Park & Control

28. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Park & Control

hallo,

ich habe vor einiger Zeit auf einem Supermarktplatz einen Strafzettel weil ich gegen die AGB verstoßen habe Parkscheibe vergessen bekommen von oben genannter Firma da ich meinen Führerschein neu gemacht habe wusste ich nichts von dieser Regelung.

ich habe die Info bekommen von der Filiale wo ich einkaufen war wenn man den Kassenzettel abgibt dass man als beweis dort einkaufen war und das wenn es eine einmaliger Verstoß war der Fall immer eingestellt wird

dies habe ich soweit auch bei Park & Control eingereicht aber es wurde keine Kulanz gewährt

nun habe ich ein Inkasso Schreiben von Coeo was auch nach mehrmaligem schreiben nicht kundenorientiert orientiert reagiert es fordert 60 € von mir und ich weiß nicht was ich machen soll

im Internet wird viel darüber geschrieben dass das abzocke ist was auch wirklich so ist und man nicht bezahlt soll … kann man sich dagegen wehren oder nicht?

Ich bin echt am überlegen ob ich diese Firma anzeigen soll

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
ich habe vor einiger Zeit auf einem Supermarktplatz einen Strafzettel weil ich gegen die AGB verstoßen habe Parkscheibe vergessen bekommen von oben genannter Firma da ich meinen Führerschein neu gemacht habe wusste ich nichts von dieser Regelung.
Auch wenn man die Fahrerlaubnis erst kurz hat, wird man wohl die Schilder lesen können.

Zitat (von Vani0000):
ich habe die Info bekommen von der Filiale wo ich einkaufen war wenn man den Kassenzettel abgibt dass man als beweis dort einkaufen war und das wenn es eine einmaliger Verstoß war der Fall immer eingestellt wird
dies habe ich soweit auch bei Park & Control eingereicht aber es wurde keine Kulanz gewährt
Deshalb heißt es "Kulanz". Kann gewährt werden, muss aber nicht. Du hättest also zu diesem Zeitpunkt zahlen müssen.

Zitat (von Vani0000):
nun habe ich ein Inkasso Schreiben von Coeo was auch nach mehrmaligem schreiben nicht kundenorientiert orientiert reagiert es fordert 60 € von mir und ich weiß nicht was ich machen soll
Am einfachsten: zahlen. Sonst: Forderungsaufstellung prüfen, evtl. nur einen Teil bezahlen, oder ... oder ...

Zitat (von Vani0000):
im Internet wird viel darüber geschrieben dass das abzocke ist was auch wirklich so ist und man nicht bezahlt soll … kann man sich dagegen wehren oder nicht?
Früher waren die Beschilderungen nicht eindeutig. Meiner Meinung nach ist heute jeder Park&Control überwachte Parkplatz korrekt ausgeschildert.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2592 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Ich bin echt am überlegen ob ich diese Firma anzeigen soll

Weswegen denn? Welcher Straftatbestand soll denn erfüllt sein? Manche haben Ideen :bang:

Zitat (von Vani0000):
ich habe die Info bekommen von der Filiale wo ich einkaufen war wenn man den Kassenzettel abgibt dass man als beweis dort einkaufen war und das wenn es eine einmaliger Verstoß war der Fall immer eingestellt wird

Das ist ja wohl totaler Quatsch und mit ein wenig Nachdenken wäre man da auch selbst drauf gekommen. Eine gewinnorientierte Firma verzichtet doch nicht auf Einnahmen nur weil der Schuldner sagt, das war einmalig und ich war da einkaufen.

Zitat (von Vani0000):
dies habe ich soweit auch bei Park & Control eingereicht aber es wurde keine Kulanz gewährt

Zu Recht

Zitat (von Vani0000):
nun habe ich ein Inkasso Schreiben von Coeo was auch nach mehrmaligem schreiben nicht kundenorientiert orientiert reagiert es fordert 60 € von mir und ich weiß nicht was ich machen soll

Du bist Schuldner und kein Kunde beim IB.

Zitat (von Vani0000):
im Internet wird viel darüber geschrieben dass das abzocke ist was auch wirklich so ist und man nicht bezahlt soll … kann man sich dagegen wehren oder nicht?

