PayPal Konto im Minus, einloggen nicht möglich, aber PayPal nennt keine Kontoverbindung?

20. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
PayPal Konto im Minus, einloggen nicht möglich, aber PayPal nennt keine Kontoverbindung?

Hallo,
weil mein Konto nicht gedeckt war, als PayPal einen Betrag abbuchen wollte, ist mein PayPal Konto im Minus. Um eine IBAN zu erhalten, an die man den offenen Betrag überweisen kann, muss man sich bei PayPal einloggen. PayPal lässt aber nicht zu dass ich mich einlogge, weil das nur über eine SMS Verifikation über eine alte Handynummer von mir geht, die ich nicht mehr habe. Auf Mails antwortet PayPal nicht, für Anfragen über das Kontaktformular auf der PayPal Seite soll man sich einloggen, was ich ja nicht kann. Der Chat ist chronisch überlastet. Telefonieren geht nicht, wäre aber eh nicht hilfreich, weil PayPal diese Auskünfte telefonisch nicht erteilt, Datenschutz....
Was sollte man tun um das Geld zu überweisen, wenn man die Kontoverbindung nicht weiß?
Und was wenn PP nun Anwalt oder Inkassobüro einschaltet? Ist PayPal dann im Recht, muss ich die Inkassogebühren zahlen? Obwohl ich mehrmals mitgeteilt habe dass ich erst die Kontoverbindung benötige?
In welcher Höhe wären Inkassogebühren angemessen, wenn der Betrag, der nicht abgebucht werden konnte bei gut 10€ liegt?
Besten Dank

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14 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Frag bei deiner Bank. Bei einer Lastschrift ist durchaus die Kontonummer bekannt. Man kann das dann normalerweise mit identischem Verwendungszweck nochmal überweisen.

Zitat:
Und was wenn PP nun Anwalt oder Inkassobüro einschaltet?

Nicht dein Problem, solange du nachweisen kannst, dich aktiv um Problemlösung bemüht zu haben. Die Inkassokosten betragen dann 0,00€ für dich.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Du hast, gemäß Vertrag mit PP, eine Änderung deiner Daten mitzuteilen. Insofern handelt PP vollkommen korrekt.
Die Kosten für Mahnungen (sollten per Mail kommen) und ggf die Inkasso-/RA Kosten wären von dir zu tragen.
Die Inkassokosten können bis zu 72 € betragen. Anerkannt werden im Regelfall von Gerichten meist nur 18 €.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Kosten für Mahnungen (sollten per Mail kommen)

betragen 0,00€, da die Kosten nicht messbar sind.
Zitat:
Die Inkassokosten können bis zu 72 € betragen.

Bei einem Streitwert von 500€ sind es immer noch "nur" 70,20€. Wobei das die Höchstgrenze ist. Da Inkassos im Regelfall aber keine Rechtsdienstleistung im Masseninkasso erbringen, wären das gemäß BGH dann eher 0,00€

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#4
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die Kosten für Mahnungen (sollten per Mail kommen)

betragen 0,00€, da die Kosten nicht messbar sind.
Zitat:
Die Inkassokosten können bis zu 72 € betragen.

Bei einem Streitwert von 500€ sind es immer noch "nur" 70,20€. Wobei das die Höchstgrenze ist. Da Inkassos im Regelfall aber keine Rechtsdienstleistung im Masseninkasso erbringen, wären das gemäß BGH dann eher 0,00€


Nochmal vielen Dank.

Infoscore meldete sich nun und fordert den genannten Betrag ein (ich hätte schwören können, dass die zu PP gehörn..).
Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit sah so aus, dass ich am 20. Juli endlich die Kontoverbindung von PayPal erfuhr. In der Mail stand, dass der Betrag schnell zu überwiesen sei, ansonsten externes Inkasso. Da ich zu diesem Zeitpunkt kein eigenes Konto besaß, mit dem ich Überweisungen hätte vornehmen können, wurde das Geld von jemand anderem überwiesen, aber noch am gleichen Tag, an die von PP genannte Kontoverbindung und unter Angabe des von PP genannten Verwendungszwecks.
Den Beleg habe ich soeben hingeschickt. Ich nehme an, das sollte erst mal ausreichen, oder? Oder werden die wohl weiter Stress machen, weil ich das Geld nicht vom bei PP angegebenen Kontoüberwiesen habe?

