Park&Controle und TeschInkasso fordern Gebühren

27. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Luppyd00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Park&Controle und TeschInkasso fordern Gebühren

Hallo,

im Januar um habe ich mein bei Car2Go gemietetes Auto versehentlich auf einem Lidl-Parkplatz abgestellt. Park&Controle überwacht den Parkplatz und verteilt dort Strafzettel.
Zu diesem Zeitpunkt war mir nicht klar, dass ich auf einem Lidl-Parkplatz stand und wusste nicht, dass solche Regeln existieren. Den Strafzettel habe ich nie gesehen.

Jetzt hat Car2Go meine Daten an TeschInkasso weitergegeben (dass ich zu diesem Zeitpunkt das Auto zuletzt genutzt habe). Von diesen erhielt ich die Hauptforderung von 30€ (Park&Controle) für den "Verstoß" sowie:

Mahnauslagen 6,50

Kosten unsere Tätigkeit nach §4 Abs. 5 RDGEG , die im Rahmen des Verzugsschadens gem. §280 , 286 BGB geltend gemacht werden:
a)Erstattung der vertragl. mit dem Gläubiger vereinbarten 0,4 Geschäftsgebühr analaog Nr. 2300 VV RVG aus 30,00€ : 18,00€
b)Post- und Telekommunikationsentgeldpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG : 2€

Gesamtforderung: 56,50€


Muss ich irgendwas davon zahlen?
Vielen Dank fürs lesen!



Edit: Übrigens kam bei mir die erste 30€ Forderung nie an, stattdessen habe ich direkt von Teschinkasso die oben genannten Forderungen erhalten.

-- Editiert von Luppyd00 am 27.03.2019 12:54

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22 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Mahnauslagen halte ich für absurd überzogen.
Ansonsten hattest du den Zettel, hast ihn aber ignoriert. Das ist halt doof. Man kann nun hin und her diskutieren, ob du ohne Mahnung in Verzug warst oder nicht. Im Endeffekt ist deine Position halt nicht gut.

Diese 0,4 Geschäftsgebühr ist eher unsinnig, denn eigentlich fängt das bei einer 0,5 Gebühr an. Man kann anfangen herum zu diskutieren, es gibt Argumente gegen Inkassos. Aber unterm Strich (muss ich hier auch mal sagen) sind insgesamt 20€ relativ moderat. Ob du deswegen streiten willst, das entscheidest du.

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#2
 Von 
Luppyd00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich das Auto da abgestellt habe (6:16) und somit die Miete beendet habe, hatte ich keinen Zugang mehr zu dem Zettel (14:16 ausgestellt). Abgestellt habe ich es vermutlich falsch, jedoch hatte ich keine Möglichkeit den Zettel zu sehen, da ich das Auto von 6:16 an nicht mehr genutzt habe. Verbessert das meine Position?

Also würdest du mir raten, 20€ an Park&Controle bzw. die Inkasso Firma zu überweisen und den Rest zu ignorieren?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31909 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Luppyd00):
Zu diesem Zeitpunkt war mir nicht klar, dass ich auf einem Lidl-Parkplatz stand
Wie kann man das nicht bemerken?
Zitat (von Luppyd00):
Den Strafzettel habe ich nie gesehen.
Bei uns stehen auf den überwachten Parkplätzen große Hinweisschilder mit unendlich vielem Kleingedruckten und zusätzlich die Schilder mit dem Parkscheiben-Hinweis für die max. Parkzeit.
Die Strafzettel sind knallgelbe Plastikstreifen am Scheibenwischer.
Zitat (von Luppyd00):
Muss ich irgendwas davon zahlen?
ICH würde die 30,- zahlen.
Zitat (von Luppyd00):
Übrigens kam bei mir die erste 30€ Forderung nie an
Man geht davon aus, dass du den *Strafzettel* erhalten hast. Das war die Forderung. Das darf Car2Go so machen. Die mögen sich nicht selbst mit Parksündern streiten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Da ich das Auto da abgestellt habe (6:16) und somit die Miete beendet habe,

Stop, ich glaube ich habe dich falsch verstanden. Das heißt, dass der richtige Parkplatz eines daneben war und zudem war deine Mietzeit definitiv vorbei und es war nicht hinreichend klar kenntlich gemacht, dass das ein Lidl-Parkplatz war?

Ich hatte gedacht, du seist während der Mietzeit irgendwo beim Arzt gewesen oder so und hättest es da versehentlich auf einen "falschen" Parkplatz abgestellt...

