Hallo,
ich habe heute eine email von paypal@ksp.de erhalten in der steht, dass ich Kosten in Höhe von 113€ bis zum 13.07.15 zu zahlen habe.
...
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 30,90
zzgl. Verzugszinsen seit dem 07.07.2015
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 51,75
Auslagenpauschale* EUR 10,35
--------------------
Gesamtbetrag EUR 113,00
...
Mein PayPal Konto ist 30,90€ im Minus und ich habe auf die emails von PayPal nicht reagiert bzw übersehen.
Seit der letzten Mahnung seitens PayPal selbst ist 1 Werktag vergangen. Per Post habe ich nichts erhalten bis jetzt.
Ich habe mich ausgiebig in anderen und diesem Forum informiert und die Leute sind sich nicht einig.
Die Einen sagen, dass, sobald ich den den ausstehenden Betrag in Höhe von 30,90 gezahlt habe, alles geregelt ist und ich anschließend die Forderung der KSP ablehnen soll. Die Anderen meinen, ich sollte einfach die 113€ bezahlen.
Als Zusatzinfo: Ich bin erst 17 Jahre (bitte keine Moralapostel, ich bin mir durchaus bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe.)
Was soll ich nun tun? Ich werde morgen die 30,90€ auf PayPal überweisen und ich habe bereits dem Kundenservice geschrieben, ob das so in Ordnung geht, allerdings noch keine Antwort.
Wie geht es dann weiter? Was soll ich dann mit der KSP machen, sind das überhaupt gerechtfertigte Summen? Hat mein Alter irgendwelche Auswirkungen, da ich ja eigentlich keine Kaufverträge abschließen kann? Bzw. ist das nicht so: Wenn das Kind Mist baut, müssen die Eltern haften?
Hoffe auf Hilfe.
MfG
-- Editier von M1Rco am 07.07.2015 18:08
-- Editier von M1Rco am 07.07.2015 18:09
PayPal Inkasso Forderung KSP per email?
7. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2015 | 18:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal Inkasso Forderung KSP per email?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Juli 2015 | 20:29
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Du bist bald 18. Da gibt es diese Joker-Karte nicht mehr. Außerdem sind Verträge nicht ungültig. Du darfst solche Kaufverträge abschließen. Sie sind schwebend unwirksam. Wenn deine Eltern zustimmen, dann hast du Pech gehabt.
Ich würde einfach direkt an Paypal zahlen. Im pbrigen sind 20€ Mahngebühren für eMails einfach nur Schwachsinn.
#2
Antwort vom 8. Juli 2015 | 07:52
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Überweise direkt an paypal
Die RA Gebühren von KSP werden expl im Zusammenhang mit paypal mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt
Rechne allerdings mit einigen "bösen" Briefen
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
28 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten