreich)

Ich bin verwirrt: Wie konnten Sie Rechnungen reklamieren, die Sie nicht erhalten haben?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
aykiz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe die Rechnungen durch meinem Einsatz am Ende per Post erhalten.
Vorher habe ich die Rechnungen nicht erhalten, was ich per E-mail bekommen haben.

Die Unterstellen, dass die Übermessungen von den Paketen mehr waren als gebucht. Haben von allen Sendungen Videos. Diese Habe ich denen gesendet. Leider noch keine Antwort.
Bei einer Sendung berechnen die mir etwas nach für ein Zustellversuch. Ich habe noch nie für einen Zustellversuch etwas nachzahlen müssen.

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