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#5
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Ergänzung: ich habe bei PayPal selbst nachfragt, was da passiert ist. Dort teilte man mir mit, dass man die Sache schon am 8. Juli an Infoscore abgegeben habe und eine Zahlung nur noch darüber möglich sei! Das wurde mir am 20. nicht mitgeteilt. Und natürlich hatte ich trotz mehrfacher Nachfrage keine Kontoverbindung.
Der Betrag wurde schon vor drei Wochen überwiesen und die behaupten nun, Infoscore sei schon vor über einem Monat beauftragt worden, obwohl heute erst Kontakt zu mir aufgeommen wurde. Wollen die mich vergackeiern?

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#6
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Die geben sich nicht mal mit einem Foto zufrieden - sondern bestehen darauf, dass der Kontoauszug, auf dem die Überweisung zu erkennen ist, gefaxt wird....

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nicht dein Problem. Die wissen, wann das Geld eingegangen ist. Wenn das Geld nicht zurückgegangen ist auf das Konto deines Bekannten, würde ich die Luxemburger Bankaufsicht informieren. Denn offenbar versuchen sie zu behaupten, dass das Geld nie überwiesen wurde (was ja Quatsch ist). Die mögen doch bitte mal prüfen, was da bei der Bank PayPal los ist und wieso die Gelder verschwinden lassen.

Dann würde ich Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Denn offenbar haben sie zuvor jeden Kontaktversuch abgelehnt und blockiert, dann tun sie so, als hätten sie das Inkasso Wochen zuvor eingeschaltet (obwohl die sich nie gemeldet hatten?) und dann lassen die Geld verschwinden. Das ist alles höchst eigenartig.

Dem Inkasso würde ich dann schreiben, dass du bei deiner Strafanzeige bei der Polizei und bei der Beschwerde vor der Luxemburger Bankaufsicht alles gesagt hast, was es dazu zu sagen gibt und du würdest überlegen, die Strafanzeige auf das Inkasso auszuweiten, wenn sie keine Ruhe geben und dich weiter bedrohen. Du würdest auch keine weiteren Bettelbriefe mehr beantworten und einem Mahnbescheid widersprechen.

Danach sollte Ruhe sein.

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#8
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Hilfe - ich dachte auch, es wär nun Ruhe, aber dann kam das.

"Forderung der Firma PayPal Pte. Ltd.
Kundennummer xxxxxx
Sehr geehrte Frau X,
auf unser letztes Schreiben haben Sie bislang nicht die Gesamtsumme beglichen.
Bevor wir das Einzugsverfahren gegen Sie fortsetzen, möchten wir Ihnen letztmalig die Gelegenheit geben, die Sache außergerichtlich durch Zahlung zu erledigen.
Wir sehen dem Zahlungseingang der Gesamtforderung in Höhe von
88,80 EUR (Saldo zum Zahlungstermin)
spätestens am 15.11.2020 auf dem oben genannten Konto entgegen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Gesamtforderung nun zusätzliche Inkassokosten in Höhe von 32,40 EUR (Inkassovergütung gesamt nun 70,20 EUR – 1,3 Gebühr entsprechend § 13 RVG  i.V.m. Nr. 2300 VV zzgl. Auslagen entsprechend § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV) enthalten sind, die Sie unserer Auftraggeberin als zusätzlichen Verzugsschaden schulden.
Die Zusammensetzung der Gesamtforderung im Einzelnen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Forderungsdarlegung.
Nach Eingang Ihrer Angaben zur Vermögenssituation ist unsere Auftraggeberin auch bereit, die Möglichkeit einer ratenweisen Tilgung der Forderung in Betracht zu ziehen. Hierzu nutzen Sie bitte das beigefügte Formular, welches Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden.
Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH"

Da ich in Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und gesundheitlich bereits stark angeschlagen bin, habe ich überlegt, deen das Geld einfach zu "schenken".
Andererseits ist das gerade wegen der finanziellen Situation unsinnig.
Ist bei dieser Art Problem Beratungshilfe möglich?

VIelen Dank

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist bei dieser Art Problem Beratungshilfe möglich?

Du meinst den Beratungsschein beim Amtsgericht? Sollte möglich sein, Ja.

Aber nochmal zum Ablauf: Das Geld wurde also überwiesen und kam bis heute niemals zurück? Richtig?
Trotzdem fordern die weiterhin das Geld?