Nein. Ggf kannst du auflisten welche Kosten das IB verlangt. Aber bereits vorweg sei gesagt, dass allein an Inkassokosten ca 75 € erlaubt sind. Hinzu kommen die Kosten des eigentlichen Verstoßes+Mahnkosten+ Ermittlungskosten.

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#3
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

was sind das für arrogante antworten bitte ???? ich hab autofahren gelernt und nicht agb von irgendwelchen abzockfirmen wer helfen will soll helfen wer nicht soll sein senf bei sich behalten

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
was sind das für arrogante antworten bitte ???? ich hab autofahren gelernt und nicht agb von irgendwelchen abzockfirmen wer helfen will soll helfen wer nicht soll sein senf bei sich behalten
Na dann .... warte den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid ab.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128476 Beiträge, 40995x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
ich hab autofahren gelernt und nicht agb von irgendwelchen abzockfirmen

Tja, dann feheln einemoffenbar entscheidende Fähigkeiten um das Kfz vollständig korrekt zu nutzen ...


Vertragliche Vereinbarungen gelten du,merweise auch, wenn mansie nicht liest und auch nichts über AGB weis / gelernt hat.



Zitat (von Vani0000):
kann man sich dagegen wehren oder nicht?

Da kommt es ganz auf den Inhalt der uns unbekannten Klauseln / vertraglichen Vereinbarungen / Nutzungsbedingungen an, ob diese rechtskonform erfolgt sind (Größe, Gestaltung, Wortlaut, ...).

Sollten diese Vereinbarungen / Nutzungsbedingungen rechtskonform erfolgt sein, hat man keine Chance.

Ich gehe mal davon aus, das man keine Nachfragen zu relevanten Details beanworten kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18061 Beiträge, 9825x hilfreich)

Welche Hilfe wird denn erwartet?

Es gibt 4 Optionen:
a) zahlen
b) die Forderung zurückweisen
c) die Höhe der Forderung bestreiten
d) ignorieren

Bei b) und d) kann man nicht vorhersehen, was passiert. Kann sein, dass die Sache einschläft, kann sein, dass es noch teurer wird. Guter Rat ist daher schwierig.

Für c) bräuchte man mehr Informationen, wie sich die 60€ zusammensetzen.

Richtig ist, dass Park&Control früher in einer Grauzone agierte. Auf vielen Webseiten ist das auch heute noch zu lesen. Allerdings hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren zugunsten der Parkplatzbetreiber gedreht und die Parkplatzbetreiber haben dazugelernt, was rechtskonforme Beschilderung angeht. Mit dem "Abzocke"-Argument kommt man heutzutage nicht mehr weit.

Wichtig: Sind Sie nicht nur Fahrer, sondern auch Halter des Autos? (Wenn das Auto auf jemand anderes angemeldet ist, kann es sein, dass der Halter in die Sache reingezogen wird, wenn der Fahrer nicht zahlt. Das reduziert möglicherweise die Handlungsoptionen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2547 Beiträge, 401x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
ich hab autofahren gelernt

Nur dass das Parken auf einem Supermarktparkplatz nichts mit Autofahren zu tun hat sondern das ist eine ganz normale vertragsrechtliche Angelegenheit in Verbindung mit Verstößen gegen die Vertragsbedingungen. Das ist kein Wissen, was eine Fahrschule zu vermitteln hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2592 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
was sind das für arrogante antworten bitte ???? ich hab autofahren gelernt und nicht agb von irgendwelchen abzockfirmen wer helfen will soll helfen wer nicht soll sein senf bei sich behalten

Wunschantwort nicht dabei?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 23x hilfreich)

Fraglich, weshalb du das Inkasso, sowie den Parkplatz Anbieter anzeigen möchtest.
Selbstverständlich müssen die gesamten Gebühren gezahlt werden.

Zitat (von Vani0000):
nun habe ich ein Inkasso Schreiben von Coeo was auch nach mehrmaligem schreiben nicht kundenorientiert orientiert reagiert es fordert 60 € von mir und ich weiß nicht was ich machen soll

das Inkasso-Büro arbeitet für den Auftraggeber Kunden orientiert, du bist ein Schuldner.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18061 Beiträge, 9825x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Selbstverständlich müssen die gesamten Gebühren gezahlt werden.

Nö. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich. Das kann man aber erst beurteilten, wenn man weiß, wie sich die 60€ zusammensetzen.
Allerdings sind 60€ nicht offensichtlich überhöht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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