PayPal 130€ Schulden zu Unrecht

27. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Justin94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal 130€ Schulden zu Unrecht

Hallo, ich habe Anfang Dezember ein Handy über Ebay gekauft und per PayPal bezahlt. Da es kaputt an kam habe ich sofort einen Fall bei PayPal geöffnet und schickte es Per Einschreiben nach England auf meine Kosten (Einschreiben ist laut PayPal akzeptiert) zurück. Der Verkäufer behauptet nun einfach, dass Das Paket leer war. Auf der Quittung ist leider kein Gewicht angegeben, da Einschreiben ja nicht gewogen werden. Nun habe ich weder das Handy noch mein Geld. Ich habe es dann zurück gebucht nachdem PayPal es mir nicht zurück geben wollte. Und nun bekomm ich laufend Briefe von BFS Risk Inkasso.

Ich bin am Ende und ziemlich eingechüchtert.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

gucke in Dein Postfach

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Als erstes würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten gegen unbekannt. Entweder weil der Verkäufer lügt (dann wäre es Betrug) oder weil es jemand gestohlen hat (dann wäre es Diebstahl).

Was Paypal anbetrifft: Du musst laut Paypal nur beweisen, dass es versendet wurde. Du hattest doch bestimmt einen Zeugen dabei oder? Also jemanden, der bezeugen kann, dass es im Paket war als es abgeschickt wurde? Dann kann Paypal/ BFS fordern was es will. Die müssen sich das Geld vom Verkäufer zurückholen.

Eine Frage noch: War der Verkäufer privat oder gewerblich?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Justin94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Pay Pal hat den Fall geschlossen, weil der Verkäufer behuptet, dass paket sei leer. So hat es PayPal argumentiert. Der Verkäufer war Gewärblich und kommt aus England.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Eventuell ist es eine Masche des Verkäufers? Hat er mehrere negative Bewertungen in dieser Art?

Davon abgesehen: Nach deutschem Recht haftet der gewerbliche Verkäufer selbst für auf dem Transportweg verlorengegangene Ware.
Ich würde BFS genau das auch schreiben in einem einfachen Satz. So würde ich es formulieren: "Wertes Inkasso. Ich weise ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe Ihrer Mandantin einen beleg für den korrekten Versand der defekten Ware zurück an den Verkäufer vorgelegt. Gemäß Paypal-Käuferschutz hätte ihre Mandantin also aus zwei Gründen (1. defekte Ware und 2. nachgewiesener Rückversand) für mich entscheiden müssen. Da sie das nicht getan hat, beging sie Vertragsbruch. Ich diskutiere nicht und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ihre Mandantin ist gehalten, sich das Geld vom offensichtlich betrügerisch handelnden Verkäufer zurückzuholen, nicht von mir."

Hast du einen Zeugen, der gesehen hat, dass da in dem Paket was drin war bevor du es verschickt hast?
Ein weiterer Tipp: Gerade bei einem Einschreiben müsste man anhand des Versandpreises Rückschlüsse ziehen können, wie schwer das Paket ungefähr war. Zumindest aber müsste man sehen können, ob es komplett leer war oder nicht. Hast du da mal bei der Post nachgefragt, die haben das ja beim Versand gewogen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.12.2014 19:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18181 Beiträge, 9884x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Als erstes würde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten gegen
unbekannt. <hr size=1 noshade>

Was aber nichts bringt.
Denn Tatort ist wohl Großbritannien.
Und die Spatzen pfeifen von den Dächern, dass die britische Polizei ungefähr gar nichts unternimmt, wenn der Geschädigte weder in Großbritannien wohnt noch britischer Staatsbürger ist.
Als nicht-Brite ist es auch kaum möglich, auf zivilrechtlichem Weg sein Recht mit vertretbarem Kosten-Nutzen-Aufwand durchzusetzten (im britischen Recht hat man ohne Anwalt wenig Chancen, Anwälte sind noch teuerer als in D und selbst bei einem Sieg vor Gericht bekommt man die Anwaltskosten nicht automatisch vom Gegner erstattet).
Will sagen: Wer Geschäfte mit Verkäufern aus Großbritannien macht, steht im Fall des Falles ziemlich dumm da.
Es bleibt nichts anderes übrig, als sich mit PainPal rumzuschlagen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:
Denn Tatort ist wohl Großbritannien.

Wer weiß, vielleicht hat es einer bei der deutschen Post gemoppst und bei der Polizei liegen auffällig viele Strafanzeigen vor, die sich auf eine Filiale oder ein Zustellungszentrum konzentrieren.
Natürlich hast du prinzipiell Recht, dass man da von außen wenig tun kann, aber wer weiß, was heraus kommt. Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen eine englische Limited als Briefkastenfirma überführt wurde, weil der gewerbliche Händler von Deutschland aus agierte und dabei dummerweise eine deutsche Handynummer als Kontakt angab... Da half ihm die Passivität der englischen Behörden dann nimmer ;-)

Wie dem auch sei. Paypal wird, wenn man alles gemäß Richtlinien erledigt hat, wenig Chancen haben, das Geld einzuklagen. Letztendlich gibt es wie so oft einen zweiten Grund: Paypal ist eine Bank und eine widersprochene Lastschrift müsste dazu führen, dass Paypal das Konto des Verkäufers belastet... oder nicht? ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>gucke in Dein Postfach

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""

von dummer-junge <hr size=1 noshade>

Ich weis nicht was der User "dummer-junge" Dir da gesendet hat, aber solche Sachen sollte man mit größter Vorsicht genießen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

"Davon abgesehen: Nach deutschem Recht haftet der gewerbliche Verkäufer selbst für auf dem Transportweg verlorengegangene Ware."

Aber nicht bei der Rücksendung ! Die Zeiten sind seit 14.06 vorbei.

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber nicht bei der Rücksendung ! Die Zeiten sind seit 14.06 vorbei. <hr size=1 noshade>

Irgendwelce juristisch fundierte Belege für diese Theorie???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Würde mich auch mal interessieren. Es gab zwar Anpassungen, wie das Widerrufsrecht auszuüben ist und auch hinsichtlich der Versandkosten, aber mir wäre neu, wenn das Risiko für Verlust auf dem Transportweg nun plötzlich vom gewerblichen Verkäufer auf den Verbraucher übergegangen wäre.

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