Gab es womöglich eine Info des Anbieters, dass man es irgendwo beim Lidl abstellen solle?

Also bitte mal die Parksituation selbst beschreiben. Wenn der Anbieter dich nämlich anweist, das dort auf dem Lidl-Parkplatz abzustellen und nicht klar ist, wo die vom Anbieter bei Lidl angemieteten Parkplätze anfangen und wo sie aufhören, dann bist du dafür nicht verantwortlich, wenn einem Kontrolleur das nach vielen Stunden mal auffällt...

-- Editiert von mepeisen am 27.03.2019 15:41

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31909 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Luppyd00):
Abgestellt habe ich es vermutlich falsch
Tja, eigenes Verschulden.
Zitat (von Luppyd00):
Also würdest du mir raten, 20€ an Park&Controle bzw. die Inkasso Firma zu überweisen und den Rest zu ignorieren?
Der Strafzettel betrug 30,-€. Das sollte man mindestens überweisen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Anami, ich finde, man sollte zuerst mal die offenen Fragen klären, wie die Situation da vor Ort war. Denn man muss exakt nichts überweisen, wenn das alles nicht klar ersichtlich war.

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#7
 Von 
Luppyd00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Stop, ich glaube ich habe dich falsch verstanden. Das heißt, dass der richtige Parkplatz eines daneben war und zudem war deine Mietzeit definitiv vorbei und es war nicht hinreichend klar kenntlich gemacht, dass das ein Lidl-Parkplatz war?


Der richtige Parkplatz ist in der Nebenstraße, direkt neben dem Parkplatz, wo jeder parken darf und man Car2Go Autos abstellen kann. Sozusagen 5m entfernt. Ich kann es schwer beschreiben da es lang zurück liegt und mir kein "Beweisfoto" zugesandt wurde. Mietzeit war zum Verstoßaufnahmezeitpunkt definitiv vorbei. Meiner Meinung nach war es nicht ausreichend gekennzeichnet, da ich es nicht gesehen habe. Darüber lässt sich sicher streiten...

Zitat:
Ich hatte gedacht, du seist während der Mietzeit irgendwo beim Arzt gewesen oder so und hättest es da versehentlich auf einen "falschen" Parkplatz abgestellt...


Abgestellt habe ich es in der Mietzeit, nach dem Abstellen ist diese vorbei. Bei Car2Go kann man auf allen öffentlichen Parkplätzen abstellen und damit die Miete beenden. Jedoch nicht auf einem privaten LIDL Parkplatz. Ich wollte das Auto auf der Nebenstraße abstellen, habe mich da jedoch vertan und es auf dem großen LIDL Parkplatz abgestellt.

Es gibt keine Car2Go Parkplätze.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du sagst ja selbst, dass du gar nicht weißt, dass du es dort abgestellt hast. Womöglich war es ein anderer Kunde. Zwischen 6 Uhr und 14 Uhr liegen mehr als genug Stunden für einen anderen Kunden des Car-Sharing, das dort falsch abgestellt zu haben.
Oder für einen Mitarbeiter des Unternehmens oder sonst wem, der Zugang hatte.

Zitat:
Darüber lässt sich sicher streiten...

Ist es dir möglich, da nochmal vorbei zu gehen und das nochmal anzuschauen?

Zitat:
Bei Car2Go kann man auf allen öffentlichen Parkplätzen abstellen und damit die Miete beenden.

Der Wortlaut dieser Vertragsbedingung wäre interessant. Musst du dann das ganze per Handyapp melden, wo das Auto steht oder meldet sich das Auto selbst?

Wie gesagt: Es geht darum, die Details zu durchleuchten, inwieweit es dir überhaupt möglich war, diesen Fehler zu erkennen. Oder ob der Anbieter das selbst mit dem Laden klären sollte.

Dass es keine eigenen Parkplätze gibt, ist bereits grenzwertig. Bei uns in der Gemeinde gibt ex extra vorgesehene Parkräume für die Anbieter. Gut, wir haben aber auch insgesamt eher zu viel Autos und zu wenige Parkplätze ;-)

-- Editiert von mepeisen am 27.03.2019 16:28

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie kann man das nicht bemerken?

Die Antwort auf diese Frage dürfte auch entscheiden, ob man gute oder schlechte Aussichten hat.



Zitat (von mepeisen):
Zwischen 6 Uhr und 14 Uhr liegen mehr als genug Stunden für einen anderen Kunden des Car-Sharing, das dort falsch abgestellt zu haben.
Oder für einen Mitarbeiter des Unternehmens oder sonst wem, der Zugang hatte.

Eben.
Da sollte man mal nach Beweisen anfragen, das man überhaupt der schuldige Fahrer war und bis dahin "bestreiten mit Nichtwissen" und die Zahlung bis zum Beweis verweigern.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Mein Rat: Erst einmal Stopp was Zahlung und ähnliches betrifft.
Ich hatte den Fall auch schon mal und was damals bei mir herausgekommen ist, kann man hier nachlesen:

https://www.123recht.de/forum/inkasso/Parkrauminkasso-fordert-Gebuehren-1-Rechnung-nie-erhalten-__f493977.html

Der folgende Thread geht in die gleiche Richtung.

https://www.123recht.de/forum/inkasso/ParkControle-und-TeschInkasso-fordern-Gebuehren-__f551603.html

Zudem gibt es eine recht aufschlussreiche Erläuterung zu dem Thema.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Ich habe damals nicht gezahlt und dabei bestritten selbst gefahren zu sein. Das letzte Schreiben enthielt dann die Bestätigung, dass keine Forderungen mehr gegen mich bestünden.

Wenn es hierzu schon neue Urteile gibt in denen dieser obskure Verein obsiegt hat, wäre ich für eine Verlinkung dankbar.

LG

-- Editiert von Louis Cypher am 27.03.2019 16:52

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31909 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Luppyd00):
Darüber lässt sich sicher streiten...
Das sehe ich auch so. ICH würde aber die 30,- bezahlen, nachdem du noch erklärt hast....
Die Sache liegt lange zurück, man kann sich nicht so recht erinnern, beweisen auch nichts. Man müsste sich zum Ort des Geschehens begeben, genau nachvollziehen können, warum man das Auto da und nicht dort abgestellt hat usw. Das ist aufwändig und wahrscheinlich sogar teuer?

Aber wenns ums Prinzip geht, kann man auch um weniger als um 30,- streiten. Darüber lässt sich nicht streiten. ;)

Zitat (von Luppyd00):
habe mich da jedoch vertan und es auf dem großen LIDL Parkplatz abgestellt.
Du hast es schon erkannt. Leider knapp daneben geparkt. P&C hat nichts falsch gemacht, Teschinkasso nicht. Du hast dich ganz einfach beim Abstellen des Autos geirrt. Wann die Kontrollettis von P&C kamen, ist egal. Die verteilen auch schon nach 20 Minuten Überschreitung--- wenn sie denn dort grad *arbeiten*.

Zitat (von mepeisen):
Dass es keine eigenen Parkplätze gibt, ist bereits grenzwertig
Vielleicht benötigt man in der Kommune des TE keine Extra-Parkplätze für solche Anbieter? Öffentlichen Platz gab es ja wohl.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Luppyd00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch meine Logdaten von Car2Go konnte ich jetzt in Erfahrung bringen, dass ich das Auto auf dem "Poller Kirchweg 22" und nicht wie von Park&Controle beschrieben auf der "Siegburger Straße 120" (was die LIDL-Adresse ist) geparkt habe.
Ich werde mich per Email an Car2Go wenden und erfragen ob das Fahrzeug durch Jemanden in der Zwischenzeit genutzt wurde und mir den "Tatort" (...) ansehen.
Soll ich bei dem Inkassounternehmen nach einem Beweis für mein "Falschparken" fragen?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Ich würde anders vorgehen.

1. Die Logdaten möglichst gerichtsfest sichern
2. Car2Go anschreiben und fragen wie zum Teufel man dazu kommt, einen als Fahrer zu benennen, ob wohl die eigenen Daten belegen, das man dort gar nicht geparkt hat. Das man über die genauen Umstände dieser falschen Verdächtigung unverzüglich Aufklärung fordert (mit Fristsetzung nach Datum von 14 Tagen), das nach fruschtlosem Fristablauf an Anwalt und Gericht zur weiteren Klärung abgibt.
3. Dem Inkasso würde ich mitteilen, das ich nicht der verantwortliche Fahrer bin, sondern das Fahrzeug an einer ganz anderen Stelle abgestellt habe und die Auskunft des Vermieters schlicht falsch ist.


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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht benötigt man in der Kommune des TE keine Extra-Parkplätze für solche Anbieter? Öffentlichen Platz gab es ja wohl.

Deswegen schriebe ich "grenzwertig". Ich meinte damit auch vor allem den Querschluss, dass man genau wissen muss, wo man es abstellen darf und wo nicht. Grenzwertig also im Sinne, dass hier Vertragsbedingungen, grobe Fahrlässigkeit und viele andere Themen zusammen spielen.

Einfaches Beispiel: Wir haben bei uns zwei (demnächst drei) größere Läden, die sich einen großen Parkplatz teilen. Allerdings ist das eine Ende des Parkplatzes für Anwohner freigegeben und sogar reserviert. Das heißt: Es gibt Sondervereinbarungen. Darüber hinaus gehört ein Teil dieses Parkplatzes sogar der Gemeinde und gehört nicht zum Privatgrund der Einkaufsläden. Den Parkplätzen sieht man (bis auf die konkreten Anwohner-Reservierung per Nummernschild) nicht an, was wo hin gehört... Dort werden aber auch keine Dauerparksünder verfolgt, gerade weil das nicht klar sichtbar getrennt ist. Es gibt da auch keine Kontrollfirma der Einkaufsläden.

Deswegen meine Frage nach der konkreten Situation vor Ort und ob der TE wirklich schuldhaft gehandelt haben kann.

Zitat:
Durch meine Logdaten von Car2Go konnte ich jetzt in Erfahrung bringen, dass ich das Auto auf dem "Poller Kirchweg 22" und nicht wie von Park&Controle beschrieben auf der "Siegburger Straße 120" (was die LIDL-Adresse ist) geparkt habe.

Damit ist das Thema durch. Beweise sichern (Screenshot), ans Inkasso schreiben, dass man das Auto gerade nicht widerrechtlich falsch abgestellt hat und sie sich an die Eigentümer wenden sollen. Dass man bei weiterer Nerverei gerne negative Feststellungsklage bei Gericht einreicht und die Beweise, dass man das Auto nicht dort abgestellt hat, dann auch gerne dort vorlegt.

-- Editiert von mepeisen am 28.03.2019 10:30

-- Editiert von mepeisen am 28.03.2019 10:30

Signatur:

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#15
 Von 
Luppyd00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Update:
Ich habe wie empfohlen Car2Go angeschrieben und eine Antwortfrist bis 24.02.2019 gesetzt (14 Tage). Nun warte ich darauf. Teschinkasso habe ich darauf hingewiesen, dass ich laut Car2Go Daten nicht der Fahrer bin, der das Fahrzeug dort abgestellt hat. Diese haben mir per Brief geantwortet, ich solle dennoch das Geld bis 20.4.19 überweisen (das ist nun die insgesamt 3. Zahlungsaufforderung durch Teschinkasso).
Außerdem habe ich Fotos vom besagten Parkplatz, den Schildern (von denen es viele gibt, die jedoch eine recht kleine Schrift aufweisen, die man 6:00 morgens zu diesem Zeitpunkt nicht wahrnehmen konnte) gemacht:

https://drive.google.com/open?id=1dbsVd1Ob5sqw_98n-ab5T2RkT2XEdFuD
https://drive.google.com/open?id=1lJGFyWKiMiGMhmY_bqnkoiYe6tcxIjhQ
https://drive.google.com/open?id=1qMbqfWKa4Rn5H8XqvMow33pfopt8Sto9
https://drive.google.com/open?id=1DQ-7dKNGiq8LEsicdTZuZpYuR1T5ObTE
https://drive.google.com/open?id=12OOsY66WriJZelDZhN7nlVBrdRWWu8Jl
https://drive.google.com/open?id=1Coa46rstsxXUjOcu00Kj_ZhUn6-Cz_2V

Man sieht außerdem die Nebenstraße, auf der ich das Auto für gewöhnlich (und laut Car2Go Daten auch an diesem Datum) parke.


https://drive.google.com/open?id=1y1MbWRDS9fnoXzJdBAkbAPRYbG17x3mk
https://drive.google.com/open?id=1XXE6ELmKqcZqdHGC888CF5uv2I4dG2I-
-- Editiert von Luppyd00 am 19.04.2019 16:09


-- Editiert von Luppyd00 am 19.04.2019 16:15

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dass du die Schilder nicht gelesen hast, ist aber dein persönliches Problem. Egal. Du hast das Auto nicht dort abgestellt, fertig.

Zitat:
Diese haben mir per Brief geantwortet, ich solle dennoch das Geld bis 20.4.19 überweisen (das ist nun die insgesamt 3. Zahlungsaufforderung durch Teschinkasso).