Hattest du dich bei der Bankaufsicht beschwert und Strafanzeige erstattet? Oder ist bisher noch nichts weiter passiert?

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#10
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja, sie sprachen von einem Saldo, das hatte ich so interpretiert, dass sie den Betrag bei der Berechnung der "noch offenen" Summe berücksichtigt haben (?).
Habe vorsichtshalber noch mal nachgeschaut, aber meine Mail mit dem Kontoauszug, dem die Überweisung zu entnehmen ist, wurde nicht mehr beantwortet, das war der letzte (digitale) Schriftverkehr.
Bisher habe ich aus Angst (wegen der laufenden Insolvenz) und weil ich den Fehler immer erst bei mir vermute, auch wenn rational nichts erkennbar dafürspricht, nichts weiter getan.
Wäre eine Strafanzeige denn wirklich schon angebracht?

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wäre eine Strafanzeige denn wirklich schon angebracht?

Meiner Meinung nach Ja. Aber es ist nicht so wichtig. Wichtig ist, dass man ein klares Signal aussendet.

Beispielsweise würde ich dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Offenbar ist ihre Mandantin eine Trickbetrügerin. Das Geld wurde direkt an dem Tag, als mir ihre Mandantin ihre Kontoverbindung mitteilte, überwiesen. Es gab keinen Verzug. Wenn ihre Mandantin sich erst wochenlang verweigert, mit mir zu kommunizieren und meine Frage nach einer Kontonummer zu beantworten, gibt es keinen Spielraum für ihre Inkassoforderung. Wenden Sie sich an ihre Mandantin und lassen sie mich in Ruhe, sonst werde ich mich entsprechend zur Wehr setzen (Strafanzeige, Beschwerde bei der Bankaufsicht und ihrem Aufsichtsgericht, negative Feststellungsklage). Ich denke, ich war deutlich genug. Weitere Drohbriefe werde ich je nach Inhalt als Nötigung auffassen und ich behalte mir vor, diese zur Anzeige zu bringen."

Da sind genug Schlüsselwörter drin, dass die dann vermutlich aufhören. Weitere Briefe würde ich ignorieren. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen. Normalerweise kommt dann aber nichts mehr.

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#12
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Noch mal vielen Dank!
Heute platzt mir wirklich der Kragen. Gestern war eine erneute Drohmail angekommen. Ich reagierte, indem ich erneut das zugrundeliege Problem erläuterte und darauf verwies, mir weitere Maßnahmen wie Strafanzeigen, Melden beim Aufsichtsgericht etc. vorzubehalten (ungefähr wie im Vorschlag).
Heute dann das - ein Vergleichsangebot, aber anscheinend wieder nicht als Antwort auf meine Mail, sondern als weitere vom zuvor von mir Geschriebenen unabhängige Drohmail, in der wieder nur gefordert wird:

"Sehr geehrte Frau X,

die offene Forderung unserer Auftraggeberin haben Sie bisher noch nicht beglichen. Bevor wir nun gehalten sind, das Einzugsverfahren fortzusetzen, unterbreiten wir Ihnen namens unserer Auftraggeberin folgenden Regulierungsvorschlag:
Derzeit besteht unter obigem Aktenzeichen eine Gesamtforderung in Höhe von 88,81 EUR. Unsere Auftraggeberin erklärt sich kulanzhalber und ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht bereit, nach Erhalt einer einmaligen Vergleichszahlung in Höhe von mindestens

39,48 EUR

das Einzugsverfahren gegen Sie einzustellen und auf die Restforderung Ihnen gegenüber zu verzichten.
Dies setzt voraus, dass die genannte Vergleichssumme bis spätestens zum

23.11.2020

auf unserem Konto eingegangen ist.
Weitere Zugeständnisse werden nicht erfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist wird das Vergleichsangebot hinfällig und unsere Auftraggeberin behält sich vor, gerichtlich gegen Sie vorzugehen sowie – im Falle einer Titulierung und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Lohn-/Gehaltspfändung, Kontenpfändung, Pfändung von Rentenansprüchen, Abnahme der Vermögensauskunft) gegen Sie einzuleiten.
Da dies nur mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre, raten wir Ihnen in Ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse die Vergleichszahlung fristgerecht zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH

Die Gesamtforderung beinhaltet die aufgeführten Kosten.

Ihr direkter Weg zur Onlinezahlung:

Zahlungsempfänger


Empfänger

Paigo GmbH

[Kontoverbindung]

Forderungsdarlegung (Entstandene Kosten)

Datum Bezeichnung Betrag
10.08.2020 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG:
0,7 Gebühr (Nr. 2300 VV RVG) 31,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 6,30 EUR 37,80 EUR
08.11.2020 zusätzliche Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG
i.V.m. VV RVG:
0,6 Gebühr (Nr. 2300 VV RVG) 27,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 5,40 EUR 32,40 EUR"


Interessant finde ich vor allem, dass die Inkassogebühren ab dem 10.08. berechnet werden. Eigentlich war mir ja mitgeteilt worden, das Inkasso sei bereits am 8. Juli tätig geworden... :augenroll:

Ich werde gleich mal Beratungshilfe beantragen, vielleicht verstehen (oder lesen) sie wenigstens Post vom Anwalt.
Ansonsten würde ich mich gerne schon an das Aufsichtsgericht wenden. Gibt es dazu denn formale Vorgaben, oder reicht eine schriftliche Darlegung der Situation?
Wäre eine Strafanzeige wohl schon angemessen?
Meine individuelle Situation spielt bei der Beurteilung sicher keine Rolle, aber ich bin bereits chronisch psychisch krank und schwerbehindert und alleine mit Studium und Job mehr als ausgelastet. Diese Sache beschert mir Depressionen und stressbedingte Schmerzen, die meine Alltagsführung und meine Gesundheit noch weiter beeinträchtigen. Und ich las in Erfahrungsberichten, dass Paigo gerne mal mit persönlichem Vorbeikommen drohe und sogar unberechtigte Kosten gerichtlich einzufordern versuche. :augenroll:

Auf Anraten des Insolvenzgerichts hatte ich, als kürzlich eine hohe Kindergeldnachzahlung auf mein Konto überwiesen werden sollte, den Pfändungsschutz aufheben lassen, da ich diesen in der Wohlverhaltensphase auch nicht mehr benötige. Wegen dieser Angelegenheit erwäge ich, ihn wieder zu beantragen... Aber ohne rechtskräftigen Mahnbescheid kann meines Wissens auch keine Pfändung erfolgen, und rechtskräftig wird er erst einmal nur dann, wenn ich ihm nicht binnen zweier Wochen widerspreche, oder?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Interessant finde ich vor allem, dass die Inkassogebühren ab dem 10.08. berechnet werden. Eigentlich war mir ja mitgeteilt worden, das Inkasso sei bereits am 8. Juli tätig geworden...

Für mich wäre das ein Grund, eine Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs zu erstatten. Das ist ja alles automatisiert und wenn da "10.8." steht, dann ist das ein Indiz oder gar Beweis, dass die auch erst am 10.8. beauftragt wurde. Betrug wird es, da nur durch die Lüge, sie seien angeblich bereits im Juli beauftragt gewesen, der Zeitablauf so gefälscht wird, dass Inkassokosten irgendwie logisch Sinn ergeben. Denn du hast ja im Juli überwiesen.

Sprich: Die wollen nicht zugeben, dass da etwas schief lief und sie wollen noch Geld erpressen.

Zitat:
Meine individuelle Situation spielt bei der Beurteilung sicher keine Rolle

Leider nein, denn sie kennen die Situation ja nicht. Sie kennen dich nciht persönlich.

Zitat:
Aber ohne rechtskräftigen Mahnbescheid kann meines Wissens auch keine Pfändung erfolgen, und rechtskräftig wird er erst einmal nur dann, wenn ich ihm nicht binnen zweier Wochen widerspreche, oder?

Korrekt- Leere täglich deinen Briefkasten und öffne alle Briefe. Sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen. Kreuzchen also machen und zum Gericht zurückschicken.

Ansonsten ist auch aufgrund der Gesamtsituation ein Beratungsschein und ein Gang zum Anwalt das Beste, was du tun kannst. Die wissen, dass das Unfug ist. Die machen solche Vergleichsvorschläge nur, wenn sie genau wissen, dass sie damit nicht durchkommen. Normalerweise lassen sie sich durch einen passenden Anwaltsbrief genügend einschüchtern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke.
Werde nun Beratungshilfe beantragen und tatsächlich Anzeige erstatten, Nachweise darüber, dass deren Vorgehen unrechtmäßig ist, liegen mir ja in mehr als hinreichendem Maße vor.

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