A) Ignorieren
B) Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht (kostet außer Briefporto nichts)
C) negative Festetellungsklage

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#17
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Luppyd00):
Außerdem habe ich Fotos vom besagten Parkplatz, den Schildern (von denen es viele gibt, die jedoch eine recht kleine Schrift aufweisen, die man 6:00 morgens zu diesem Zeitpunkt nicht wahrnehmen konnte

Wenn die Schrift zu klein ist kann das ein K.O. - Kriterium für die AGB sein.
Wenn die AGB mangels ausreichender Beleuchtung nicht lesbar sind, kann das ein K.O. - Kriterium für die AGB sein.
Wenn die AGB nicht direkt bei Einfahrt zu lesen sind, sondern erst nachdem man dort geparkt hat, kann das ein K.O. - Kriterium für die AGB sein.


Aber wenn man das Kfz gar nicht dort angestellt hat, ist das egal.



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#18
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Luppyd00):
Durch meine Logdaten von Car2Go konnte ich jetzt in Erfahrung bringen, dass ich das Auto auf dem "Poller Kirchweg 22" und nicht wie von Park&Controle beschrieben auf der "Siegburger Straße 120" (was die LIDL-Adresse ist) geparkt habe.


Das ist ja ein lustiges Argument ... das von jedem Gutachter sofort in der Luft zerrissen würde. Der LIDL Parkplatz ist von beiden Seiten her anfahrbar ... sowohl "Poller Kirchweg 22" wie auch "Siegburger Str. 120". Wenn Sie vom Poller Kirchweg aus einbiegen, zeigen die Log Daten natürlich den Poller Kirchweg. Bleibt also beim selben Parkplatz ... ob hier oder da.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn man schon Google Maps bemüht, dann richtig. Der Poller Kirchweg 22 ist auf der anderen Straßenseite und damit gerade NICHT mehr auf dem Lidl-Parkplatz. Da wird kein Gutachter irgendwas zerreißen.

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#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Sie wissen wohl alles besser ....Sie bemühen Google Maps ... ich kenne den Parkplatz vor Ort.

Sie können sowohl vom Poller Kirchweg als auch von der Siegburger Str auf den Parkplatz fahren. Das GPS Log zeigt Poller Kirchweg 22 an?

Zwei Möglichkeiten:
a) Sie kommen vom Poller Kirchweg und biegen auf den Parkplatz ein. Die letzte gespeicherte Position wird Poller Kirchweg 22 sein.
b) Sie fahren von der Siegburger Str auf den Parkplatz, queren diesen und stellen Ihr Fahrzeug gegenüber Poller Kirchweg 22 ab.

Oder glauben Sie, dass das GPS Ihnen die Position auf den Meter genau anzeigt? Nein ... zudem nutzt Car2Go Google Maps zur Benennung des jeweiligen Ortes mit der möglichen Toleranz, die Google vorgibt.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Der LIDL Parkplatz ist von beiden Seiten her anfahrbar ... sowohl "Poller Kirchweg 22"

Die Einfahrt zum Parkplatz findet sich aber in Höhe des "Poller Kirchweg 18" ...
In Höhe "Poller Kirchweg 22" sind freie Parkplätze.



Zitat (von guyfromhamburg):
Oder glauben Sie, dass das GPS Ihnen die Position auf den Meter genau anzeigt? Nein ...

Doch, die sind inzwischen schon sehr genau. Die können sogar anzeigen auf welcher Fahrspur man gerade fährt.



Die entscheidende Frage ist, was für ein GPS System da zum Einsatz kam.


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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
mit der möglichen Toleranz, die Google vorgibt.

Und die ist auf dem Lidl-Parkplatz nicht so, dass die gegenüberliegende Straßenseite angezeigt wird.

Es bleibt bei dem, was ich zwischendrin schon mal schrieb:
Zitat:
Womöglich war es ein anderer Kunde. Zwischen 6 Uhr und 14 Uhr liegen mehr als genug Stunden für einen anderen Kunden des Car-Sharing, das dort falsch abgestellt zu haben.
Oder für einen Mitarbeiter des Unternehmens oder sonst wem, der Zugang hatte.

Daran wird nämlich auch ein Gutachter erst mal nichts ändern.

Im Übrigen: Dass auf dem Lidl-Parkplatz nur einmal am Tag und dann erst um 14 Uhr kontrolliert wird, ist auch mehr als weltfremd. Da kontrolliert Park&Control deutlich öfter. Das heißt: Wenn das Vergehen durch den TE verursacht wurde, dann wäre das ziemlich sicher schon in der früh aufgefallen, da dort keine Parkscheibe im Fenster war...

Signatur:

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Und jetzt?

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